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   BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14   

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https://dejure.org/2014,5715
BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14 (https://dejure.org/2014,5715)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2014 - 2 BvE 1/14 (https://dejure.org/2014,5715)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2014 - 2 BvE 1/14 (https://dejure.org/2014,5715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fristen für Einreichung von Wahlvorschlägen für die Europawahl sowie Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit der Wahlvorschläge (§ 11 Abs. 1 EuWG; § 14 Abs. 1 S. 1 EuWG) verfassungsrechtlich unbedenklich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 64 Abs 3 BVerfGG, § 11 Abs 1 EuWG vom 07.10.2013, § 14 Abs 1 S 1 EuWG
    Zurückweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Fristen für Einreichung von Wahlvorschlägen für die Europawahl sowie Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit der Wahlvorschläge (§ 11 Abs 1 EuWG; § 14 Abs 1 S 1 EuWG) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine ...

  • Wolters Kluwer

    Organstreitverfahren bzgl. der Europawahl u.a. bzgl. Festsetzung des Termins für die Einreichung der Wahlvorschläge

  • rewis.io

    Zurückweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Fristen für Einreichung von Wahlvorschlägen für die Europawahl sowie Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit der Wahlvorschläge (§ 11 Abs 1 EuWG; § 14 Abs 1 S 1 EuWG) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organstreitverfahren bzgl. der Europawahl u.a. bzgl. Festsetzung des Termins für die Einreichung der Wahlvorschläge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 135, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Unterschriftenquoren in ständiger Rechtsprechung als sachlich gerechtfertigt angesehen hat, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 82, 353 ; 111, 289 ).

    Dass die für die Europawahl geltenden Fristen Wahlbewerbern die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich machen oder übermäßig - generell oder in Bezug auf die konkrete Vorbereitung der Europawahl 2014 - erschweren könnten (vgl. BVerfGE 82, 353 ; 111, 289 ), ist nicht dargelegt und auch sonst nicht ersichtlich.

    Etwaige Verzögerungen bei der Bestätigung der Wahlberechtigung der Unterzeichner durch die Kommunen führen - unabhängig davon, ob sie dem Antragsgegner zuzurechnen wären (vgl. BVerfGE 82, 353 ) - nicht dazu, dass die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge zu kurz bemessen ist.

  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Unterschriftenquoren in ständiger Rechtsprechung als sachlich gerechtfertigt angesehen hat, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 82, 353 ; 111, 289 ).

    Dass die für die Europawahl geltenden Fristen Wahlbewerbern die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich machen oder übermäßig - generell oder in Bezug auf die konkrete Vorbereitung der Europawahl 2014 - erschweren könnten (vgl. BVerfGE 82, 353 ; 111, 289 ), ist nicht dargelegt und auch sonst nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
    Sie überschreiten offensichtlich nicht den Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber bei der Regelung des Wahlverfahrens zukommt (vgl. BVerfGE 123, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Unterschriftenquoren in ständiger Rechtsprechung als sachlich gerechtfertigt angesehen hat, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 82, 353 ; 111, 289 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Wie bereits oben [Abschnitt B.II.2.a)bb)(1)] dargestellt, geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die mit wahlrechtlichen Unterschriftenquoren verbundenen Eingriffe in die Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl sachlich gerechtfertigt sind, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerberinnen und Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. März 2014- 2 BvE 1/14, BVerfGE 135, 312 = juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 12 N 43.15

    Kommunalwahl Brandenburg; Wahlüberprüfungsentscheidung (Piratenpartei

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Unterstützerunterschriften als sachlich gerechtfertigt ansieht, wenn und soweit sie dazu dienen sollen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmengewicht der einzelnen Wählerstimme zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 2 BvE 1/14 - BVerfGE 135, 312, juris Rn. 9, vom 12. Oktober 2004 - 1 BvR 2130/98 - BVerfGE 111, 289, juris Rn. 77, vom 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 - BVerfGE 12, 132, juris Rn. 6; Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536.60 - BVerfGE 12, 10, juris Rn. 73 je m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 28.04.2015 - 7 K 7984/14

    Anforderungen an die Zulassung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Wahl der

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestünden nicht, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. März 2014 - 2 BvE 1/14 -) ergebe.
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