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   BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvE 14/12   

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https://dejure.org/2014,29058
BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvE 14/12 (https://dejure.org/2014,29058)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.2014 - 2 BvE 14/12 (https://dejure.org/2014,29058)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 2014 - 2 BvE 14/12 (https://dejure.org/2014,29058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 24 BVerfGG, § 64 BVerfGG
    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren: mangelnde Antragsbefugnis bzw unzureichende Substantiierung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und des Europäischen Fiskalpakts

  • rewis.io

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren: mangelnde Antragsbefugnis bzw unzureichende Substantiierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und des Europäischen Fiskalpakts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvE 14/12
    Bei verständiger Würdigung der Anträge und des Antragsvorbringens (vgl. BVerfGE 24, 300 ) beantragt die Antragstellerin die Feststellung, dass sie durch das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus vom 13. September 2012, das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 13. September 2012 und das Unterlassen einer Volksabstimmung zu den aufgeführten Punkten in ihren Rechten verletzt wird.
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvE 14/12
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Verkündung der angegriffenen Gesetze und das Inkrafttreten der beanstandeten völkerrechtlichen Verträge erledigt (vgl. BVerfGE 126, 158 ).
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