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   BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59   

Volltextveröffentlichungen

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    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

Verfahrensgang

  • FG München, 20.01.1959 - FG III 267/57
  • BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 13, 178



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60  

    Jugoslawische Militärmission

    Es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Vorlagebeschluß entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]; 13, 178 [180]).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73  

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72  

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
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