Rechtsprechung
| BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung einer Spielgerätesteuer
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Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hamburgische Spielgerätesteuer
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes ist verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit Gleichheitssatz nicht vereinbar
- blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 123, 1
- DVBl 2009, 777
- DÖV 2009, 589
- BStBl II 2009, 1035
- NVwZ 2009, 968
Wird zitiert von ... (174)
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
Zur Begründung der Rechtsnatur der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer wird auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz verwiesen (1 BvL 8/05, DVBl 2009, 777 ff., [...] Rn. 44 ff.).Die Vergnügungssteuer in der Form der herkömmlichen Spielautomaten- oder auch Spielgerätesteuer ist danach den Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG zuzuordnen, da sie die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen soll, der sich an dem Gerät vergnügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 46f.).
Gleichwohl besitzen die eine ausnahmsweise zulässige Rückwirkung wesentlich tragenden Gründe auch bei der kommunalen Steuer ihre Berechtigung, weil und sofern der Bürger sich mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden Steuersatzung auf eine Abgabe dieser Art und für diesen Steuertatbestand grundsätzlich einstellen muss, auch wenn es noch zu späteren Korrekturen der Satzung kommen mag (vgl. die ebenfalls zum Steuerrecht ergangene Leitentscheidung für diese Rechtspraxis in BVerfGE 13, 261 sowie den hierauf Bezug nehmenden Hinweis in dem zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009, a.a.O., [...] Rn. 100).
Dieser Maßstab ist jedoch wegen struktureller Ungeeignetheit zur gleichheitsgerechten Belastung des Vergnügungsaufwands der Spieler verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht mehr zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., [...] Rn. 63 ff.) und war schon zum Zeitpunkt des Erlasses der Änderungssatzung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur noch unter sehr engen Voraussetzungen vertretbar (vgl. BVerwGE 123, 218 ).
Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachverhalt und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfGE 90, 226 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 55).
Soweit die Vergnügungssteuersatzung mit einem Prozentsatz bei dem Einspielergebnis der Spielgeräte als Bemessungsgrundlage ansetzt, ist eine gleichheitsgerechte Erfassung des Vergnügungsaufwandes des Spielers bei dem Veranstalter gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 71).
eines - verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht mehr zulässigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 63 ff.) - Stückzahlmaßstabs.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Hamburgischen Spielgerätesteuer ausdrücklich angemerkt, dass es den normgebenden Körperschaften unbenommen bleibe, durch die spezifische Ausgestaltung eines mit Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbaren Steuermaßstabs für eine Verwirklichung des Lenkungsziels zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 89).
Der Höchststeuerbetrag führt zu vergleichbaren Ungleichheiten wie der verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht mehr zulässige Stückzahlmaßstab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 63 ff.).
Diese Ungleichbehandlung von Einspielergebnissen oberhalb und unterhalb der Kappungsgrenze des Höchststeuerbetrags bedarf der besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 116, 164 zur direkten Steuer; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., Rn. 59, 84 ff. zum Stückzahlmaßstab der Vergnügungssteuer).
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Zweifel an der Tauglichkeit des Steuermaßstabs lassen den Typus der Abgabe und damit ihren Charakter als Aufwandsteuer unberührt (wie BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - NVwZ 2009, 968; Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ).Zweifel an der Tauglichkeit des Steuermaßstabs lassen den Typus der Abgabe und damit ihren Charakter als Aufwandsteuer unberührt (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - NVwZ 2009, 968 ).
Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Steuer, insbesondere ihrer Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz oder den Freiheitsgrundrechten, sind ohne Einfluss auf die Beurteilung der Gesetzgebungskompetenz; denn die Kompetenznormen des Grundgesetzes enthalten grundsätzlich keine Aussage zu diesen materiellen Fragen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O.).
Denn die Abwälzbarkeit der beim Automatenaufsteller erhobenen Steuer auf die Nutzer der Spielgeräte ist zwar Bedingung ihrer materiellen Verfassungsmäßigkeit, aber kein den Charakter dieser Aufwandsteuer prägendes Wesensmerkmal (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O.).
22 Für das Steuerrecht verbürgt der allgemeine Gleichheitssatz den Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 ; Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 971).
In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 a.a.O. S. 93; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 971; BVerwG…, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f. und Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 12, 15).
Das Einspielergebnis weist immer noch einen sachgerechten Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, da es sich aus den Einwürfen sowie Gewinnen und Verlusten der Spieler errechnet und so den Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers wenigstens proportional abbildet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 973; BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 225; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - BFHE 217, 280 ).
Nur wenn sie dessen hierin zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit als den eigentlichen Gegenstand der Besteuerung zu erreichen vermag, kann die indirekte Erhebung der Steuer beim Veranstalter der Vergnügung vor dem Grundsatz der gerechten Lastenverteilung bestehen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - NVwZ 2009, 968 ).
Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers die Steuer letztlich tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 ;… Beschlüsse vom 1. April 1971 a.a.O. S. 20 und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 972;… Urteil vom 20. April 2004 a.a.O. S. 295).
- BFH, 27.11.2009 - II B 75/09
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit …
Hinsichtlich dieser Teilbeträge liegt kein das eigentliche Steuergut bildender Vergnügungsaufwand des Spielers vor (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2009, 968, unter C.II.1.b).Eine solche Abwälzbarkeit der Steuer ist aber aufgrund einer am Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ausgerichteten, gerechten Zuteilung der Vergnügungsteuerlast erforderlich (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.c; vgl. dazu unten 2.b cc).
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.I.).
Der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist danach der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.b, m.w.N.).
Die Gerichte haben daher nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.b, m.w.N.).
Das BVerfG hat im Übrigen im Beschluss in NVwZ 2009, 968 ebenfalls nicht ausgeführt, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers nur nach Kürzung um die Vergnügungsteuer als Bemessungsgrundlage dieser Steuer herangezogen werden dürfe.
Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Kosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt und in der Regel noch Gewinn erzielt werden kann (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.c und 3., m.w.N.).
Diese Beurteilung steht in Einklang mit dem BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.3.
Das BVerfG hat zwar im Beschluss in NVwZ 2009, 968 die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten als nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
- BFH, 07.12.2011 - II R 51/10
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser …
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, unter C. I.; BVerwG-Urteil in BVerwGE 135, 367, unter 1.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b aa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b aa).Der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist danach der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. b, m. w. N.; BVerwG-Urteile in BVerwGE 135, 367, unter 2. a, und vom 9. Juni 2010 9 CN 1/09, BVerwGE 137, 123, unter 1.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b bb aaa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b bb aaa).
Der Spieleinsatz ist dem Vergnügungsaufwand des Spielers besonders nahe (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 2. a bb).
Wie das BVerfG zur Begründung seiner Ansicht, der früher verwendete Stückzahlmaßstab sei bereits seit Anfang 1997 verfassungswidrig, im Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 2. a cc (1) ausgeführt hat, kann der Vergnügungsaufwand der Nutzer von Gewinnspielautomaten seither aufgrund der technischen Entwicklung und einer in den Jahren 1989 und 1990 zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung hinreichend zuverlässig erfasst werden.
Die Gerichte haben nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. b, m. w. N.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b bb bbb, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b bb bbb).
Das BVerfG hat im Beschluss in BVerfGE 123, 1 ebenfalls nicht ausgeführt, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers nur nach Kürzung um die Vergnügungsteuer als Bemessungsgrundlage dieser Steuer herangezogen werden dürfe.
Wählt er statt dieses Maßstabs einen anderen (Ersatz- oder Wahrscheinlichkeits-) Maßstab, so ist er allerdings auf einen solchen beschränkt, der einen bestimmten Vergnügungsaufwand wenigstens wahrscheinlich macht, weil ein anderer Maßstab dem Wesen der Vergnügungsteuer fremd, also nicht sachgerecht und deshalb mit dem Grundsatz der Belastungsgleichheit nicht zu vereinbaren wäre (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. b).
Ein solcher zulässiger Ersatzmaßstab besteht in der Anknüpfung an die Einspielergebnisse der Spielgeräte (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 2. a bb; BVerwG-Urteil in BVerwGE 135, 367, unter 2. a bb; OVG NRW-Urteile vom 23. Juni 2010 14 A 597/09, juris, Rz 81 ff., und vom 7. April 2011 14 A 1632/09, juris, Rz 37 ff.).
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. c und 3., m. w. N.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b cc aaa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b cc aaa).
- BFH, 19.02.2010 - II B 122/09
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit …
Hinsichtlich dieser Teilbeträge liegt kein das eigentliche Steuergut bildender Vergnügungsaufwand des Spielers vor (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2009, 968, unter C. II. 1. b).Eine solche Abwälzbarkeit der Steuer ist aber aufgrund einer am Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ausgerichteten, gerechten Zuteilung der Vergnügungsteuerlast erforderlich (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. II. 1. c; vgl. dazu unten 2. b cc).
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. I.).
Der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist danach der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. II. 1. b, m. w. N.).
Die Gerichte haben daher nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. II. 1. b, m. w. N.).
Das BVerfG hat im Übrigen im Beschluss in NVwZ 2009, 968 ebenfalls nicht ausgeführt, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers nur nach Kürzung um die Vergnügungsteuer als Bemessungsgrundlage dieser Steuer herangezogen werden dürfe.
Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Kosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt und in der Regel noch Gewinn erzielt werden kann (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. II. 1. c und 3., m. w. N.).
Diese Beurteilung steht in Einklang mit dem BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C. II. 3. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung bei der Prüfung, ob die frühere, nach dem Stückzahlmaßstab erhobene Hamburger Spielgerätesteuer auf die Spieler abwälzbar war, auf die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die SpielV, und nicht auf das tatsächliche Geschäftsgebaren der Spielhallenbetreiber abgestellt.
Das BVerfG hat zwar im Beschluss in NVwZ 2009, 968 die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten als nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
- BFH, 27.11.2009 - II B 102/09
Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit …
Hinsichtlich dieser Teilbeträge liegt kein das eigentliche Steuergut bildender Vergnügungsaufwand des Spielers vor (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2009, 968, unter C.II.1.b).Eine solche Abwälzbarkeit der Steuer ist aber aufgrund einer am Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ausgerichteten, gerechten Zuteilung der Vergnügungsteuerlast erforderlich (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.c; vgl. dazu unten 3.b cc).
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.I.).
Der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist danach der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.b, m.w.N.).
Die Gerichte haben daher nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.b, m.w.N.).
Das BVerfG hat im Übrigen im Beschluss in NVwZ 2009, 968 ebenfalls nicht ausgeführt, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers nur nach Kürzung um die Vergnügungsteuer als Bemessungsgrundlage dieser Steuer herangezogen werden dürfe.
Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Kosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt und in der Regel noch Gewinn erzielt werden kann (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.1.c und 3., m.w.N.).
Diese Beurteilung steht in Einklang mit dem BVerfG-Beschluss in NVwZ 2009, 968, unter C.II.3.
Das BVerfG hat zwar im Beschluss in NVwZ 2009, 968 die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten als nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1985 2 BvL 14/84 -, BVerfGE 69, 174 (183); Beschluss vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 -, BVerfGE 40, 52 (55); Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (969).vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (970).
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (971).
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (971); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 22.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.Urteil des Senats vom 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BcvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (972); Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 900/00 -, DVBl. 2004, 705, 708.
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Die Erhebung von Aufwandsteuer in Form der Spielautomatensteuer nach der Stückzahl der Spielautomaten verletzt seit dem 1. Januar 1997 generell das Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG), ohne dass es auf die Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet ankommt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ); sie war bis zum 31. Dezember 1996 aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität generell gerechtfertigt.Für den Sachbereich des Steuerrechts verbürgt der allgemeine Gleichheitssatz den Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (vgl. BVerfG…, Urteil vom 20. April 2004 a.a.O. S. 292; Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 - BVerfGE 120, 1 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ).
In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwandes wenigstens wahrscheinlich macht (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 ; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 20; BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ; Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 12; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - BFHE 217, 280 ).
a) Ausgehend davon ist die mit der pauschalen Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab einhergehende ungleiche Belastung des Vergnügungsaufwandes der Spieler seit dem 1. Januar 1997 generell nicht mehr gerechtfertigt, ohne dass es auf die Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Gewinnspielautomaten im jeweiligen Satzungsgebiet ankommt (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 29 ff. und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - NVwZ 2010, 313 ; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 226 ff.).
Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof gingen davon aus, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung ab dem 1. Januar 1997 nur noch Gewinnspielgeräte aufgestellt sein dürften, die mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet seien, das den Spielaufwand grundsätzlich zuverlässig erfassen könne (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 27 f., 33; vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 222 f.; BFH…, Urteil vom 26. Februar 2007 a.a.O. S. 286).
Demgegenüber ist die Besteuerung nach einem wirklichkeitsgerechten Maßstab angesichts der seit Anfang 1997 allgemein gewährleisteten technischen Ausrüstung der Spielautomaten verlässlich und mit angemessenem Aufwand möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 29, 31 f.).
Damit wären die kommunalen Verwaltungen überfordert gewesen, weil sie in der Regel nicht über Personal verfügen, das in Bezug auf die Überprüfung von Steuererklärungen besonders geschult ist (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 33).
Für den fraglichen Zeitraum bis zum 31. Dezember 1996 liegen auch keine Anhaltspunkte für flächendeckend gravierende Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Gewinnspielautomaten vor, wie sie das Bundesverfassungsgericht für die jüngere Zeit festgestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 24, 30; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 229 f.).
Schließlich kommt auch nicht in Betracht, entsprechend der auf § 31 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 BVerfGG beruhenden Praxis des Bundesverfassungsgerichts bei der Behandlung verfassungswidriger Gesetze die Anwendbarkeit der Satzung der Antragsgegnerin für den Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2005 dadurch zu sichern, dass insoweit von der Unwirksamkeitserklärung abgesehen und stattdessen nur die Unvereinbarkeit der Pauschalbesteuerung nach § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 VStS mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 37 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10
Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit der Festsetzungen …
Die Vergnügungssteuer in der Form der herkömmlichen Spielautomaten- oder auch Spielgerätesteuer ist den Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG zuzuordnen, da sie die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen soll, der sich an dem Gerät vergnügt (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1, 15 m.w.N.;… vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, zit. nach [...]).Die vom Verwaltungsgericht und der Klägerin geäußerten Zweifel an der Tauglichkeit des Steuermaßst Abs. 1assen von vornherein den Typus der Abgabe und damit ihren Charakter als Aufwandsteuer unberührt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 16, 17;… BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 102/09 -, jeweils zit. nach [...]).
Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 22, 23 m.w.N;… vgl. auch Urt. v. 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274, 295;… BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, zit. nach [...] m.w.N.).
Vielmehr blieb den Unternehmern auch unter der Geltung der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten die Möglichkeit, durch die Auswahl geeigneter Standorte sowie durch eine entsprechende Gestaltung und Ausstattung der Spielhallen oder durch den Einsatz anderer Spielgeräte auf eine Umsatzsteigerung hinzuwirken und die Selbstkosten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, um nicht nur die Steuer, sondern auch noch einen Gewinn erwirtschaften zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 37;… vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Beschl. v. 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, jeweils zit. nach [...];… Kuplich, a.a.O., S. 85, 91).
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon für die bis zum 1. Januar 2006 geltende Spielverordnung entschieden, dass weder die Mindestquote des auszuschüttenden Gewinns noch der Höchstbetrag des Einsatzes die Abwälzbarkeit der Steuer ausschlössen (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 36, 37;… vgl. auch Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 91).
Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 20, 21 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 CN 1/09 - und v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.; vgl. auch Gerhard/Brandt, VBlBW 2010, 202, 304).
Den von Verfassungs wegen geforderten Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler weisen beide Kenngrößen auf (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 26).
Denn wie das Bundesverfassungsgericht schon ausgeführt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 26), kommt der Spieleinsatz, das heißt der von den Nutzern getätigte Geldeinwurf, ohne Rücksicht auf den späteren Spielverlauf (Hervorhebung nicht im Original) dem Vergnügungsaufwand des Spielers besonders nah und wäre damit ein zulässiger Steuermaßstab.
g) Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist eine Vergnügungssteuer in Gestalt einer Spielgerätesteuer auch mit dem Europarecht vereinbar (…vgl. Kuplich, a.a.O., S. 85, 86 ff.;… Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 159;… Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 84 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, BVerfGE 123, 1, 35 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09
Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit von Festsetzungen …
Die Vergnügungssteuer in der Form der herkömmlichen Spielautomaten- oder auch Spielgerätesteuer ist den Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG zuzuordnen, da sie die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen soll, der sich an dem Gerät vergnügt (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1, 15 m.w.N.;… vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, zit. nach [...]).1assen von vornherein den Typus der Abgabe und damit ihren Charakter als Aufwandsteuer unberührt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 16, 17;… BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 102/09 -, jeweils zit. nach [...]).
Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 22, 23 m.w.N;… vgl. auch Urt. v. 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274, 295;… BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, zit. nach [...] m.w.N.).
Vielmehr blieb den Unternehmern auch unter der Geltung der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten die Möglichkeit, durch die Auswahl geeigneter Standorte sowie durch eine entsprechende Gestaltung und Ausstattung der Spielhallen oder durch den Einsatz anderer Spielgeräte auf eine Umsatzsteigerung hinzuwirken und die Selbstkosten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, um nicht nur die Steuer, sondern auch noch einen Gewinn erwirtschaften zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 37;… vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Beschl. v. 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, jeweils zit. nach [...];… Kuplich, a.a.O., S. 85, 91).
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon für die bis zum 1. Januar 2006 geltende Spielverordnung entschieden, dass weder die Mindestquote des auszuschüttenden Gewinns noch der Höchstbetrag des Einsatzes die Abwälzbarkeit der Steuer ausschlössen (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 36, 37;… vgl. auch Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 91).
Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 20, 21 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 CN 1/09 - und v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.; vgl. auch Gerhard/Brandt, VBlBW 2010, 202, 304).
Den von Verfassungs wegen geforderten Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler weisen beide Kenngrößen auf (so BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 26).
Denn wie das Bundesverfassungsgericht schon ausgeführt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 26), kommt der Spieleinsatz, das heißt der von den Nutzern getätigte Geldeinwurf, ohne Rücksicht auf den späteren Spielverlauf (Hervorhebung nicht im Original) dem Vergnügungsaufwand des Spielers besonders nah und wäre damit ein zulässiger Steuermaßstab.
Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist eine Vergnügungssteuer in Gestalt einer Spielgerätesteuer mit dem Europarecht vereinbar (…vgl. Kuplich, a.a.O., S. 85, 86 ff.;… Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 159;… Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 84 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, BVerfGE 123, 1, 35 m.w.N.).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer …
- BVerwG, 09.12.2009 - 9 C 13.08
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs // Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Die Rückmeldegebühr an den Berliner Hochschulen
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10
Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der …
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 2295/08
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Einwurf
- VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10
Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert
- FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative …
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3777/09
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3598/09
- FG Bremen, 11.04.2012 - 2 K 2/12
Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10
Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab
- FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11
Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
- FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11
Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 3884/07
Vergnügungssteuern
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 232/09
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz …
- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
Art 105 Abs 2a GG, Art 12 GG, § 2 KAG BB, § 3 KAG BB, Art 33 EWGRL …
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 11/09
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bemessungsgrundlage …
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09
- BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08
Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei Erhebung einer Vergnügungssteuer …
- OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12
Steuerrecht - Love-Mobil: Ist der Vermieter vergnügungssteuerpflichtig?
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12
Stadt Freiburg: Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 18% der …
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09
Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz …
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen …
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
- FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 S 1352/11
- BFH, 22.04.2010 - V R 26/08
Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der …
- BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von …
- VG Sigmaringen, 24.11.2009 - 6 K 2494/09
Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an …
- BFH, 12.05.2011 - II B 126/10
Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen …
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 2 K 5024/09
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit, …
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 2 K 3396/10
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Abwägung; Satzung
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R
Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu …
- VG Stuttgart, 10.12.2009 - 8 K 3904/09
Steuerrecht - Kommunale Vergnügungssteuer für bordellartige Einrichtung zulässig
- BFH, 17.08.2010 - II B 30/10
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
- BFH, 07.09.2011 - II R 25/11
Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von …
- BFH, 07.09.2011 - II R 24/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07. 09. 2011 II R 25/11 - Übergangsweise …
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 19 K 997/11
Beurteilung einer Steuer auf sexuelle Vergnügungen
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 19 K 2967/11
Steuer auf sexuelle Vergnügungen: Nichteinbeziehung der Wohnungsprostitution, …
- BFH, 07.09.2011 - II R 68/09
Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen …
- BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache aufgrund ihrer europarechtlichen …
- BFH, 28.04.2010 - II B 178/09
Bindende Wirkung der Weitergeltungsanforderungen des BVerfG bei …
- VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725
Übernachtungsteuer; Genehmigung der Satzung; örtliche Aufwandsteuer; berufliche …
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 208/09
Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit …
- VG Greifswald, 02.09.2009 - 3 A 821/06
Besteuerung von Geldspielgeräten
- FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 14 K 132/10
Besteuerung von schadstoffarmen Bestandsfahrzeugen nach dem Gesetz zur …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab …
- BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 14 A 3281/07
Heranziehung des Insolvenzverwalters einer ursprünglichen Steuerschuldnerin zur …
- OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem …
- VG Gelsenkirchen, 09.03.2010 - 2 K 1155/09
Vergnügungssteuern, Geldspielgeräte
- BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R
Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen …
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 25.11.2011 - 9 B 27.11
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit über Besteuerung …
- BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 81.11
Vorliegen einer Verletzung der steuerlichen Belastungsgleichheit durch …
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung
- VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
Spielapparatesteuer
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer …
- BVerwG, 25.11.2011 - 9 B 28.11
Klärungsbedürftigkeit der Rechtfertigung einer steuerlichen Ungleichbehandlung …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 142/09
Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts …
- BVerwG, 20.11.2011 - 9 B 24.11
Möglichkeit der Gleichsetzung der Formulierung 'angefangener Kalendermonat' mit …
- BVerwG, 25.11.2011 - 9 B 25.11
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gegen ein Urteil bei Stützen des …
- BVerwG, 25.11.2011 - 9 B 26.11
Möglichkeit der Gleichsetzung der Formulierung 'angefangener Kalendermonat' mit …
- VG Münster, 19.08.2009 - 9 K 1148/07
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
- VG Minden, 11.03.2010 - 5 K 1137/09
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
- VG Stuttgart, 14.12.2011 - 8 K 2682/11
Vergnügungsteuer nach Einbruchdiebstahl aus Spielautomat
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - 14 A 2854/11
Steuersatz von 12 % auf das Einspielergebnis von Spielautomaten als Eingriff in …
- VG Neustadt, 21.04.2010 - 1 K 1171/09
Prozessrecht, Steuerrecht
- FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
Verfassungsmäßigkeit der Berliner Vergnügungsteuer für Spielautomaten im Jahr …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - 14 B 835/12
Etappensieg für Bordellbetreiber
- BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09
Gleichbehandlung hinsichtlich der Vergnügungssteuererhebung bei Betreibern von …
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09
Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück
- VG Sigmaringen, 17.10.2012 - 5 K 1409/10
Vergnügungssteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; erdrosselnde Wirkung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 42/08
Minuskassen bei Geldspielgeräten
- BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 110.09
Rechtmäßigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabes als grundsätzlich …
- BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
- VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des …
- BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
Vereinbarkeit des Stückzahlmaßstabs mit dem Gebot steuerlicher …
- BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 34.10
- BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 26.10
Übergangsfrist zur Klärung der Rechtmäßigkeit des im Vergnügungssteuergesetz …
- BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 25.10
Übergangsfrist zur Klärung der verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit des im …
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
Bettensteuer ist rechtmäßig // Richter weisen Klage gegen "Kulturförderabgabe" in …
- BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11
Ablehnung von Beweisanträgen hinsichtlich der Einholung von weiteren Gutachten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 14 A 1753/12
Flächenmaßstab bei Steuer auf sexuelle Vergnügungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 14 A 2385/09
Zulässigkeit der Verrechnung von negativen Einspielergebnissen eines Spielgerätes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 14 A 2442/08
Spieleraufwand als Grundlage der Bemessung der Höhe der zu entrichtenden …
- BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10
Besteuerungskompetenz einer über die Rasseliste des einschlägigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 14 A 1632/09
Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht; Gleichheit …
- VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 6960/10
Städte dürfen Sexsteuer erheben
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2012 - 7 K 621/12
Heranziehung zum ärztlichen Notfalldienst, nebenberufliche Tätigkeit, …
- VG Sigmaringen, 17.10.2012 - 5 K 2242/11
Vergnügungssteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; erdrosselnde Wirkung; …
- FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06
Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung
- VG Gelsenkirchen, 27.07.2009 - 2 L 461/09
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; "unbeanstandete …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
Abwälzbarkeit; Automatensteuer; Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung
- BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 23.10
- BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10
Wirklichkeitsgerechte Erfassung des Spieleraufwands durch eine elektronisch …
- VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 8111/10
Städte dürfen Sexsteuer erheben
- BVerwG, 01.03.2012 - 9 B 57.11
Überprüfung der erstellten Belegungslisten und Zahlung einer Pauschalsteuer durch …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
Spielgerätesteuer: Keine Verrechnung negativer Bruttokassen ("Minuskassen") auf …
- VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3156/08
- VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 25 K 3948/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 14 A 881/09
Möglichkeit einer Überwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler trotz einer …
- VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
Jagdsteuerpflicht einer Kommune
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Aufteilung der Vorsteuerung aus Mieten für einen Spielhallenbetrieb bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 14 A 2444/08
- BVerwG, 08.12.2010 - 9 B 38.10
Feststellung von für eine Rechtsfrage relevanten Tatsachen durch das …
- BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 40.10
Erforderlichkeit einer Rechtfertigung hinsichtlich einer pauschalen Erfassung des …
- VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3142/08
- VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09
Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 1663/11
Rechtmäßigkeit der Festsetung der Vergnügungssteuer für Filmveranstaltungen in …
- VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 14 A 1709/09
Bemessung der Vergnügungssteuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 14 A 1596/09
Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheids auf Grundlage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 14 A 2552/08
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheids für den …
- VG Münster, 19.08.2009 - 9 K 109/08
- VG Aachen, 10.09.2009 - 4 K 1354/08
- VG Wiesbaden, 03.04.2012 - 1 L 775/11
Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % der Bruttokasse
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2012 - 14 B 552/12
Erdrosselnde Wirkung einer Steuererhebung auf sexuelle Vergnügungen in einem …
- VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1352/10
- SG Neuruppin, 25.01.2011 - S 20 KR 26/08
(Freiwillig Krankenversicherter - Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 …
- VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 1155/10
- FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1869/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 14 B 1144/11
Erlass eines Haftungsbescheides bei nicht rechtzeitiger Zahlung der festgesetzten …
- VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 2145/06
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2012 - 7 K 283/11
Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst, nebenberufliche Privatpraxis
- VG Aachen, 24.08.2009 - 4 K 566/08
- VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
Vergnügungssteuer
- VG Cottbus, 14.01.2011 - 1 K 277/10
Art 100 GG, § 2 Abs 1 S 2 KAG BB, § 14 VergnG BB, § 20 VergnG BB
- VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07
Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG …
- VG Köln, 06.07.2011 - 21 K 8413/09
- OVG Sachsen, 23.01.2012 - 5 A 53/10
Vergnügungssteuer, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Satzungsheilung
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