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   BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,375
BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55 (https://dejure.org/1962,375)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1962 - 1 BvL 52/55 (https://dejure.org/1962,375)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1962 - 1 BvL 52/55 (https://dejure.org/1962,375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Überleitungsvertrags bezüglich der Entscheidungen der Joint-Export-Import Agency - JEIA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 1
  • NJW 1962, 731 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 510/52

    Bußgeldverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Die JEIA war eine (Verwaltungs-) Behörde der Besatzungsmächte (BGHZ 19, 341; BVerfGE 8, 197 (202)).
  • BGH, 12.10.1961 - VII ZR 260/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Auch das Gutachten des Instituts für Besatzungsfragen nimmt dies an, ebenso der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 12. Oktober 1961 - VII ZR 260/59.
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Unter diesen Umständen gilt, was das Bundesverfassungsgericht im Saar-Urteil (BVerfGE 4, 157 (169 f.)) ausgeführt hat: Die Regelung konnte akzeptiert werden, weil sie dem Abbau des Besatzungsregimes im ganzen diente, das beanstandete Verfahren wenigstens für die Zukunft ausschloß und so einen näher beim Grundgesetz stehenden Zustand herbeiführte, ohne daß unverzichtbare Grundprinzipien des Grundgesetzes preisgegeben worden wären.
  • BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54

    JEIA. Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Die JEIA war eine (Verwaltungs-) Behörde der Besatzungsmächte (BGHZ 19, 341; BVerfGE 8, 197 (202)).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Sie durfte, da es sich um bereits unter Besatzungsrecht abgeschlossene Rechtsfälle handelte, der Rechtsbeständigkeit den Vorrang vor der Forderung nach möglichst weitgehender Garantie für die Findung des materiell richtigen Rechts einräumen (vgl. BVerfGE 7, 194 (196)).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55
    Gegenstand der Normenkontrolle ist formal das Zustimmungsgesetz zu dem Überleitungsvertrag, soweit es durch die Zustimmung zu Art. 2 Abs. 1 des Ersten Teils mit innerstaatlicher Wirkung anordnet, daß die Entscheidungen der JEIA in Kraft bleiben (BVerfGE 12, 281 (288, 290)).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Auch wenn die Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag in aller Regel nicht teilbar ist, weil das Zustimmungsgesetz grundsätzlich eine mit dem völkerrechtlichen Vertrag nicht trennbare Einheit bildet und beide insoweit einen einheitlichen Angriffsgegenstand darstellen (vgl. BVerfGE 103, 332 ), schließt dies eine am Rechtsschutzbegehren orientierte inhaltliche Beschränkung des Verfahrensgegenstands im Hinblick auf die in Bezug genommenen Regelungen des Übereinkommens nicht aus (vgl. BVerfGE 14, 1 ; 123, 148 ; 142, 234 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich verschiedentlich über Fragen, die mit der Überleitung des Besatzungszustandes in den vollstaatlichen Status der Bundesrepublik zusammenhingen, ausgesprochen (z. B. BVerfGE 4, 157; 9, 63; 14, 1; 15, 337).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

    Auch wenn die Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag in aller Regel nicht teilbar ist, weil das Zustimmungsgesetz grundsätzlich eine mit dem völkerrechtlichen Vertrag nicht trennbare Einheit bildet und beide insoweit einen einheitlichen Angriffsgegenstand darstellen (vgl. BVerfGE 103, 332 ), schließt dies eine am Rechtsschutzbegehren orientierte inhaltliche Beschränkung des Verfahrensgegenstands im Hinblick auf die in Bezug genommenen Regelungen des völkerrechtlichen Vertrages nicht aus (vgl. BVerfGE 14, 1 ; 123, 148 ; 142, 234 ; 153, 74 ).
  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 76.66

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Beendigung von

    Diese Maßnahmen und Erklärungen der Besatzungsmacht, bleiben nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des (- vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsmäßig erklärten [BVerfGE 14, 1 [BVerfG 06.02.1962 - 1 BvL 52/55]] -) Überleitungsvertrages "in jeder Hinsicht" in Kraft, können mithin von den Gerichten weder aufgehoben noch als "ohne rechtlichen Grund erfolgt" erklärt werden.
  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 157/90

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Bewährungswiderruf

    In welcher Weise dabei der analog anzuwendende § 359 Nr. 5 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 14, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • VG Würzburg, 28.07.2022 - W 3 K 18.675

    Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise,

    Wäre hiernach eine Zusammenfassungsentscheidung erforderlich gewesen, wird diese nachträglich fingiert (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 1.12 - BVerfGE 14, 1 Rn. 20).
  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72

    Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Bestimmung für die deutschen Gerichte unmittelbar anwendbares Recht enthält (vgl. einerseits BVerfGE 14, 1, 8; ferner BGHSt 23, 82, 84 f; andererseits Kühne NJW 1971, 224 ff).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 82/65

    Entziehung eines Grundstücks zu Entmilitarisierungszwecken seitens der

    An einen Vertrag, der dem Abbau des Besatzungeregimes im ganzen dient, sind geringere verfassungsrechtliche Anforderungen zu stellen, wenn die in ihm vorgesehenen Regelungen mit dem Willen getroffen wurden und die Absicht erkennen lassen, dem vollen verfassungsmäßigen Zustand im Rahmen des politisch Erreichbaren näherzukommen, ohne daß unverzichtbare Grundprinzipien des Grundgesetzes dabei klar preisgegeben werden (so BVerfGE 4, 157, 168, 170 [BVerfG 04.05.1955 - 1 BvF 1/55]; 6, 290; 14, 1, 7 [BVerfG 06.02.1962 - 1 BvL 52/55]; VII. Zivilsenat in WM 1962, 246, 250; 1,Strafsenat in MDR 1956, 563).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 201/60

    Rechtsmittel

    An dieser Auffassung ist in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht trotz der von der Revision erhobenen Bedenken festzuhalten, zumal auch das Bundesverfassungsgericht es mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt hat, daß die nach Art. 6 AHKG Nr. 19/56 getroffenen, endgültigen Entscheidungen der J. oder ihrer Liquidatoren durch Art. 2 Teil I ÜbV aufrecht erhalten worden sind (Beschluß vom 6. Februar 1962 - 1 BvL 52/55 - NJW 1962, 731 Nr. 3/4).
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