Rechtsprechung
| BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entscheidung des BVerfG zu der Vorlage des II. Senats des BFH - Erbschaftsteuerreform vor dem 1. 1. 2009 notwendig - Gemeiner Wert soll allgemein der Maßstab werden - "Bewertungsebene" ungeeignet zur Verfolgung außerfiskalischer Förderungs- und Lenkungsziele im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Vergünstigungen erst auf der Stufe danach
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Erbschaftssteuerrecht und Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (35)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- IWW (Kurzinformation)
Besteuerung verfassungswidrig: Was Anleger tun sollten
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer - Besteuerung verfassungswidrig: Was Anleger tun sollten
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer - Erbschaftsteuerrecht in jetziger Ausgestaltung ist verfassungswidrig
- IWW (Kurzinformation)
BVerfG hält das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zur Erbschaftsteuer am 31.01.2007!
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Länderfinanzminister beschließen Eckpunkte für Bewertungsregeln des künftigen Erbschaftsteuerrechts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungswidrige Erbschaftsteuer
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
ErbStG § 19; GG Art. 3
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig - 123recht.net (Pressemeldung, 31.1.2007)
Ungleichbehandlung bei Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig // Verkehrswert wird ausnahmslose Bewertungsgrundlage
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- bethgeundpartner.de (Kurzinformation)
Grundstücksrecht: Erbschaftssteuer verfassungswidrig!
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gesetzgeber muss Erbschaftssteuerrecht neu regeln
- berliner-anwaltsverein.de
, S. 40 (Zusammenfassung)
Erben wird teurer
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- streifler.de (Kurzinformation)
Die Erhebung der Erbschaftsteuer verstößt gegen das Grundgesetz!
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Finanzämter setzen Erbschaftsteuer bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform nur vorläufig fest
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Oberste Finanzbehörden haben Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer aufgehoben
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Grunderwerbsteuer: Ist die Bemessungsgrundlage verfassungsgemäß?
- klemmpartner.de (Kurzinformation und Auszüge)
Erbschaftsteuerrecht derzeit verfassungswidrig
- marktplatz-recht.de (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Alle Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide nur noch vorläufig
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Alle Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide nur noch vorläufig
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Künftige Regelung soll Ende 2007 beschlossen sein
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Künftige Regelung soll Ende 2007 beschlossen sein
- streifler.de (Kurzinformation)
Die Erhebung der Erbschaftsteuer verstößt gegen das Grundgesetz!
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Erben wird teurer - BVerfG kippt Erbschaftssteuer
- faktenundtipps.de (Kurzinformation)
Alle Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide nur noch vorläufig
- gmbhr.de
(Pressemitteilung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- meisterernst.de (Zusammenfassung und Kurzinformation)
Vorteile des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Vorläufige Steuerbescheide bei Erbschaft bzw. Schenkung
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Vorläufige Steuerbescheide bei Erbschaft bzw. Schenkung
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (17)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Besteuerung nach dem ErbStG ist verfassungswidrig
- IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erbschaftsteuer - Auch Auslandsvermögen stehen nach der Entscheidung des BVerfG auf dem Prüfstand
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ist die Hinterziehung von Erbschaftsteuer weiterhin strafbar?
- meyer-koering.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuer ist in derzeitiger Form verfassungswidrig!
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 31.1.2007)
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.3.2007)
Urteil zur Erbschaftssteuer - und was jetzt?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuer verfassungswidrig! (IMR 2007, 102)
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 81)
Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 19 Abs. 1, 12, 13a, 19a ErbStG
Erbschaftsteuerrecht in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig - steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Art. 3 GG; § 13a ErbStG
(RA Susanne Thonemann, LL.M.; steueranwaltsmagazin 2/2007, S. 42-45) - steuerrecht.org
, S. 3 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die neuen erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln im Überblick (RA Dr. Jennifer Fraedrich; SAM 2/2009, S. 42-47)
- steuerrecht.org
, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erbschaftsteuerbegünstigungen für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem ErbStRG (RA Mario Kleinebrecht; SAM 2/2009, S. 53-59)
- klsal.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 19 ErbStG
Die aktuelle Erbschaftsteuer-Entscheidung des BVerfG (Dr. Ferdinand Unzicker) - osborneclarke.de
(Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftssteuer - Konsequenzen und Gestaltungsempfehlungen (RA Rudolf Matthias Hübner, RA Ralf Schlösser, RA Joachim Breithaupt, RA Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach)
- RA ONLINE
, S. 100 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer
- deubner-steuern.de (Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuerrecht weitgehend grundgesetzwidrig
- BWNotZ
(Entscheidungsbesprechung)
§ 12 ErbStG; § 19 ErbStG; Art. 3 GG
Der (langersehnte) Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Württ. Notariatsassessor Wolfgang Gehweiler, Stuttgart / RA/Notar Prof. Dr. Thomas Reith, Stuttgart; BWNotZ 2/07, S. 27)
Sonstiges (49)
- IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Die geplanten Änderungen im Überblick
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 19 Abs 1, ErbStG § 10, ErbStG § 12, ErbStG § 13 a, ErbStG § 19 a, GG Art 3 Abs 1
Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; Gleichheitssatz; Steuersatz; Steuertarif; Verfassung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Anforderung an den Gesetzgeber zur Verabschiedung eines verfassungsgemäßen Erbschaftssteuergesetzes)" von Ministerialrat Raymond Halaczinsky, original erschienen in: ZErb 2007, 88 - 91.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Notwendigkeit von Erbschaftsteuerreform vor dem 1.1.2009)" von der Redaktion, original erschienen in: DB 2007, 320 - 323.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Beschluss des BVerfG zur Erbschaftssteuer vom 7.11.2006 - Analyse und Ausblick" von Prof. Dr. Roman Seer, original erschienen in: ZEV 2007, 101 - 107.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu ""Und so sehen wir betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen"?" von RA/ StB Dr. Christoph Riedel, FASteuerR und Wiss. Mit. Dr. Moritz Freiherr von Hutten, original erschienen in: ZErb 2007, 104 - 111.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Verfassungswidrigkeit der Erhebung der Erbschaftssteuer)" von VorsRiLG U. Gottwald, original erschienen in: ZFE 2007, 118.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Verfassungswidrigkeit der erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Bewertung)" von RA Prof. Dr. Detlev Piltz, FASteuerR, original erschienen in: ZEV 2007, 92 - 93.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuerrechts)" von Prof. Dr. Jens Peter Meincke, original erschienen in: NJW 2007, 586.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke nach der Erbschaftsteuer-Reform 2008 - Anmerkungen zu dem Entwurf der Grundvermögensbewertungsverordnung - GrBewV -" von Michael Rave und Dipl.-Fw. Jörg Kühnold, original erschienen in: DStZ 2008, 240 - 251.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Erbschaftssteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts - Anmerkungen und Folgerungen für die Praxis" von RA Dr. Hanspeter Daragan, original erschienen in: ZErb 2007, 92 - 95.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die Kernpunkte der Erbschaftsteuerreform" von RA Dr. Claus-Henrik Horn, original erschienen in: ZFE 2008, 214 - 217.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Die Zukunft der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Österreich" von Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. und StB MMag. Michael Petritz, LL.M., original erschienen in: ZErb 2008, 146 - 150.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Erbschaftsteuer, Reform im Entwicklungszustand" von Ministerialrat Raymond Halaczinsky, original erschienen in: ZErb 2007, 269 - 271.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Erbschaftsteuer-Beschluss: Reform-Chance nutzen" von StB Dipl.-Kfm. Bernd Janssen, original erschienen in: DStR Beihefter 2007, 9 - 9.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Geklärte Fragen und neue Probleme bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer - Auswirkungen auf das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" von Prof. Dr. Ralph Landsittel, original erschienen in: ZErb 2007, 95 - 104.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Breite Bemessungsgrundlage - niedriger Steuertarif!" von Prof. Dr. Roman Seer, original erschienen in: ZRP 2007, 116 - 120.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Schnittstellen des neuen Erbschaftssteuerrechts zum Familienrecht" von RA Rolf Schlünder, FAFamR/-ArbR, original erschienen in: FuR 2009, 255 - 261.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer - Kritik und Folgerungen zum BVerfG- Beschluss vom 07.11.2006" von Notar Dr. Eckhard Wälzholz, original erschienen in: ZErb 2007, 111 - 120.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zu den Folgen des Beschlusses des BVerfG vom 7.11.2006 - 1 BvL 10/02" von RA Dr. Jan Sedemund, original erschienen in: DB 2007, 659 - 660.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Übergangsfragen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" von Notar Thomas Wachter, original erschienen in: ZErb 2007, 120 - 127.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02 (Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsbesteuerung)" von RA Rolf Schlünder, FA FamR u.FA ArbR und RegRat Dr. Oliver Geißler, original erschienen in: FamRZ 2007, 356 - 359.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "BVerfG zur Erbschaftssteuer: Bewertungsgleichmaß und Gemeinwohlzwecke" von Prof. Dr. Johanna Hey, original erschienen in: JZ 2007, 564 - 574.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "BVerfG-Beschluss vom 7.11.2006 und Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge - Zur Zukunft der Erbschaftsteuer" von Prof. Dr. Roman See, original erschienen in: GmbHR 2007, 281 - 290.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Besteuerung unentgeltlichen Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach dem Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006" von RA Dr. Wolfgang Seiler, original erschienen in: Agrar- und Umweltrecht 2007, 121 - 124.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Erbschaftsteuerbeschluss des BverfG vom 7.11.2006: Eine kritische Würdigung" von Notar Dr. Sebastian Spiegelberger, original erschienen in: Stbg 2007, 305 - 313.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Bewertung des Grundvermögens nach der Erbschaftsteuerreform 2008" von StB UWe Szymborski, original erschienen in: Stbg 2008, 239 - 249.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Bewertung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften nach der "AntBVBewV"" von RA/StB Dr. Frank Hannes, FA SteuerR und RA/StB Dr. Wolfgang Onderka, FA SteuerR, original erschienen in: ZEV 2008, 173 - 177.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Reform der Erbschaftsteuer und ihre Bedeutung für die Betriebsaufspaltung - Die geplanten Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen und deren Auswirkungen auf das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung" von StB Prof. Dr. Michael Wehrlein und WissMit. Dipl.-Kfm. Dominik Rupp, original erschienen in: DB 2008, 1455 - 1458.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Zukunft des geplanten Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge - Mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht" von Notar Thomas Wachter, original erschienen in: BB 2007, 577 - 587.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die zukünftige Grundstücksbewertung nach dem "ErbStRG" und der "GrBewV"" von RAin Dr. Ulrike Tremel, original erschienen in: DStR 2008, 753 - 759.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Erbschaftssteuer-Reform - Fehlerhafter Entwurf der Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung" von Dipl.-Finw. Jörg Kühnold und Dipl.-Finw. Marcus Mannweiler, original erschienen in: BB 2008, 1879 - 1882.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Erbschaftsteuer: Der lange Schatten des Todes" von Prof. Dr. Leonhard Knoll, original erschienen in: DB 2007, 2439 - 2441.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Erbschaftsteuerreform aus Unternehmersicht - Behaltensfrist und Lohnsummenregelung im Fokus der Kritik" von RAin Dr. Jennifer Fraedrich, FAin SteuerR, original erschienen in: AG 2008, 249 - 251.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Erbschaftsteuerreform: Verschonungsabschlag statt Bewertungsvorteile beim Betriebsvermögen - Ein Umdenken bei der Planung der Verteilung des Erbes wird nötig!" von Wp/StB Dr. Ferdinand Pach-Hanssenheimb, original erschienen in: DStR 2008, 957 - 961.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Geltendes und geplantes Erbschaftsteuerrecht aus Sicht von Familienunternehmen im Überblick" von WB & StB Prof. Dr. Thomas Rödder, WB & StB Julia Zehnpfennig sowie RA Dr. Jens Schönfeld, original erschienen in: DStR 2007, 1020 - 1022.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Handlungsbedarf im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG zur Erbschaft- und Schenkungssteuer? (BVerfG, NJW 2007, 573)" von RA StB Dr. Claas Fuhrmann und StB Dr. Martin Strahl, original erschienen in: NJW 2007, 1415 - 1418.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Mehrfachbelastungen mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern nach der Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2006" von Prof. Dr. Georg Crezelius, original erschienen in: BB-Special 11/2007, 1 - 20.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Mittelständische Unternehmensbewertung im neuen Erbschaftsteuerrecht - Eine ökonomische Analyse" von WP/StB Dr. Bernd Wassermann, original erschienen in: DStR 2010, 183 - 190.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Stand und Perspektiven der Erbschaftsteuerreform" von VRFG Dr. Horst-Dieter Fumi, original erschienen in: DStR 2008, 34 - 37.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Teilentgeltliche Vermögensübertragungen nach der Erbschaftsteuer-Entscheidung des BVerfG" von Erik Röder, original erschienen in: ZEV 2007, 505 - 511.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Unternehmensbewertung im neuen Erbschaftsteuerrecht" von RA Prof. Dr. Detlef J. Piltz, original erschienen in: DStR 2008, 745 - 753.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer - BVerfG, Beschluss v. 07.11.2006 - 1 BvL 10/02" von Dipl.-Finw, Verw.-Dipl. Dirk Eisele, original erschienen in: NWB 2007, 501 - 508.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer - Folgerungen zum BVerfG-Beschluss vom 7.11.2006" von Notar Dr. Eckhard Wälzholz, original erschienen in: FamRB 2007, 123 - 126.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verkehrswertermittlung von Grundstücken" von RAin Dr. Ulrike Tremel, original erschienen in: ZEV 2007, 365 - 369.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Verkehrswertnahe Bewertung von Betriebsvermögen: Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer" von Wirtschaftsjur./WissMit. Erik Röder, original erschienen in: ZEV 2008, 169 - 172.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Wird das Erbschaftsteuergesetz 2009 verfassungsmäßig Bestand haben?" von RA Prof. Dr. Detlev Piltz, original erschienen in: DStR 2010, 1913 - 1925.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "ZEV-Report Gesellschaftsrecht / Unternehmensnachfolge" von RA und StB Dr. Frank Hannes, FA SteuerR und RA und StB Dr. Wolfgang Onderka, FA SteuerR und RA Dr. Christian von Oertzen, FA SteuerR, original erschienen in: ZEV 2007, 123 - 126.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Überlegungen zu einer schedularen Erbschaftsteuer als Antwort auf die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erbschaftsteuer" von RA und StB Dr. Jochen Lüdicke, original erschienen in: DB 2007, 1271 - 1273.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg- - 9 K 317/98
- FG Baden-Württemberg, 10.05.1999 - 9 K 317/98
- BFH, 24.10.2001 - II R 61/99
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
- BFH, 20.08.2002 - II R 61/99
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
- BFH, 16.05.2007 - II R 61/99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 117, 1
- NJW 2007, 573
- ZMR 2007, 252
- FamRZ 2007, 340
- WM 2007, 316
- DB 2007, 320 (Ls.)
- BStBl II 2007, 192
- IMR 2007, 102
- NVwZ 2007, 801 (Ls.)
Wird zitiert von ... (194)
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
Es hat ausgeführt, die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG i.V.m. §§ 138 ff. BewG sei aufgrund der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192) ausgesprochenen Weitergeltungsanordnung für das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2008, die sich auch auf die von § 8 Abs. 2 GrEStG in Bezug genommenen §§ 138 ff. BewG erstrecke, für den davor liegenden Besteuerungszeitpunkt nicht entscheidungserheblich.Die verfassungsrechtliche Beurteilung der §§ 138 ff. BewG durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 sei auf den Besteuerungsgegenstand des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) i.d.F. vom 27. Februar 1997 (BGBl I 1997, 378) --ErbStG-- ausgerichtet gewesen und rechtfertige keine entsprechenden Folgerungen für die Grunderwerbsteuer.
Insoweit ermöglicht der für die Veräußerung hinzugebende Wert der Gegenleistung einen "punktgenauen" Vergleich zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis als vertretbarem Verkehrswert und dem Steuerwert des Grundstücks (vgl. auch BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.a).
Mit diesen Vorschriften hat der Gesetzgeber die Forderung des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 nach einer durchgängigen Ausrichtung der Bewertung am gemeinen Wert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt.
Mit dem Inkrafttreten der §§ 157 ff. BewG i.d.F. des ErbStRG wurde die Grundbesitzbewertung für die Erbschaftsteuer von den Bestimmungen im bisherigen Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG (§§ 138 ff. BewG), die hinsichtlich ihrer erbschaftsteuerlichen Anwendung der Beurteilung im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 zugrunde lagen, abgekoppelt.
Die Freiheit des Gesetzgebers im Steuerrecht wird durch zwei Leitlinien begrenzt, nämlich durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.I.2.a).
Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.I.2.b).
Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, …und vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BFH/NV 2010, 1767, jeweils m.w.N.).
Denn die Belastungswirkung einer Steuer erschließt sich erst aus dem Zusammenwirken des Steuertarifs mit dem ausdifferenzierten Bewertungsrecht (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B.I.2.).
Vielmehr geht der Senat auch für die Grunderwerbsteuer davon aus, dass --wie in dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.g festgestellt-- die Bewertungsvorschriften für das Grundvermögen (§ 138 Abs. 3 i.V.m. §§ 139, 145 bis 150 BewG) in allen Teilbereichen nicht den Vorgaben des Gleichheitssatzes genügen und damit auf der Bewertungsebene verfassungswidrige Besteuerungsergebnisse erzeugen.
Entsprechende Folgerungen sind auch für die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2, §§ 139 bis 144 BewG zu ziehen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.4.).
aa) Das BVerfG hat die Bewertungsvorschriften der §§ 138 ff. BewG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C.II.2.) einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und festgestellt, dass §§ 138 ff. BewG in allen Teilbereichen nicht den Vorgaben des Gleichheitssatzes genügen und damit auf der Bewertungsebene verfassungswidrige Besteuerungsergebnisse bewirken.
(1) Die Bewertung von bebauten Grundstücken sowohl im vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG als auch durch die Sonderbewertung gemäß § 147 BewG ist zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG strukturell ungeeignet (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.b bb und C.II.2.c).
Aufgrund dieser weitreichenden und gravierenden Streubreite der Bewertungsergebnisse ist das BVerfG (Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.b cc (2)) zu folgender Feststellung gelangt:.
Ebenso führt auch die Sonderbewertung nach § 147 BewG "zu bloßen, nicht durch Typisierung und Pauschalierung gerechtfertigten Zufallswerten" (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.c).
(3) Ferner hat das BVerfG im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C.II.2.f) ausgeführt, die Bewertung der unbebauten Grundstücke entspreche aufgrund der durch § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG a.F. angeordneten, bis Ende 2006 geltenden Festschreibung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 nicht den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG.
(4) Schließlich verstößt auch die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gegen die aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Anforderungen und führt deshalb zu mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbaren Besteuerungsergebnissen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.4.).
(5) Das BVerfG ist daher in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.g abschließend zu folgendem Befund gelangt:.
Im Übrigen wird ergänzend auf die eingehenden Ausführungen im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.2.
bb) Diese verfassungsrechtliche Beurteilung der in §§ 138 ff. BewG geregelten Grundbesitzbewertung im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 wird auch durch die Ausführungen gestützt, mit denen die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum ErbStRG (BTDrucks 16/7918, 44) die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes für erbschaftsteuerliche Zwecke (§§ 157 ff. BewG i.d.F. des ErbStRG) begründet hat:.
cc) Auf der Grundlage der vom BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C.II.2. und 4.) gerügten Gleichheitsverstöße gelangt der Senat --ausgehend von dem in § 11 GrEStG normierten einheitlichen Steuersatz-- zu der Überzeugung, dass die gesetzliche Regelung der Ersatz-Bemessungsgrundlage in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG i.V.m. §§ 138 ff. BewG verfassungswidrig ist.
Für die Grunderwerbsteuer kann insoweit nichts anderes gelten als für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, für die das BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 ausdrücklich eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der auf §§ 138 ff. BewG beruhenden Bewertungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Typisierung und Pauschalierung verworfen hat.
Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B.I.1., m.w.N.).
Dabei kann es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage keine Rolle spielen, dass das BVerfG im Falle einer Unvereinbarkeitserklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B.I.1.).
bb) Der Entscheidungserheblichkeit steht nicht entgegen, dass das BVerfG in seinem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet hat, eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2008 zu treffen.
Die in Gesetzeskraft erwachsene Entscheidungsformel des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 bezieht sich ausschließlich auf § 19 Abs. 1 ErbStG.
Streitgegenstand des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 war allein die Frage, ob die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG auf alle Erwerbsvorgänge wegen gleichheitswidriger Ausgestaltung der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bei den unterschiedlichen Vermögensarten verfassungswidrig ist.
Die Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist daher, auch wenn insoweit ebenfalls die Bewertungsvorschriften der §§ 138 ff. BewG anzuwenden sind, nicht vom Streitgegenstand des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 erfasst.
(2) Soweit der Senat nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 von der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG jedenfalls für vor dem 1. Januar 2009 verwirklichte Erwerbsvorgänge ausgegangen war (…BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1526, und vom 11. Juni 2008 II R 58/06, BFHE 222, 87, BStBl II 2008, 879), hält er daran nicht mehr fest.
Denn dieser Rechtsprechung lag die Annahme zugrunde, dass der Gesetzgeber --auch wenn insoweit nicht durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 gebunden-- die vom BVerfG festgestellten Verfassungsverstöße bei der Grundbesitzbewertung nicht nur für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für die Grunderwerbsteuer für nach dem 31. Dezember 2008 verwirklichte Erwerbsvorgänge beseitigen würde.
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
Es hat ausgeführt, die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG i. V. m. §§ 138 ff. BewG sei aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192) ausgesprochenen Weitergeltungsanordnung für das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2008, die sich auch auf die von § 8 Abs. 2 GrEStG in Bezug genommenen §§ 138 ff. BewG erstrecke, für einen davor liegenden Besteuerungszeitpunkt nicht entscheidungserheblich.Die verfassungsrechtliche Beurteilung der §§ 138 ff. BewG durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 sei zudem auf den Besteuerungsgegenstand des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I 1997, 378) - ErbStG - ausgerichtet gewesen und rechtfertige keine entsprechenden Folgerungen für die Grunderwerbsteuer.
Insoweit ermöglicht der für die Veräußerung hinzugebende Wert der Gegenleistung einen "punktgenauen" Vergleich zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis als vertretbarem Verkehrswert und dem Steuerwert des Grundstücks (vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. a).
Mit diesen Vorschriften hat der Gesetzgeber die Forderung des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 nach einer durchgängigen Ausrichtung der Bewertung am gemeinen Wert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt.
Mit dem Inkrafttreten der §§ 157 ff. BewG i. d. F. des ErbStRG wurde die Grundbesitzbewertung für die Erbschaftsteuer von den Bestimmungen im bisherigen Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG (§§ 138 ff. BewG), die hinsichtlich ihrer erbschaftsteuerlichen Anwendung der Beurteilung im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 zugrunde lagen, abgekoppelt.
Die Freiheit des Gesetzgebers im Steuerrecht wird durch zwei Leitlinien begrenzt, nämlich durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2. a).
Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2. b).
Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, …und vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BFH/ NV 2010, 1767, jeweils m. w. N.).
Denn die Belastungswirkung einer Steuer erschließt sich erst aus dem Zusammenwirken des Steuertarifs mit dem ausdifferenzierten Bewertungsrecht (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 2.).
Vielmehr geht der Senat auch für die Grunderwerbsteuer davon aus, dass - wie in dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. g festgestellt - die Bewertungsvorschriften für das Grundvermögen (§ 138 Abs. 3 i. V. m. §§ 139, 145 bis 150 BewG) in allen Teilbereichen nicht den Vorgaben des Gleichheitssatzes genügen und damit auf der Bewertungsebene verfassungswidrige Besteuerungsergebnisse erzeugen.
aa) Das BVerfG hat die Bewertungsvorschriften der §§ 138 ff. BewG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C. II. 2.) einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und festgestellt, dass §§ 138 ff. BewG in allen Teilbereichen nicht den Vorgaben des Gleichheitssatzes genügen und damit auf der Bewertungsebene verfassungswidrige Besteuerungsergebnisse bewirken.
(1) Die Bewertung von bebauten Grundstücken sowohl im vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG als auch durch die Sonderbewertung gemäß § 147 BewG ist zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG strukturell ungeeignet (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b bb und C. II. 2. c).
Aufgrund dieser weitreichenden und gravierenden Streubreite der Bewertungsergebnisse ist das BVerfG (Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b cc (2)) zu folgender Feststellung gelangt:.
Ebenso führt auch die Sonderbewertung nach § 147 BewG "zu bloßen, nicht durch Typisierung und Pauschalierung gerechtfertigten Zufallswerten" (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. c).
(3) Ferner hat das BVerfG im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C. II. 2. f) ausgeführt, die Bewertung der unbebauten Grundstücke entspreche aufgrund der durch § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG a. F. angeordneten, bis Ende 2006 geltenden Festschreibung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 nicht den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG.
(4) Das BVerfG ist daher in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. g abschließend zu folgendem Befund gelangt:.
Im Übrigen wird ergänzend auf die eingehenden Ausführungen im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. Bezug genommen.
bb) Diese verfassungsrechtliche Beurteilung der in §§ 138 ff. BewG geregelten Grundbesitzbewertung im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 wird auch durch die Ausführungen gestützt, mit denen die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum ErbStRG (BTDrucks 16/7918, 44) die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke (§§ 157 ff. BewG i. d. F. des ErbStRG) begründet hat:.
cc) Auf der Grundlage der vom BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 (unter C. II. 2.) gerügten Gleichheitsverstöße gelangt der Senat - ausgehend von dem in § 11 GrEStG normierten einheitlichen Steuersatz - zu der Überzeugung, dass die gesetzliche Regelung der Ersatz-Bemessungsgrundlage in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG i. V. m. §§ 138 ff. BewG verfassungswidrig ist.
Für die Grunderwerbsteuer kann insoweit nichts anderes gelten als für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, für die das BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 ausdrücklich eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der auf §§ 138 ff. BewG beruhenden Bewertungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Typisierung und Pauschalierung verworfen hat.
Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 1., m. w. N.).
Dabei kann es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage keine Rolle spielen, dass das BVerfG im Falle einer Unvereinbarkeitserklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 1.).
bb) Der Entscheidungserheblichkeit steht nicht entgegen, dass das BVerfG in seinem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet hat, eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2008 zu treffen.
Die in Gesetzeskraft erwachsene Entscheidungsformel des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 bezieht sich ausschließlich auf § 19 Abs. 1 ErbStG.
Streitgegenstand des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 war allein die Frage, ob die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG auf alle Erwerbsvorgänge wegen gleichheitswidriger Ausgestaltung der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bei den unterschiedlichen Vermögensarten verfassungswidrig ist.
Die Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist daher, auch wenn insoweit ebenfalls die Bewertungsvorschriften der §§ 138 ff. BewG anzuwenden sind, nicht vom Streitgegenstand des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 erfasst.
(2) Soweit der Senat nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 von der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG jedenfalls für vor dem 1. Januar 2009 verwirklichte Erwerbsvorgänge ausgegangen war (…BFH-Urteile in BFH/ NV 2008, 1526, und vom 11. Juni 2008 II R 58/06, BFHE 222, 87, BStBl II 2008, 879), hält er daran nicht mehr fest.
Denn dieser Rechtsprechung lag die Annahme zugrunde, dass der Gesetzgeber - auch wenn insoweit nicht durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 gebunden - die vom BVerfG festgestellten Verfassungsverstöße bei der Grundbesitzbewertung nicht nur für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für die Grunderwerbsteuer für nach dem 31. Dezember 2008 verwirklichte Erwerbsvorgänge beseitigen würde.
- BFH, 27.09.2012 - II R 9/11
Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere …
Wegen der Einzelheiten der früheren Rechtsentwicklung wird auf die Ausführungen im BVerfG-Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter A. I. 3. a cc, c bb, d bb) und im BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 II R 61/99 (BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598, unter B. I. 4. a, b cc, d) verwiesen.b) Das BVerfG hat mit dem Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 auf die Vorlage des BFH im Beschluss in BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598 entschieden, dass § 19 Abs. 1 ErbStG vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I 1997, 378) in allen seinen seitherigen Fassungen mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit unvereinbar ist, als er die Erwerber von Vermögen, das gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Satz 2, § 12 ErbStG i. V. m. den von § 12 ErbStG in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl I 1991, 230), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794), bewertet wird, unabhängig von der jeweiligen Vermögensart mit einheitlichen Steuersätzen belastet.
Diese grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt, nämlich durch die Ausrichtung der Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2.; in BVerfGE 126, 400, unter B. I. 2. a, und vom 18. Juli 2012 1 BvL 16/11, Rz 41).
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2. a, und in BVerfGE 120, 1, unter C. I. 2. a aa).
Diese Grundsätze gelten auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2., und vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, BVerfGE 121, 108, unter C. I. 1.).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen auch bei dieser Steuerart eines besonderen sachlichen Grundes (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 2. b, m. w. N.).
Steuerliche Verschonungsnormen müssen bezogen auf die verfolgten Lenkungszwecke zielgenau und normenklar ausgestaltet sein (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. I. 3. b aa und c).
Das BVerfG hat in seiner neueren Rechtsprechung (Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b ee und 4. d) hervorgehoben, dass Umstände, die sich in den der Besteuerung zugrunde liegenden Marktpreisen abbildeten, nicht geeignet seien, zusätzliche Verschonungsregelungen zu begründen.
Bei komplexeren Regelungswerken ergibt sich oft erst aus der Gesamtschau der Vorschriften (Bewertung, Vergünstigung und Tarif) und deren Auswirkungen eine Gleichheitswidrigkeit (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 2.).
Die Belastungswirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erschließt sich erst aus dem Zusammenwirken des Steuertarifs mit den ausdifferenzierten Vorschriften über die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs einschließlich der Regelungen über Steuerbefreiungen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 2.).
Vielmehr muss im Hinblick darauf, dass eine verfassungswidrige Tarifnorm das gesamte Gesetz erfasst, die mit dem Gleichheitssatz unvereinbare Regelung nach der Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen ebenso wie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung her wesentliche Teilbereiche des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts betreffen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. III.).
Erforderlich ist deshalb, dass die Begünstigungswirkungen ausreichend zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig eintreten (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter D. I.).
Mit dieser vom BFH aufgeworfenen Frage einer Überprivilegierung des Erwerbs von Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften hat sich das BVerfG im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 nicht auseinandergesetzt, weil es die maßgeblichen Vorschriften bereits aus anderen Gründen als verfassungswidrig angesehen hat (Abschn. C. II. 1. f).
e) Darüber hinaus hat das BVerfG inzwischen im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b ee - wie bereits dargelegt - zur Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen ausgeführt, bei dieser Vermögensart bestehende Besonderheiten wie z. B. geringe Fungibilität, höhere Sozialbindung, Mieterschutzbestimmungen, öffentlich-rechtliche Auflagen und die zusätzliche Belastung durch Grundsteuer schieden als Rechtfertigung für Verschonungsregelungen schon im Ansatz aus, soweit sich diese Besonderheiten regelmäßig in den Marktpreisen abbildeten.
Darauf deutet insbesondere hin, dass das BVerfG im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b ee im vorliegenden Zusammenhang hinsichtlich des Betriebsvermögens zustimmend auf Bareis (DB 1996, 1153, 1157) und Seer (Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Band 22, 1999, S. 191, 212) verwiesen hat, die sich kritisch mit den o. g. Ausführungen des BVerfG im Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C. I. 2. b bb auseinandersetzen.
Das BVerfG hat die Auswirkungen der Möglichkeit von Gewerbetreibenden, Betriebsvermögen in weitem Umfang zu willküren, also auch nicht unmittelbar dem Betrieb dienende, sondern nur zur objektiven Stärkung des Betriebs geeignete Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen aufzunehmen und so durch bilanzpolitische Maßnahmen auf die Bemessungsgrundlage der Steuer einzuwirken, im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 1. b und d bb aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenfalls kritisch gewürdigt.
Auch eine solche Aussetzung wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 1.).
Der Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob § 19 Abs. 1 ErbStG verfassungsgemäß ist, steht auch nicht entgegen, dass das BVerfG bei einer Unvereinbarerklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann, auch wenn in diesem Fall der Rechtsstreit nicht anders zu entscheiden wäre als bei Verfassungsmäßigkeit der Regelung (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 1., und in BVerfGE 121, 108, unter B. I.).
Denn zum einen besteht von Verfassungs wegen keine Veranlassung, die Zulässigkeit einer Richtervorlage auf den Vergleich mit einer bestimmten, im Ausgangsfall betroffenen Vermögensart bzw. einer bestimmten Verschonungsregelung zu beschränken (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 2.).
Denn die Belastungswirkung dieser Steuer erschließt sich erst aus dem Zusammenwirken des Steuertarifs mit den ausdifferenzierten Regeln über die Bewertung der unterschiedlichen Vermögensarten wie auch der Verschonungsregeln (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter B. I. 2.).
Das BVerfG hat im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 4. ausgeführt, die Ausrichtung der Bewertung des Betriebsteils nicht am Wertmaßstab des gemeinen Werts, sondern am Ertragswert stelle einen Verstoß gegen die Pflicht des Gesetzgebers zur folgerichtigen Ausgestaltung der Belastungsentscheidung dar und sei deswegen mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; stRspr).Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).
Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 sowie 96, 1 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 116, 164 ).
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 27, 142 ; 112, 268 ; 117, 1 ).
a) Die aus § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG folgende Ungleichbehandlung berührt die den Gesetzgeber in seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit aus Art. 3 Abs. 1 GG begrenzenden Leitlinien, wonach die Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit auszurichten ist (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 117, 1 sowie oben C I 2 a).
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz fordert nicht einen gleichen Beitrag von jedem Inländer zur Finanzierung der Gemeinlasten, sondern verlangt, dass jeder Inländer je nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben herangezogen wird (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Diese Grundsätze wurden vom Bundesverfassungsgericht aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit vornehmlich für das Recht der Einkommensteuer entwickelt (vgl. BVerfGE 68, 287 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ) und auf die Bereiche der Vermögen- und Erbschaftsteuer übertragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von diesem Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Der weite Spielraum, der dem Gesetzgeber im Bereich des Steuerrechts sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes zur Verfügung steht (BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; s. oben C I 2 a), kommt ihm hier nicht zu.
Sie müssen, um praktikabel zu sein, Sachverhalte, an die sie dieselben steuerlichen Folgen knüpfen, typisieren und damit in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 sowie 96, 1 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 116, 164 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten Verhaltens oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Das ist regelmäßig bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; stRspr).Der Gesetzgeber hat dabei einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 120, 1 ) und des Steuermaßstabs (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).
Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ).
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 27, 142 ; 112, 268 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Das hindert den Gesetzgeber nicht daran, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 117, 1 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls fördern oder lenken will (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ).
In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Außerdem muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 117, 1 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 97, 169 [180 f.]; 110, 274 [291]; 117, 1 [30]; 120, 1 [29]; 121, 108 [119]; 121, 317 [369]).Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 93, 121 [136]; 105, 73 [126]; 107, 27 [47]; 117, 1 [30]; 120, 1 [29]; 123, 1 [19]).
Die Freiheit des Gesetzgebers im Steuerrecht - auch im Erbschaftsteuerrecht - wird hierbei allerdings durch zwei Leitlinien begrenzt, nämlich durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 116, 164 [180 f.]; 117, 1 [30]; 121, 108 [119 f.]).
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 110, 274 [292]; 117, 1 [30]; 121, 108 [120]).
Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 110, 274 [292]; 117, 1 [30]; 121, 108 [120]).
Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 [95]; 107, 27 [47]; 117, 1 [31]; 120, 1 [29]).
bb) Die Erbschaftsteuer greift als Erbanfallsteuer auf die beim jeweiligen Empfänger mit dem Erbfall eintretende Bereicherung zu (vgl. BVerfGE 93, 165 [167]; 117, 1 [33]).
Die §§ 16 Abs. 1, 17 und 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 ErbStG a. F. sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (zur Unvereinbarkeitserklärung als regelmäßige Folge bei Verletzungen des Gleichheitssatzes vgl. BVerfGE 99, 280 [298]; 105, 73 [133]; 117, 1 [69]; 122, 210 [245]; stRspr).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).Wird eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, folgt daraus in der Regel, dass sie im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf und der Gesetzgeber rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen zu treffen hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Eine befristete Fortgeltungsanordnung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen aus Gesichtspunkten einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ) sowie dann in Frage, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch BVerfGE 110, 94 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ); 122, 210 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
Der Entscheidungserheblichkeit steht dabei nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Unvereinbarerklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 117, 1 [28] m. w. N.). - BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 …
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung zwischen Partnern einer eingetragenen …
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- BFH, 27.05.2009 - II R 64/08
Immobilien - GrESt: Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage verfassungswidrig?
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BFH, 30.06.2010 - II R 60/08
Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Die Rückmeldegebühr an den Berliner Hochschulen
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen - …
- FG Münster, 04.08.2010 - 3 V 936/10
Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt verfassungswidrig?
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen …
- BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07
Tarifliche Kündigungsfristen
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative …
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
- BFH, 07.09.2011 - II R 68/09
Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen …
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- BFH, 20.10.2004 - II R 74/00
Immobilien - Rückwirkende Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes zulässig!
- BFH, 14.02.2007 - II R 69/05
Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen: Gegenstand …
- BFH, 29.07.2009 - II R 8/08
Unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen nach § 3 AusglLeistG - …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer …
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
Steuerrecht - Werkleistung: Verfall nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
- BFH, 11.07.2008 - II B 53/07
Darlegungsanforderungen bei Berufung auf Verfassungswidrigkeit der Bewertung …
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 V 1538/10
Keine Aussetzung der Vollziehung eines nach Anteilsvereinigung ergangenen …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BFH, 23.04.2008 - X R 32/06
Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § …
- BFH, 05.10.2011 - II R 9/11
Beitrittsaufforderung: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG in der Fassung …
- BFH, 16.02.2005 - II R 39/03
Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei …
- BFH, 09.04.2008 - II R 32/06
Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerrechtlichen Erfassung von übertragenden …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BFH, 13.08.2008 - II R 7/07
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § …
- BFH, 02.03.2005 - II R 43/03
Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe …
- BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06
Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung auf dem Gebiet des Steuerrechts
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen …
- BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07
Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach …
- BFH, 05.04.2011 - II B 153/10
Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der …
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung teilweise …
- BFH, 16.02.2005 - II R 6/02
Zum Beteiligungserfordernis für den Schenker nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
- BGH, 02.04.2009 - V ZB 157/08
Wohnungseigentum - Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren
- FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08
Zulässigkeit einer Teileinspruchentscheidung hinsichtlich der nicht vom Ruhen des …
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld …
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Anspruch auf Elterngeld bei Daueraufenthalt aus humanitären Gründen // …
- BFH, 17.09.2012 - II B 13/12
Bindungswirkung bei vom BVerfG angeordneter Weitergeltung des ErbStG a. F. - …
- BFH, 14.02.2007 - II R 44/01
Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften
- BFH, 22.07.2008 - II B 47/07
Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung …
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
- BFH, 01.02.2007 - II R 19/05
Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren
- BFH, 11.06.2008 - II R 71/05
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F.
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- BFH, 09.04.2008 - II R 24/06
Nutzungsüberlassung eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum …
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R
Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu …
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Zweifel an der …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Garantie einer umfassenden Rechtsstellung von ehemals bei der Deutschen …
- FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06
Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 05.05.2010 - II R 25/09
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts
- FG Münster, 21.08.2008 - 3 K 4920/06
Nachversteuerung - Überentnahmen zur Zahlung der SchenkSt
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08
Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen …
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BFH, 09.05.2012 - X R 30/06
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
- BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11
Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; …
- VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
§ 10d EStG, § 3 Nr 40 EStG, § 51a EStG, Art 3 Abs 1 GG, § …
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- BFH, 02.03.2011 - II R 5/09
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine …
- BFH, 02.04.2008 - II R 59/06
Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet - …
- FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
- BFH, 16.05.2007 - II R 61/99
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum
- BFH, 12.01.2011 - II R 38/09
Schätzung der Ertragsaussichten im Stuttgarter Verfahren
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Art 100 Abs 1 S 2 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG, § 5 S 1 GlSpielWStVtrAG BE, …
- BFH, 22.09.2004 - II R 88/00
Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09
- BFH, 24.11.2010 - II B 9/10
Keine Überprüfung der vom BVerfG angeordneten Weitergeltungsregelung durch den …
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- BFH, 06.10.2009 - I R 39/09
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben
- BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Verfahrensrecht - Kosten für Löschung einer Globalgrundschuld aus Grundbuch?
- BFH, 21.03.2007 - II R 19/06
Insolvenz - Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Rauchverbot für die Kleingastronomie gelockert
- FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 1274/05
Zur Frage, wie der Anteilswert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im …
- BFH, 11.06.2008 - II R 60/06
Zuwendungsgegenstand bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags …
- BFH, 17.06.2009 - II B 33/08
Wirksame Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung durch Einlegen in den …
- BFH, 26.04.2010 - II B 131/08
Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines …
- VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005
- BVerwG, 23.08.2007 - 2 BN 2.07
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
Rauchverbot in Sachsen-Anhalt teilweise gekippt // Wirte und Diskobetreiber …
- BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf …
- BFH, 09.03.2010 - VIII R 109/03
Veräußerungsgewinn - Fünftelregelung - Verfassungsgemäßheit
- BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- BFH, 27.02.2008 - VI B 59/07
Darlegungsanforderungen für grundsätzliche Bedeutung bei Berufung auf …
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 4376/04
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 2 …
- BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 1881/05
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung; Übertragung von …
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 4377/04
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 2 …
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
Erbschaftsteuer: Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem …
- BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
- BFH, 20.11.2008 - II R 4/07
Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 13 A 2091/07
Spendenrecht - Geldgeber kann dezidierte Projektdokumentation fordern
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10
Einstweiliger Rechtsschutz durch den konsentierten Einzelrichter - Ausschluss der …
- BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
Aussetzung des Klageverfahrens; Musterverfahren bei BVerfG
- BFH, 25.10.2007 - VIII B 109/06
Schätzung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des …
- BFH, 31.08.2012 - II B 9/12
Maßgeblichkeit der Grundbesitzwerte in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG …
- FG Niedersachsen, 18.04.2007 - 3 K 11463/05
Pflicht zur Abzinsung von Ansammlungsrückstellungen bei Rückbau und …
- BFH, 08.08.2007 - II B 70/06
Auswirkung des BVerfG-Beschlusses zur Verfassungswidrigkeit des geltenden …
- BFH, 02.07.2008 - II B 21/08
Unterschiede zwischen der Verkehrswertermittlung im Rahmen der …
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen - Keine Verlagerung des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im …
- FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 2155/04
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von …
- FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08
Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit …
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG …
- VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
- FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei …
- OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Grundbuchamt
- LSG Sachsen, 19.05.2010 - L 1 KA 14/09
Absetzung des Ansatzes von Wegepauschalen bei der Honorarberechnung für …
- FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12
Keine Begrenzung des Jahreswertes von Nutzungen eines Wirtschaftsgutes, das für …
- FG Hessen, 03.04.2007 - 1 K 1809/04
Ausschlagung der Vorerbschaft - Erbschaftsteuerrechtliche Bewertung von …
- SG Aachen, 11.09.2007 - S 11 AS 124/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- ArbG Hamburg, 25.01.2011 - 21 Ca 235/08
Altersgrenzenregelung des § 19 RTV Gebäudereinigung - Beendigung des …
- FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08
Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10
Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen
- BFH, 14.03.2012 - II B 109/11
Weitergeltungsanordnung des BVerfG für Fachgerichte verbindlich - Unzulässigkeit …
- FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
Mitteilung der Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Erhalt der …
- FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 51/06
Berücksichtigungsfähigkeit eines Vorerwerbs bei der Ermittlung der …
- FG Köln, 17.02.2010 - 5 K 3962/08
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
- FG München, 15.06.2011 - 4 K 396/11
Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09
Finanzieller Ausgleich für Ruhezeiten durch flexiblen Unterrichtseinsatz
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - 6z L 1236/12
BerlHZG "Minderjährigen Vorabquote"
- LG Bochum, 06.11.2012 - 12 O 138/12
- FG Münster, 08.01.2007 - 3 K 6471/04
Vornahme eines Abschlags für die vom Erblasser gehaltenen Aktien wegen fehlenden …
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 19 CS 07.324
Beitrag nach dem Absatzfondsgesetz
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08
Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht …
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- FG München, 30.05.2011 - 4 V 548/11
Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen …
- BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen …
- FG München, 23.09.2010 - 15 K 4529/06
Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß
- FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10
Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes …
- FG München, 25.05.2011 - 4 K 960/08
Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
Auslandsverwendungszuschlag
- OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs: Bewertung eines landwirtschaftlichen …
- OLG Köln, 22.01.2009 - 8 U 38/08
- FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
Ermittlung des Spekulationsgewinns bei Halten eines Grundstücks nach dem Erwerb …
- SG Neuruppin, 25.01.2011 - S 20 KR 26/08
(Freiwillig Krankenversicherter - Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 …
- VG Gelsenkirchen, 01.02.2011 - 6 K 111/10
Opferrente; Opferpension; Einkommensgrenze; Einkommen; Rente; Gleichheitssatz
- FG Hessen, 02.02.2012 - 3 K 1252/09
Keine ersatzlose Aufhebung der Feststellung des Grundbesitzwertes für …
- FG Baden-Württemberg, 01.03.2010 - 9 K 2152/07
Keine Begünstigung der die Mitgesellschafter einer neu gegründeten Familien-GmbH …
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3464/07
- VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07
Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG …
- VG Gelsenkirchen, 05.04.2011 - 6z L 193/11
Abitur, G9, G8, Hochschulzugangsberechtigung, Qualifikation
- FG Münster, 21.06.2012 - 3 K 2835/11
Finanz- und Abgaberecht
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