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   BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60   

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https://dejure.org/1961,47
BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 (https://dejure.org/1961,47)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 (https://dejure.org/1961,47)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 (https://dejure.org/1961,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im Entschädigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 248
  • NJW 1962, 147
  • DVBl 1962, 60
  • DÖV 1962, 103
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59
    Unter diesen Umständen war das Gericht - anders als in dem durch Beschluß vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 8, 1 (10)) entschiedenen Fall - in der Lage, selbst auszusprechen, auf welche Weise ein dem Grundgesetz entsprechender Zustand herzustellen ist.
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59
    Art. 3 Abs. 1 GG kann der normsetzenden Exekutive unter besonderen Umständen Differenzierungen verbieten, die durch die ihr erteilte gesetzliche Ermächtigung an sich noch gedeckt wären (vgl. BVerfGE 6, 273 (281)).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59
    Eine Verfassungsbeschwerde mit diesem Ziel ist zulässig (vgl. BVerfGE 6, 246).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Dafür, daß der Verordnunggeber Milchpulver - selbst wenn es als Roh- oder Hilfsstoff im Sinne des § 4 Nr. 1 UStG a. F. anzusehen wäre - aus sachwidrigen, dem wohlverstandenen Sinn der erteilten Ermächtigung zuwiderlaufenden Gründen nicht in die Freiliste 1 aufgenommen und hierdurch eine vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung über die Grenzen seiner Ermächtigung hinaus korrigiert hätte (vgl. BVerfGE 13, 248 [255]; 16, 332 [339]), fehlt jeglicher Anhaltspunkt.
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 13. Dezember 1961 (BVerfGE 13, 248 ) festgestellt hatte, daß diese Regelungen insoweit verfassungswidrig seien, als sie die Rentenhöchstbeträge erst mit Wirkung vom 1. April 1959 und nicht schon mit Wirkung vom 1. April 1957 erhöhen, erließ die Bundesregierung die Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 19. Juni 1962 (BGBl. I S. 422).

    Gegen dieses positive Handeln sind die Verfassungsbeschwerden, mit denen die Feststellung einer Grundrechtsverletzung begehrt wird, zulässig (BVerfGE 13, 248 (253)).

    Der Verordnunggeber war allerdings verpflichtet, von der Ermächtigung des § 126 Abs. 1 BEG Gebrauch zu machen, da ohne den Erlaß der Rechtsverordnungen zur Durchführung der §§ 65 bis 98 BEG die Entschädigungsregelung für die beiden genannten Gruppen der Verfolgten nicht praktikabel gewesen wäre (BVerfGE 13, 248 (254)).

    In diesem Raume muß er nach dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und darf keine Differenzierungen vornehmen, wenn sie über die Grenzen einer formell und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (BVerfGE 13, 248 (255, 257)).

    Diese Rente richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Versorgungsbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten, wie das Bundesentschädigungsgesetz überhaupt vielfach die jeweilige Höhe der Beamtenbezüge zur Grundlage der Bemessung einer Rente macht (BVerfGE 13, 248 (254); vgl. §§ 18 Abs. 3, 31 Abs. 4 und die Ermächtigungen in §§ 27 Abs. 2 und 42 Abs. 2 BEG).

    Im Gegensatz zu diesen haben die im privaten Dienst Geschädigten in den meisten Fällen eine Versorgung durch Sozialrenten oder betriebliche Alterssicherung (vgl. BVerfGE 13, 248 (256)).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Eine solche Lösung scheidet freilich von vornherein aus, wenn die gesetzliche Regelung ohne die ausstehende Rechtsverordnung nicht vollziehbar ist (vgl. BVerfGE 13, 248 [254]; 16, 332 [338]) oder wenn sie dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 31, 255 [264]).
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