Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15723
BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art 84 Abs. 1; ; Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.07.2009 - 1 BvF 3/05

    Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f. ; 87, 152 ; 115, 394 ).
  • BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09

    Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvF 3/05

    Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines

    Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 , m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17

    Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens

    Soweit mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 2BvF 1/98 -, BVerfGE 115, 394, 395 m. w. N.) eine Fortführung des Verfahrens nach Antragsrücknahme davon abhängt, ob ein öffentliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens besteht, kommt hier allenfalls der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht