Rechtsprechung
| BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 31 PolG NW 1990
Rasterfahndung ("Schläfer"; Suchkriterium "Unauffälligkeit"; kein Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr); Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Eingriff (Verfügbarkeit von Daten für Behörden; vorläufige Speicherung; ungezielte technische Miterfassung); Schranken (überwiegende Allgemeininteressen; verfassungsmäßige Rechtsgrundlage; Normenklarheit); Verhältnismäßigkeit (Stigmatisierung; Heimlichkeit der Maßnahme; richterliche Anordnung; Veröffentlichung in Fachzeitschriften; Bestimmtheit; "andere für den Einzelfall benötigte Daten"); Erfordernis einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter (Nichtausreichen einer allgemeinen Bedrohungslage; Dauergefahr; Begrenzung der Schutzpflichten); abweichende Meinung (Richterin Haas; mangelnde Intensität des Eingriffes; umgekehrte Proportionalität; tatsächliche Anhaltspunkte für eine terroristische Bedrohung). - lexetius.com
- DFR
Rasterfahndung II
- Telemedicus
Rasterfahndung
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- sewoma.de
Rasterfahndung [AG , Allgemeines , Amtsgericht , Anonymität , Behörde , Berlin , BGB , BGH , BVerfG , Computer , Datenschutz , Düsseldorf , Deutschland , Europa , Frankfurt , Gericht , Gesetzgebung , Hamburg , International , Köln , Landgericht , LG , Nachrichten , Namen , Netzwerke , New York , OLG , Persönlichkeitsrecht , PR , Presse , Recht , Rechtsprechung , Richter , Sammlung , Schuld , Steuern , Strafrecht , Techno , TV , Urteil , Urteile , Verein , Verfassung , VG , Vorname ]
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.5.2006)
Rasterfahndung nach 11. September war verfassungswidrig // Allgemeine Bedrohungslage reicht nicht als Grund
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig
- heise.de (Pressebericht)
Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig
Besprechungen u.ä. (3)
- daten-speicherung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Staat die Chance, auf äußere Bedrohungen künftig besser zu reagieren?
- kurt-woerl.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Freiheit versus Sicherheit - Die schwierige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in Zeiten des Terrorismus (Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier)
- ju-sicherheitsforum.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rasterfahndung auf dem Prüfstand - Sinn und Grenzen eines Instruments der Terrorismusbekämpfung (Dorothee Dienstbühl und Friederike Dittert)
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zur Zukunft der Rasterfahndung - Randbedingungen und Perspektiven der Entscheidung des BVerfG vom 04.04.2006" von RA Dr. Christian Kirchberg, original erschienen in: CR 2007, 10 - 14.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 04.04.2006, Az.: 1 BvR 518/02 (Präventive polizeiliche Rasterfahndung)" von RA Dr. Ivo Geis und Esther Geis, original erschienen in: MMR 2006, 531 - 541.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 04.04.2006, Az.: 1 BvR 518/02 (Zulässigkeit einer Rasterfahndung)" von RA Dr. Peter Schmitz, original erschienen in: CR 2006, 603 - 605.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das Ende der präventiven Rasterfahndung zur Terrorismusbekämpfung" von Christoph S. Schewe, original erschienen in: NVwZ 2007, 174 - 177.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Fesseln für die wehrhafte Demokratie?" von Priv.-Doz. Dr. Winfried Bausback, original erschienen in: NJW 2006, 1922 - 1924.
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 25 T 841/01
- LG Düsseldorf - 25 T 865/01
- AG Düsseldorf, 02.10.2001 - 151 Gs 4092/01
- AG Düsseldorf, 02.10.2001 - 151 II 1/01
- LG Düsseldorf, 29.10.2001 - 25 T 873/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 356/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 357/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 358/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 361/01
- OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 402/01
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02
- LG Düsseldorf, 15.03.2007 - 25 T 524/06
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 115, 320
- NJW 2006, 1939
- NJW 2006, 1949
- MMR 2006, 531
- DVBl 2006, 899
- DÖV 2006, 967
- NVwZ 2006, 1156 (Ls.)
Wird zitiert von ... (97)
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Auch dann, wenn die Erfassung eines größeren Datenbestandes letztlich nur Mittel zum Zweck für eine weitere Verkleinerung der Treffermenge ist, kann bereits in der Informationserhebung ein Eingriff liegen, soweit sie die Informationen für die Behörden verfügbar macht und die Basis für einen nachfolgenden Abgleich mit Suchkriterien bildet (vgl. BVerfGE 100, 313, 366 mit 337, 380; 115, 320, 343).Maßgeblich ist, ob sich bei einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf den durch den Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das behördliche Interesse an den betroffenen Daten bereits derart verdichtet hat, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität zu bejahen ist (vgl. BVerfGE 115, 320, 343).
Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene (vgl. BVerfGE 100, 313, 376, 392; 115, 320, 354).
Die Unbefangenheit des Verhaltens wird insbesondere gefährdet, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfGE 107, 299, 328; 115, 320, 354 f.).
Die Verfassung hindert den Gesetzgeber nicht daran, die traditionellen rechtsstaatlichen Bindungen im Bereich des Polizeirechts auf der Grundlage einer seiner Prärogative unterliegenden Feststellung neuartiger oder veränderter Gefährdungs- und Bedrohungssituationen und neuer Ermittlungsmöglichkeiten fortzuentwickeln (vgl. BVerfGE 115, 320, 360).
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Sie können darüber hinaus mit anderen Datensammlungen zusammengefügt werden, wodurch vielfältige Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten entstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Der mit solchen technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Auch dann, wenn die Erfassung eines größeren Datenbestandes letztlich nur Mittel zum Zweck für eine weitere Verkleinerung der Treffermenge ist, kann bereits in der Informationserhebung ein Eingriff liegen, soweit sie die Informationen für die Behörden verfügbar macht und die Basis für einen nachfolgenden Abgleich mit Suchkriterien bildet (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ).
Maßgeblich ist, ob sich bei einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf den durch den Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das behördliche Interesse an den betroffenen Daten bereits derart verdichtet hat, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität zu bejahen ist (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Andererseits begründen Datenerfassungen keinen Gefährdungstatbestand, soweit Daten unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder spurenlos, anonym und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, ausgesondert werden (vgl. auch BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 320 ).
a) Von maßgebender Bedeutung für das Gewicht des Grundrechtseingriffs ist zum einen, welche Persönlichkeitsrelevanz die Informationen aufweisen, die von der informationsbezogenen Maßnahme erfasst werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Mit in den Blick zu nehmen ist auch die Persönlichkeitsrelevanz der Informationen, die durch eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung der erfassten Informationen gewonnen werden sollen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Die Unbefangenheit des Verhaltens wird insbesondere gefährdet, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ).
Die Heimlichkeit einer in Grundrechte eingreifenden staatlichen Ermittlungsmaßnahme führt zur Erhöhung des Gewichts der gesetzgeberischen Freiheitsbeeinträchtigung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ).
Die Intensität des Eingriffs für den Grundrechtsträger wird davon beeinflusst, welche über die Informationserhebung hinausgehenden Nachteile ihm aufgrund der Maßnahme drohen oder von ihm nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Die besondere Schlagkraft und Eingriffsintensität eines derartigen Observationsmittels entsteht sowohl aus der Vervielfachung der Zahl der möglichen Erfassungsvorgänge (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ) gegenüber den bisherigen technischen und personellen Möglichkeiten der Polizei als auch aus den durch die Automatisierung und Vernetzung ermöglichten verbesserten Bedingungen für eine effektive und zudem heimliche Datenerfassung und -verarbeitung.
Wird die Möglichkeit derartiger Eingriffe nicht hinreichend deutlich ausgeschlossen, so muss die Ermächtigung die besonderen Bestimmtheitsanforderungen wahren, die bei solchen Eingriffen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Ermächtigt eine gesetzliche Regelung zu einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so hat das Gebot der Bestimmtheit und Klarheit auch die spezifische Funktion, eine Umgrenzung des Anlasses der Maßnahme und auch des möglichen Verwendungszwecks der betroffenen Informationen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Die Anforderungen, die bei Grundrechtseingriffen an die Bestimmtheit von Anlass und Grenzen zu stellen sind, werden dabei nicht gewahrt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
(2) Die Verfassung hindert den Gesetzgeber nicht daran, die traditionellen rechtsstaatlichen Bindungen im Bereich des Polizeirechts auf der Grundlage einer seiner Prärogative unterliegenden Feststellung neuartiger oder veränderter Gefährdungs- und Bedrohungssituationen und neuer Ermittlungsmöglichkeiten fortzuentwickeln (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" lässt die Verfassung nicht zu (vgl. BVerfGE 115, 320 m.w.N.).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung gibt es kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum (vgl. BVerfGE 65, 1, 45; 115, 320, 350).Eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 65, 1, 46; 115, 320, 350).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht trägt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).
Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Daher wäre eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; stRspr).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist zunächst erheblich, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen von der in dem Gesetz geregelten Maßnahme erfasst werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Eine informationsbezogene Maßnahme kann sich bereits deshalb als schwerwiegend darstellen, weil die erhobenen Informationen für die Persönlichkeit des Betroffenen hohe Relevanz haben oder weil sie auf eine Weise erlangt werden sollen, die die Persönlichkeit erheblich berührt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ) oder weil Möglichkeiten für eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung dieser Informationen und zur Nutzung zu einer Vielzahl von Zwecken bestehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Die Intensität des Eingriffs für den Grundrechtsträger hängt weiter davon ab, welche über die Informationserhebung hinausgehenden Nachteile ihm aufgrund der Maßnahme drohen oder von ihm nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
So kann die Nutzung von Informationen für die davon Betroffenen ein Risiko begründen, Gegenstand staatlicher Ermittlungsmaßnahmen zu werden, das über das allgemeine Risiko hinausgeht, einem unberechtigten Verdacht ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ).
Durch den Ausschluss rechtlicher Abwehrmöglichkeiten erhöht sich das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Das Grundgesetz verlangt derartige Begrenzungen in Form besonderer verfahrensrechtlicher Sicherungen (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00 -, BVerfGE 103, 21 ) oder einer bestimmten materiellen Einschreitschwelle (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ) nur für Grundrechtseingriffe, die besonders geschützte Zonen der Privatheit betreffen oder auf andere Weise ein erhöhtes Gewicht aufweisen.
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).
Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 115, 320 ).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Der Ausschluss dieser Einflusschance verstärkt das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. zu rechtlichen Abwehrmöglichkeiten BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
In dem Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe finden auch die Pflichten des Staates zum Schutz anderer Rechtsgüter ihre Grenze (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Soweit das einschlägige Gesetz der Abwehr bestimmter Gefahren dient, wie sich dies für das Verfassungsschutzgesetz aus § 1 VSG ergibt, kommt es für das Gewicht des Eingriffsanlasses maßgeblich auf den Rang und die Art der Gefährdung der Schutzgüter an, die in der jeweiligen Regelung in Bezug genommen werden (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
- BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 1254/07 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Sie können darüber hinaus mit anderen Datensammlungen zusammengefügt werden, wodurch vielfältige Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten entstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Der mit solchen technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Auch dann, wenn die Erfassung eines größeren Datenbestandes letztlich nur Mittel zum Zweck für eine weitere Verkleinerung der Treffermenge ist, kann bereits in der Informationserhebung ein Eingriff liegen, soweit sie die Informationen für die Behörden verfügbar macht und die Basis für einen nachfolgenden Abgleich mit Suchkriterien bildet (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ).
Maßgeblich ist, ob sich bei einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf den durch den Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das behördliche Interesse an den betroffenen Daten bereits derart verdichtet hat, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität zu bejahen ist (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Andererseits begründen Datenerfassungen keinen Gefährdungstatbestand, soweit Daten unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder spurenlos, anonym und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, ausgesondert werden (vgl. auch BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 320 ).
a) Von maßgebender Bedeutung für das Gewicht des Grundrechtseingriffs ist zum einen, welche Persönlichkeitsrelevanz die Informationen aufweisen, die von der informationsbezogenen Maßnahme erfasst werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Mit in den Blick zu nehmen ist auch die Persönlichkeitsrelevanz der Informationen, die durch eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung der erfassten Informationen gewonnen werden sollen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Die Unbefangenheit des Verhaltens wird insbesondere gefährdet, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ).
Die Heimlichkeit einer in Grundrechte eingreifenden staatlichen Ermittlungsmaßnahme führt zur Erhöhung des Gewichts der gesetzgeberischen Freiheitsbeeinträchtigung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ).
Die Intensität des Eingriffs für den Grundrechtsträger wird davon beeinflusst, welche über die Informationserhebung hinausgehenden Nachteile ihm aufgrund der Maßnahme drohen oder von ihm nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 115, 320 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Die besondere Schlagkraft und Eingriffsintensität eines derartigen Observationsmittels entsteht sowohl aus der Vervielfachung der Zahl der möglichen Erfassungsvorgänge (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ) gegenüber den bisherigen technischen und personellen Möglichkeiten der Polizei als auch aus den durch die Automatisierung und Vernetzung ermöglichten verbesserten Bedingungen für eine effektive und zudem heimliche Datenerfassung und -verarbeitung.
Wird die Möglichkeit derartiger Eingriffe nicht hinreichend deutlich ausgeschlossen, so muss die Ermächtigung die besonderen Bestimmtheitsanforderungen wahren, die bei solchen Eingriffen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Ermächtigt eine gesetzliche Regelung zu einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so hat das Gebot der Bestimmtheit und Klarheit auch die spezifische Funktion, eine Umgrenzung des Anlasses der Maßnahme und auch des möglichen Verwendungszwecks der betroffenen Informationen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Die Anforderungen, die bei Grundrechtseingriffen an die Bestimmtheit von Anlass und Grenzen zu stellen sind, werden dabei nicht gewahrt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
(2) Die Verfassung hindert den Gesetzgeber nicht daran, die traditionellen rechtsstaatlichen Bindungen im Bereich des Polizeirechts auf der Grundlage einer seiner Prärogative unterliegenden Feststellung neuartiger oder veränderter Gefährdungs- und Bedrohungssituationen und neuer Ermittlungsmöglichkeiten fortzuentwickeln (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" lässt die Verfassung nicht zu (vgl. BVerfGE 115, 320 m.w.N.).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Da Eingriffe in Art. 10 Abs. 1 GG voraussetzen, dass ihr Zweck bereichsspezifisch, präzise und normenklar bestimmt ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 115, 320 ; 118, 168 ), beinhaltet dies die Kompetenz zur bereichsspezifischen, präzisen und normenklaren Regelung des Zwecks der Speicherung.Materiell verfassungsgemäß sind die Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis, wenn sie legitimen Gemeinwohlzwecken dienen und im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 100, 313 ), das heißt zur Erreichung der Zwecke geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; 118, 168 ; 120, 274 ; stRspr).
Bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, unterfällt eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ; 118, 168 ).
Die Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste sind legitime Zwecke, die einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Staat eine Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken verfassungsrechtlich strikt untersagt ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 115, 320 ; 118, 168 ).
Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sowie die entsprechenden Eingriffsschwellen sind dabei durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar zu regeln (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 118, 168 ).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht trägt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Daher wäre eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; stRspr).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist zunächst erheblich, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen von der in dem Gesetz geregelten Maßnahme erfasst werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Eine informationsbezogene Maßnahme kann sich bereits deshalb als schwerwiegend darstellen, weil die erhobenen Informationen für die Persönlichkeit des Betroffenen hohe Relevanz haben oder weil sie auf eine Weise erlangt werden sollen, die die Persönlichkeit erheblich berührt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ) oder weil Möglichkeiten für eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung dieser Informationen und zur Nutzung zu einer Vielzahl von Zwecken bestehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Die Intensität des Eingriffs für den Grundrechtsträger hängt weiter davon ab, welche über die Informationserhebung hinausgehenden Nachteile ihm aufgrund der Maßnahme drohen oder von ihm nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
So kann die Nutzung von Informationen für die davon Betroffenen ein Risiko begründen, Gegenstand staatlicher Ermittlungsmaßnahmen zu werden, das über das allgemeine Risiko hinausgeht, einem unberechtigten Verdacht ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ).
Durch den Ausschluss rechtlicher Abwehrmöglichkeiten erhöht sich das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Das Grundgesetz verlangt derartige Begrenzungen in Form besonderer verfahrensrechtlicher Sicherungen (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00 -, BVerfGE 103, 21 ) oder einer bestimmten materiellen Einschreitschwelle (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ) nur für Grundrechtseingriffe, die besonders geschützte Zonen der Privatheit betreffen oder auf andere Weise ein erhöhtes Gewicht aufweisen.
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht trägt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ).Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Daher wäre eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; stRspr).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist zunächst erheblich, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen von der in dem Gesetz geregelten Maßnahme erfasst werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Eine informationsbezogene Maßnahme kann sich bereits deshalb als schwerwiegend darstellen, weil die erhobenen Informationen für die Persönlichkeit des Betroffenen hohe Relevanz haben oder weil sie auf eine Weise erlangt werden sollen, die die Persönlichkeit erheblich berührt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 109, 279 ) oder weil Möglichkeiten für eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung dieser Informationen und zur Nutzung zu einer Vielzahl von Zwecken bestehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).
Die Intensität des Eingriffs für den Grundrechtsträger hängt weiter davon ab, welche über die Informationserhebung hinausgehenden Nachteile ihm aufgrund der Maßnahme drohen oder von ihm nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
So kann die Nutzung von Informationen für die davon Betroffenen ein Risiko begründen, Gegenstand staatlicher Ermittlungsmaßnahmen zu werden, das über das allgemeine Risiko hinausgeht, einem unberechtigten Verdacht ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ).
Durch den Ausschluss rechtlicher Abwehrmöglichkeiten erhöht sich das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
Das Grundgesetz verlangt derartige Begrenzungen in Form besonderer verfahrensrechtlicher Sicherungen (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00 -, BVerfGE 103, 21 ) oder einer bestimmten materiellen Einschreitschwelle (vgl. etwa BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ) nur für Grundrechtseingriffe, die besonders geschützte Zonen der Privatheit betreffen oder auf andere Weise ein erhöhtes Gewicht aufweisen.
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07 Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).
Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 115, 320 ).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Der Ausschluss dieser Einflusschance verstärkt das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. zu rechtlichen Abwehrmöglichkeiten BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
In dem Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe finden auch die Pflichten des Staates zum Schutz anderer Rechtsgüter ihre Grenze (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Soweit das einschlägige Gesetz der Abwehr bestimmter Gefahren dient, wie sich dies für das Verfassungsschutzgesetz aus § 1 VSG ergibt, kommt es für das Gewicht des Eingriffsanlasses maßgeblich auf den Rang und die Art der Gefährdung der Schutzgüter an, die in der jeweiligen Regelung in Bezug genommen werden (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08
Einschränkbarkeit der informationellen Selbstbestimmung
Es liegt auch kein Fall vor, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 ; 120, 378 ). - BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).
Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 115, 320 ).
Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Der Ausschluss dieser Einflusschance verstärkt das Gewicht des Grundrechtseingriffs (vgl. zu rechtlichen Abwehrmöglichkeiten BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
In dem Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe finden auch die Pflichten des Staates zum Schutz anderer Rechtsgüter ihre Grenze (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Soweit das einschlägige Gesetz der Abwehr bestimmter Gefahren dient, wie sich dies für das Verfassungsschutzgesetz aus § 1 VSG ergibt, kommt es für das Gewicht des Eingriffsanlasses maßgeblich auf den Rang und die Art der Gefährdung der Schutzgüter an, die in der jeweiligen Regelung in Bezug genommen werden (vgl. BVerfGE 115, 320 ).
Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 320 ).
- VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08
Gesinnungsfragen zu verlängerter Aufenthaltserlaubnis rechtswidrig // Gericht …
- BFH, 18.01.2012 - II R 49/10
Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit …
- BFH, 20.12.2011 - II S 28/10
Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit …
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen …
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Wann ist Zurückweisung willkürlich?
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
- VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
- VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige …
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
- VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10
Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz …
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Freiheitsgrundrecht; Maßregel der Besserung und Sicherung, Freiheitsstrafe …
- BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche …
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06
Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle …
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die …
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Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Verfassungsmäßigkeit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
- BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Kosten für versammlungsrechtliche Auflagen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 B 33/09
Auskunft über dynamische IP-Adressen
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
- LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft …
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Zur Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der …
- OLG Jena, 06.01.2010 - 1 Ss 291/09
Verdachtsabhängige Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung
- VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig
- OVG Saarland, 30.11.2007 - 3 R 9/06
Zulässigkeit einer mit Entkleiden verbundenen polizeilichen Durchsuchung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 971/07
- VG Hannover, 14.07.2011 - 10 A 5452/10
Videoüberwachung im öffentlichen Raum Hannover
- BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen …
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 30/05 R
Trennung der Gesamtvergütung für haus- und fachärztliche Versorgung in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05
Scientology darf weiter beobachtet werden // Hinweise auf verfassungswidrige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07
Umweltinformationen; Störfall; Umweltschutz; Schutzgut; öffentliche Sicherheit; …
- OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07
Rechtswidrigkeit der öffentlichen Fahndung nach Personen mit deren Fotos
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
- BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe; …
- OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09
Video-Abstands-Messung rechtmäßig
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von …
- OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde …
- OVG Saarland, 30.11.2007 - 3 R 9/07
Möglichkeit der Ganzkörperkontrollen im DFL Konzept // Saarländisches OVG sah …
- LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09
- BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11
Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit
- OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports; …
- OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person …
- OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06
Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Datenschutz …
- OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel: …
- BVerwG, 09.01.2008 - 4 B 65.07
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 RBs 143/09
Verwertbarkeit von mit dem Videobrücken-Abstandsmessungsverfahren "VibrAM" …
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 20 W 128/05
Telekommunikationsunternehmen: Beschwerderecht im Zusammenhang mit einer nach …
- OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von …
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12
Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen
- OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10
Verwertbarkeit von mit dem System VibrAM gefertigten Videoaufzeichnungen
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12
Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung
- BVerwG, 09.01.2008 - 4 B 66.07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 20 A 2921/07
- VG Gießen, 05.11.2009 - 10 L 3948/09
Versammlungsrechtliche Auflagen
- AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08
- VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CE 10.2250
Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung an anderen als den in § 17 Abs. 3 Satz 1 …
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 U 4715/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10
Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für …
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 2 U 1138/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …
- VG Münster, 19.10.2007 - 1 K 367/06
- LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
- VG Köln, 23.07.2010 - 12 L 602/10
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Miterfassung des öffentlichen Gehwegs durch …
- AG Lübben, 08.12.2009 - 40 OWi 1911 Js 19757/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweisverwertungsverbot bei Geschwindigkeitsmessung …
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot von …
- VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
- AG Lübben, 08.12.2009 - 40 OWi 204/09
Verfassungswidrigkeit fortlaufender Videobildaufzeichnungen bei …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 RBs 143/09
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