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   BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53   

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https://dejure.org/1961,10
BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • opinioiuris.de

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Undebenklichkeit der landesrechtlichen Einführung einer Pflicht-Altersversorgung Ärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 319
  • NJW 1961, 1155
  • NJW 1961, 2059 (Ls.)
  • NJW 1962, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Daß ein Gesetz, das eine Zwangsversorgung für freiberuflich tätige Ärzte einführt, die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 11 und 14 GG nicht verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 10, 354 [361 ff.]).

    Wenn andere Gesetzgeber eine gleichartige Regelung nicht getroffen haben, so ist damit der Gleichheitssatz nicht verletzt (BVerfGE 10, 354 [371]).

  • BVerfG, 18.12.1951 - 1 BvR 222/51

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen autonome Satzungen - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Zwar können auch Bestimmungen einer autonomen Satzung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn der Beschwerdeführer gegenwärtig und unmittelbar von ihnen betroffen ist (BVerfGE 1, 91 [94 f.]).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Nimmt man - zugunsten des Beschwerdeführers - an, daß die Frist des § 93 Abs. 2 BVerfGG für eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Satzung erst mit deren Verkündung zu laufen begonnen hat (vgl. BVerfGE 1, 415), so war sie mit dem 10. Juni 1953 verstrichen.
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Dieses Recht wird demgemäß durch die Organe der Anstalt (hier die Vertreterversammlung: § 4 Abs. 4 des Gesetzes), nicht durch Stellen der staatlichen Exekutive, ausgeübt und ist inhaltlich - im Rahmen des Gesetzes - nur durch den Zweck und den Aufgabenkreis der Anstalt begrenzt (BVerwGE 6, 247 [249 ff.]; BayVerfGHE N.F. 4 II 219 [249]).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Eine Erweiterung der Verfassungsbeschwerde auf bisher nicht angegriffene, rechtlich selbständige Bestimmungen der Satzung war deshalb nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGE 5, 1).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1959 (BVerfGE 10, 20 [49 ff.]) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Der Widerruf ist daher grundsätzlich unwirksam (BVerfGE 9, 73 [76]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Rechnet man die Pflichtversorgung für freie Berufe zum Sachgebiet "Sozialversicherung" im Sinne des Art. 74 Nr. 12 GG, so war das Land nach Art. 70, 72 Abs. 1 GG zuständig, weil der Bund dieses Gebiet nicht abschließend geregelt hatte (vgl. hierzu auch BVerfGE 11, 105 [111-114]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Dabei kann offenbleiben ob und inwieweit Art. 80 Abs. 1 GG auf die Rechtsetzung in den Ländern entsprechend anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 12, 319 , [325]; 26, 228 [237]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Einer weiteren Konkretisierung der Ermächtigung bedürfe es hier nicht, weil die strengen Anforderungen, die für die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen beständen, bei der Verleihung autonomer Satzungsgewalt an Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht gälten (BVerfGE 12, 319 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat niemals in Zweifel gezogen, daß sich der Autonomiegedanke sinnvoll in das System der grundgesetzlichen Ordnung einfügt (vgl. BVerfGE 1, 91 [94]; 10, 89 [102 ff.]; 12, 319 [321 ff.]; 15, 235 [240]).

    Aus Art. 80 Abs. 1 GG läßt sich eine solche Begrenzung nicht unmittelbar herleiten (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [267]; 21, 54 [62]; 32, 346 [360 f.]).

  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Dies ändert aber nichts daran, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorgelegen haben muss (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 81, 208 ; 84, 212 ; 127, 87 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2001 - 2 BvR 662/01 -, Rn. 3: "Unheilbarer Substantiierungsmangel"; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2208/19 -, Rn. 5).
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