Rechtsprechung
BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Pflicht des Besoldungsgesetzgebers aufgrund des Alimentationsprinzips oder des Leistungsgrundsatzes, erhöhte Lebenshaltungskosten in München auszugleichen
- Wolters Kluwer
Umfang des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips und Pflicht des Gesetzgebers zum Ausgleich regional unterschiedlicher Lebenshaltungskosten bzw. zu regionaler Differenzierung der Besoldung; Existenz eines besoldungsrechtlichen Anspruchs auf "Ballungsraumzulage" bzw. ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 2 Abs. 1
Zur Anwendung des Alimentationsprinzip im Besoldungsrecht - Gewährung einer "Ballungsraumzulage" - rechtsportal.de
BBesG § 2 Abs. 1
Zur Anwendung des Alimentationsprinzip im Besoldungsrecht - Gewährung einer "Ballungsraumzulage" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten in München
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Ballungsraumzulage für Beamte
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Ballungsraumzulage für Beamte
- 123recht.net (Pressebericht, 6.3.2007)
Verfassungsrichter verweigern Beamten die Ballungsraumzulage // Höhere Preise spiegeln höhere Lebensqualität wider
Sonstiges (3)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- ltsh.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG München, 16.04.2002 - M 5 K 01.3210
- VGH Bayern, 18.06.2003 - 3 BV 02.1374
- BVerwG, 11.02.2004 - 2 B 45.03
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 330
- NVwZ 2007, 568
- DVBl 2007, 440
- DÖV 2007, 472
Wird zitiert von ... (330) Neu Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers wird daher nur durch solche hergebrachten Regelungen beschränkt, die das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt und Funktion so prägen, dass ihre Beseitigung auch das Wesen des Beamtentums antasten würde (vgl. BVerfGE 114, 258 ).Geschützt sind daher nur diejenigen Regelungen, die das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt maßgeblich prägen, sodass ihre Beseitigung auch das Wesen des Beamtentums antasten würde (vgl. BVerfGE 43, 177 ; 114, 258 ).
Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ).
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; stRspr).
Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 110, 353 ; 114, 258 ; stRspr).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation des Beamten bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachter Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, dass die Bezüge der Beamten - dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG folgend - entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ).Es gibt keinen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, wonach sich die Besoldung des Beamten aus Grundgehalt, Kinderzuschlag und Ortszuschlag zusammensetzen müsste (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 49, 260 ).
Im Hinblick auf den familiär bedingten Unterhaltsbedarf hat das Bundesverfassungsgericht aus Art. 33 Abs. 5 GG die Verpflichtung entnommen, die Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
Was demnach dem Beamten an Alimentierung verfassungskräftig zusteht, hängt bei der Bemessung auch von der Größe der Familie und dem damit verbundenen höheren Aufwand für den Unterhalt der Familie ab (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
Das Prinzip amtsangemessener Alimentation verlangt in einem solchen Fall zusätzliche Leistungen, um die Auszehrung der allgemeinen Gehaltsbestandteile durch Unterhaltsleistungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt daher ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 62, 374 ; 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 1 ; 9, 268, 15, 167 ).Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ;… 61, 43 sowie Merten, ZBR 1996, S. 353 ).
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; stRspr).
Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 110, 353 ; 114, 258 ; stRspr).
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 106, 225 ; stRspr).Dieser umfasst nicht jede einfachgesetzliche Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses, sondern nur den überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien (vgl. BVerfGE 43, 242 ; 106, 225 ; stRspr).
Hierzu gehören zwar das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht, die dem Beamten einen angemessenen Unterhalt auch in besonderen Lebenslagen garantieren (vgl. BVerfGE 106, 225 ), nicht aber die Gewährung von Ortszulagen.
Zu diesem Kernbestand von Strukturprinzipien gehören u.a. das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 106, 225 ) und der Leistungsgrundsatz (vgl. BVerfGE 62, 374 ; 64, 323 ; 70, 251 ; 71, 255 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ).So sind die den Beamten treffenden Unterhaltslasten realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
Der Gesetzgeber überschreitet seinen Gestaltungsspielraum, wenn die Höhe der Bezüge den tatsächlichen Unterhaltskosten nicht mehr entspricht und der Beamte so mit wachsender Kinderzahl den ihm zukommenden Lebenszuschnitt nicht mehr erreichen kann (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 110, 353 ; 114, 258 ; stRspr).Unter Gleichheitsaspekten kann das Bundesverfassungsgericht, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Sachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 110, 353 ).
Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ).
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 sowie Merten, ZBR 1996, S. 353 ).Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, dass die Bezüge der Beamten - dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG folgend - entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ;… 61, 43 sowie Merten, ZBR 1996, S. 353 ).Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Aufgrund des weiten Spielraums politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ).Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Gehalt tatsächlich leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ).Im Hinblick auf den familiär bedingten Unterhaltsbedarf hat das Bundesverfassungsgericht aus Art. 33 Abs. 5 GG die Verpflichtung entnommen, die Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn …
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
- BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79
Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93
Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von …
- BVerwG, 11.02.2004 - 2 B 45.03
Zulässigkeit eines Erlasses besoldungsrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der …
- VGH Bayern, 18.06.2003 - 3 BV 02.1374
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
a) Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 119, 247 ).Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, insbesondere unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 46, 97 ; 58, 68 ; 83, 89 ; 106, 225 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 117, 372 ; 121, 205 ; ohne Bezug auf die Weimarer Reichsverfassung BVerfGE 145, 1 ).
b) Bezugspunkt des auf alle Beamtinnen und Beamten anwendbaren Art. 33 Abs. 5 GG ist nicht das gewachsene Beamtenrecht, sondern das Berufsbeamtentum (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Demgegenüber steht Art. 33 Abs. 5 GG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht entgegen, solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 117, 372 ).
cc) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts begründet Art. 33 Abs. 5 GG zugleich aber auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Eine enge Beziehung weist das Streikverbot darüber hinaus zu dem Alimentationsprinzip auf (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 130, 263 ), das nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Als Ausgleich hat der Dienstherr den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 130, 263 mit Verweis auf BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
22 1. a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 150, 169 ) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ; 150, 169 ).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
27 Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Das Alimentationsprinzip verlangt - parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 117, 330 ) -, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Richter oder Staatsanwalt infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren.
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Amtsangemessene Gehälter sind auf dieser Grundlage so zu bemessen, dass sie Richtern und Staatsanwälten eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Ihn trifft jedoch die Pflicht, die ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundsicherungsleistungen auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ).
Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 ), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird.
Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 ; 117, 330 ).
Auch insoweit ist in erster Linie der Besoldungsgesetzgeber gefordert, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
cc) Zugleich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare oder auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verlangt, eine Auszehrung der allgemeinen Gehaltsbestandteile durch krankheitsbezogene Aufwendungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Das Unterlassen einer Vorlage verstößt gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich dem Fachgericht die entscheidungserhebliche Verfassungswidrigkeit einer Norm in einer Weise aufdrängen musste, dass das Absehen von einer Vorlage willkürlich war (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 117, 330 ).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das Alimentationsprinzip.Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 95).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 96).
Auch wenn der Senat in anderem Zusammenhang die absolute Höhe der Nettobezüge als Beurteilungsgrundlage für die Amtsangemessenheit herangezogen hat (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 330 ), kann zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit im Rahmen der hier vorgenommenen Gegenüberstellung der prozentualen Entwicklung des bruttolohnbasierten Nominallohnindex mit der Besoldung über einen längeren Zeitraum auf die Bruttobesoldung abgestellt werden; Verzerrungen infolge der Steuerprogression oder der Belastung mit Sozialabgaben fallen bei dieser relationalen Betrachtung nicht signifikant ins Gewicht und könnten gegebenenfalls im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 104).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Beamten über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Das Alimentationsprinzip verlangt - parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ) -, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Beamten infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren.
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 111).
Amtsangemessene Gehälter sind auf dieser Grundlage so zu bemessen, dass sie Beamten eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 111).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Beamter für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 114; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verlangt parallel zu der Konstellation familiär bedingter Unterhaltslasten, eine Auszehrung der allgemeinen Gehaltsbestandteile durch krankheitsbezogene Aufwendungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 117, 330 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 122; BVerfGK 12, 253 ).
dd) Schließlich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 124; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ).
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Auch wenn der Senat in anderem Zusammenhang die absolute Höhe der Nettobezüge als Beurteilungsgrundlage für die Amtsangemessenheit herangezogen hat (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 330 ), kann zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit im Rahmen der hier vorgenommenen Gegenüberstellung der prozentualen Entwicklung des bruttolohnbasierten Nominallohnindex mit der Besoldung über einen längeren Zeitraum auf die Bruttobesoldung abgestellt werden; Verzerrungen infolge der Steuerprogression oder der Belastung mit Sozialabgaben fallen bei dieser relationalen Betrachtung nicht signifikant ins Gewicht und könnten gegebenenfalls im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Das Alimentationsprinzip verlangt - parallel zu der Konstellation eines familiär bedingten Unterhaltsbedarfs (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ) -, durch eine entsprechende Bemessung der Bezüge zu verhindern, dass das Gehalt infolge eines Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird und dem Richter oder Staatsanwalt infolge des Kaufkraftverlustes die Möglichkeit genommen wird, den ihm zukommenden Lebenszuschnitt zu wahren.
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Amtsangemessene Gehälter sind auf dieser Grundlage so zu bemessen, dass sie Richtern und Staatsanwälten eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verlangt parallel zu der Konstellation familiär bedingter Unterhaltslasten, eine Auszehrung der allgemeinen Gehaltsbestandteile durch krankheitsbezogene Aufwendungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 117, 330 ; BVerfGK 12, 253 ).
ee) Schließlich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Der Beamte oder Richter muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ).Die "amts"-angemessene Besoldung ist damit notwendig eine abgestufte - am "Dienstrang" orientierte - Besoldung (BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).
Schließlich ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die den Beamten treffenden Unterhaltslasten realitätsgerecht zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 sowie Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ).
Diese sind aber für das, was sich der Beamte an seinem Dienstort tatsächlich leisten kann, von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums; zugleich begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 148, 296 ; 149, 1 ).Sein Bezugspunkt ist nicht das gewachsene Beamtenrecht, sondern das Berufsbeamtentum (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Deshalb steht Art. 33 Abs. 5 GG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht entgegen, solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 117, 372 ).
Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 150, 169 ) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ; 139, 64 ) Alimentationsprinzip.
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ; 150, 169 ).
Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
Ihn trifft jedoch die Pflicht, die ihm insoweit zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ).
Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 ), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird.
Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 ; 117, 330 ).
Auch insoweit ist in erster Linie der Besoldungsgesetzgeber gefordert, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 71).
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; stRspr).Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
aa) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferter beziehungsweise bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Zu prüfen, ob er dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat, ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ).
Dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ).
Insoweit ist er gehalten, bei einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung Korrekturen an der Ausgestaltung der Bezüge vorzunehmen (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 21).Solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird, steht Art. 33 Abs. 5 GG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht entgegen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 26 f.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, S. 11 f.).
Nicht jede Regelung des Beamtenrechts, die sich als hergebracht erweist, wird von der institutionellen Garantie erfasst (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 27).
a) Das Alimentationsprinzip, welches der Gesetzgeber zu beachten hat (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 29 f.; stRspr), verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Die amtsangemessene Besoldung bestimmt sich maßgeblich nach der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter, mithin nach innerdienstlichen, unmittelbar auf das Amt bezogenen Kriterien wie dem Dienstrang und der damit verbundenen Verantwortung (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 73).
bb) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Besoldungsrechts die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 65).
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Diese sind aber dafür, was sich der Beamte an seinem Dienstort tatsächlich leisten kann, von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ), weshalb es sachgerechter erscheint, auf ein Wohnkostenmodell zurückzugreifen, das diese regionalen Unterschiede berücksichtigt. - BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
- BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15
Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
- EGMR, 14.12.2023 - 59433/18
EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07
Vereinbarkeit der W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik
- BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 35/17 R
Höhe der Vergütung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03
Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10
Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem …
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
- BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit bzw -widrigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
- BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14
Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
- VG Berlin, 04.12.2023 - 5 K 77.21
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
- VG Berlin, 06.11.2012 - 28 K 5.12
Berliner Richterbesoldung ist amtsangemessen
- BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg
- BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12
Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht; …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06
Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17
Alimentation, amtsangemessene
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13
Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15
Alimentation, amtsangemessene
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 3224/04
Beamte in NRW beim Gehalt "abgekoppelt"
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 76/17
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R
Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer …
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08
Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der …
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
- VG Arnsberg, 14.03.2008 - 2 K 664/04
Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an einen Beamten; Absenkung einer …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 4083/04
Beamtenbesoldung - Entfall des Urlaubsgeldes
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 2366/06
Beamtenbesoldung - Urlaubsgeld - Entfall der Sonderzahlung
- VG Chemnitz, 08.11.2018 - 3 K 2000/15
- BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07
Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz; …
- BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 29/17 R
Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 4 B 1.09
Richterbesoldung der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg verfassungswidrig
- BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13
Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von …
- ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
Kündigung der Juristischen Direktorin des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg
- BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 36/16 R
Begrenzter Korrekturbedarf bei der Vergütung für Psychotherapeuten
- BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht …
- BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 35.17
Basistarif; Energiekosten; Familienzuschlag drittes Kind; Kinder bis zur …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 83/14
Richterbesoldung - Alimentationspflicht; Amtsangemessene Alimentation; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1180/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 3529/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17
Vertragsarzthonorar
- BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
§ 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung …
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11
Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
Abkoppelung von der Einkommensentwicklung; Unteralimentation; Wegfall der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1063/07
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 29.12
Angemessenheit der Alimentation eines Feuerwehrbeamten des Landes Berlin in den …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Richter in Nordrhein-Westfalen ausreichend besoldet
- BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08
Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares …
- BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf …
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 211/13
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringfügigkeit: Gleichartigkeit von …
- BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06
Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17
Alimentation, amtsangemessene
- VG Braunschweig, 03.04.2014 - 7 A 219/12
Alimentation; angemessene Alimentation; Beamtenbesoldung; Niedersachsen
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 24.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von …
- BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 32/17 R
Rechtmäßigkeit der Höhe der Vergütung für erbrachte zeitgebundene …
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16
Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort; …
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in …
- VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14
Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer …
- VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 69/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das …
- BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 36/17 R
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung; …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 41/07 R
Ärztlicher und nichtärztlicher Psychotherapeut - angemessene Höhe der Vergütung …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10
Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei …
- VG Frankfurt/Oder, 13.09.2018 - 2 K 1632/15
Verfassungswidrige Unteralimentierung der Richter durch Altersteilzeit im sog. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 4.13
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 35.12
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 5.16
Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 4 S 2968/11
Übertragung von Dienstherrnbefugnissen im Bereich der Bewährungs- und …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R
Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13
Alimentation, amtsangemessene
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- VG Lüneburg, 30.04.2009 - 1 A 300/05
Alimentation amtsangemessene; Einkommensentwicklung - Abkoppelung; Klageänderung; …
- OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07
Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau; …
- BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17
§ 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 5.13
Amtsangemessene Alimentation für einen Berliner Polizeibeamten für die Jahre 2010 …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 43/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05
Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16
Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
- VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform, …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 206/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 8/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 31/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2297/18
Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 28.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung höherer Familienzuschläge im Hinblick auf ein …
- BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17
Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage; …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19
Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose; …
- VerfGH Bayern, 28.09.2016 - 20-VII-15
Erfolglose Popularklage gegen die Befristung der Beamtenverhältnisse bestimmter …
- OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 333/14
Verfassungsmäßigkeit der W 3-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1208
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13
Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1058/15
- BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10723/07
Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 216/09
Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die …
- BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 11.08
Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 4 S 725/06
Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter in Baden-Württemberg verfassungsgemäß
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 52.16
Geltendmachung eines von der im Besoldungsrecht festgesetzten Höhe abweichenden …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 552/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434
Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BVerwG, 24.08.2010 - 2 B 120.09
Versorgung der Beamten im Jahr 2004; Kürzung der Sonderzuwendung; …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 12/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22
Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator
- BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17
Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2012 - 5 PA 265/12
Vereinbarkeit von § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. (jetzt § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 208/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09
Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung …
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 946/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 207/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 29/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 3 A 1059/15
Anspruch auf Zahlung weiterer Familienzuschläge; Zusätzliche Alimentation für …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 280/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A7 - Alimentationspflicht; …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 63.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 10/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer …
- VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15
Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung; …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in …
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 42/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer …
- VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
"Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 11/07 R
Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 52.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 28.12
Zulässigkeit einer späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 15.13
Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Sachsen noch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 1634/05
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung des Urlaubsgeldgesetzes durch ein …
- BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 13.21
Prof. Dr. D. ./. Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - …
- BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 30/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 25.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.13
Beibehaltung der abgesenkten Besoldung eines Kriminalhauptkommissars als …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 21.12
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Besoldung eines Verwaltungsamtmanns i.R.v. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 101/08
Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das …
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1388
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17
Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 96.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 119.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 67.07
Beachtung der verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 114.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 70.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Gefangenenvergütung (Anspruch auf …
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1307
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 22.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 32.08
Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 104/08
Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 60.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 50.07
Vereinbarkeit einer durch eine landesrechtliche Beihilfeverordnung normierten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 98.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 99.07
Erstattung beihilfefähige Aufwendungen eines Sonderschullehrers - Kürzung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 74.07
Gesetzesbindung der Besoldung als ein hergebrachter Grundsatz des …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 118.07
Anspruch eines Sonderschullehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 53.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 14.21
Prof. Dr. O. ./. Dienstleistungszentrum des Landes Schleswig-Holstein - Änderung …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Alimentationsprinzip; Amtsangemessenheit; …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 97.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen durch ein Mischsystem aus Eigenvorsorge …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 86.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 100.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 273/14
Amtsangemessene Alimentation (Besoldungsniveau 2013 - A11) - …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 69.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 106.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 94.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 65.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 101.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 115.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 87.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 73.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 95.07
Vereinbarkeit einer pauschalen Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten mit der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 117.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten um …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 81.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 68.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 62.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 116.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 72.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 102.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 64.07
Kürzung einer Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale - Geltung des Vorbehalts …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 83.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 92.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 61.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 82.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 89.07
Anspruch einer Oberstudienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 85.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen aufgrund eines Mischsystems aus …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 120.07
Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale - Regelung von …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 110.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 88.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 109.07
Verstoß der in § 12a Abs. 1 Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 80.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 77.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
- OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen …
- OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 104.07
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verpflichtungsurteils hinsichtlich der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 78.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1554/18
- OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17
Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 66.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 84.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 79.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- OVG Thüringen, 18.03.2010 - 2 KO 387/09
Rechtmäßigkeit der Minderung der Beihilfe der Thüringer Beamten durch sog. …
- OVG Niedersachsen, 19.08.2009 - 5 LA 208/07
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; …
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand …
- VG Berlin, 29.06.2016 - 28 K 27.13
Beamtenversorgung: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge …
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 4 S 1569/12
Beamteter Bewährungshelfer bei freiem Träger
- BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. des Antrags eines …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 103.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08
Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 170/14
Besoldungsnieveau 2013 - C 3 - - Alimentationspflicht; Amtsangemessene …
- OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
Ausgleich von Versorgungsanrechten aus der Beamtenversorgung des Bundes und des …
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3826/09
Vorlage an Bundesverfassungsgericht wegen Kürzung der Sonderzulage für Beamte der …
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von PostPersRG § 10 Abs 1, …
- VG Arnsberg, 14.08.2020 - 13 K 2223/18
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 276/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A 13 - Alimentationspflicht; …
- VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390
Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer …
- VG Köln, 07.11.2016 - 3 K 7154/10
Anforderungen an die Bemessung amtsangemessener Dienst- und Versorgungsbezüge für …
- OVG Thüringen, 07.03.2018 - 2 ZKO 622/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
- VG Gelsenkirchen, 14.09.2022 - 1 K 951/18
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die …
- VG München, 20.02.2017 - M 21 K 15.5707
Kein finanzieller Ausgleich für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei der …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
- VG Wiesbaden, 23.01.2013 - 3 K 89/11
Zur Einstufung von Dienstorten zu Zonenstufen nach der …
- VG Saarlouis, 29.09.2009 - 3 K 913/08
Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungsmaßnahmen bei der Beihilfegewährung
- VG Hannover, 04.04.2019 - 2 B 572/19
Konkurrenstreit
- VG Gera, 19.04.2017 - 1 K 1433/14
Verfassungsmäßigkeit der C 2-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VG München, 29.11.2016 - M 21 K 15.5706
Mehrarbeitszeitvergütung für Beamte der Bundeswehr-Feuerwehr
- VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
Laufbahn- und besoldungsrechtliche Einordnung eines Thüringer Regelschuldirektors …
- VG Berlin, 13.03.2015 - 28 K 294.13
Anrechnung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf die Ehefrau übertragenen …
- VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 ZB 13.1619
Ruhestandsbeamtin; Alimentationsprinzip; Pflicht zum Ausgleich erhöhter …
- VG München, 24.07.2009 - M 21 K 08.3729
Amtsangemessenheit der Besoldung; Darlegungserfordernisse
- VG Bayreuth, 03.07.2009 - B 5 K 09.142
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage (hier: Besoldungsgruppe A 11); …
- VG München, 24.07.2009 - M 21 K 08.3726
Amtsangemessenheit der Besoldung; Darlegungserfordernisse
- VG Berlin, 05.06.2008 - 5 A 60.07
Ablehnung des Wiederaufgreifens eines Verfahrens
- VG Köln, 22.06.2022 - 23 K 338/20
- VG Bremen, 01.08.2011 - 1 V 638/11
Kein Anspruch auf Aufnahme in das Gymnasium Vegesack zum Schuljahr 2011/2012