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   BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60   

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https://dejure.org/1961,18
BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60 (https://dejure.org/1961,18)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1961 - 1 BvR 314/60 (https://dejure.org/1961,18)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - 1 BvR 314/60 (https://dejure.org/1961,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Zusammenrechnung von Ehegattenvermögen - Grundsatz des Schutzes der Ehe - Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Abgabeschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; LAG § 54
    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und Soforthilfeabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 180
  • BFHE 88, 14
  • NJW 1961, 598
  • MDR 1961, 383
  • BStBl I 1961, 63
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
    Die Sache ist zur mündlichen Verhandlung - nicht auch zur Entscheidung - mit sechs anderen, § 38 und andere Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes betreffenden Verfahren - 1 BvL 29/57 und 20/60 sowie 1 BvR 704/57, 330/59, 252 und 267/60 - verbunden worden.

    Die seit langem rechtskräftige Zusammenveranlagung kann wegen Ablaufs der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 93 BVerfGG) mit der Verfassungsbeschwerde nicht mehr angegriffen werden; überdies hat das Bundesverfassungsgericht die Grundgesetzmäßigkeit der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Vermögensabgabe nach § 38 LAG durch das heutige Urteil über zwei Gerichtsvorlagen - 1 BvL 29/57 und 20/60 - festgestellt.

  • BFH, 28.02.1958 - III 125/57 S

    Vereinbarkeit des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) mit höherrangigem Recht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
    Auf die vom Beschwerdeführer eingelegten Berufungen hat das Finanzgericht die Vorentscheidungen aufgehoben: Das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1958 - III 125/57 S - (BStBl 1958 III S. 191), das die Vereinbarkeit der Zusammenveranlagung von Ehepaaren zur Vermögensabgabe mit dem Grundgesetz bejahe, sei nicht überzeugend; da die Frage beim Bundesverfassungsgericht anhängig sei, stelle die Ablehnung des Aussetzungsantrags eine Verletzung des der Behörde hierbei eingeräumten Ermessens dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1960 - III B 433/60
    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
    Nach den von der Finanzgerichtsbarkeit - und entsprechend von der Verwaltungsgerichtsbarkeit - entwickelten Grundsätzen über die Ausübung des Ermessens ist die Beitreibung öffentlicher Abgaben auszusetzen, falls ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes (Bescheides) bestehen (vgl. z.B. BFH in BStBl 1954 III S. 116 und S. 328; FR 1958 S. 209 und OVG Münster in JZ 1960 S. 709).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
    Die entscheidende Bedeutung des Lebensbedarfs für die Rechtsgestaltung aber ist in erster Linie dem Familien-Unterhaltsrecht und dem öffentlichen Fürsorgerecht im weiteren Sinne eigentümlich (vgl. auch BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]).
  • BVerfG - 1 BvR 704/57 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
    Die Sache ist zur mündlichen Verhandlung - nicht auch zur Entscheidung - mit sechs anderen, § 38 und andere Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes betreffenden Verfahren - 1 BvL 29/57 und 20/60 sowie 1 BvR 704/57, 330/59, 252 und 267/60 - verbunden worden.
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