Rechtsprechung
| BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59 |
Volltextveröffentlichungen
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Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Verfahrensgang
- FG München, 20.01.1959 - FG III 267/57
- BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 13, 178
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
Jugoslawische Militärmission
Es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Vorlagebeschluß entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]; 13, 178 [180]). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvL 13/64
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Damit hat es jedoch versäumt darzutun, inwiefern von der Gültigkeit des § 23 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a EStG seine Entscheidung abhängig ist (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 13, 178 [180]). - BFH, 25.01.1966 - VI 94/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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