Rechtsprechung
   BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,242
BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62 (https://dejure.org/1962,242)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.1962 - 2 BvR 347/62 (https://dejure.org/1962,242)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - 2 BvR 347/62 (https://dejure.org/1962,242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 192
  • NJW 1962, 1387
  • MDR 1962, 716
  • DVBl 1962, 1387
  • DÖV 1963, 705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62
    Denn wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist auch beim Vorliegen dieser Voraussetzungen das Gericht nicht verpflichtet, vor Erschöpfung des Rechtsweges zu entscheiden, wenn andere gewichtige Gründe einer vorzeitigen Entscheidung entgegenstehen (BVerfGE 8, 222 (Leitsatz 3; S. 226 f.)).
  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum

    b) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch dann regelmäßig unzulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Verfahren der Hauptsache nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ; 154, 1 ; 155, 357 ; 159, 1 ; 159, 14 ).
  • BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist regelmäßig unzulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Verfahren der Hauptsache nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Die Kammer hat den Antrag für unzulässig erachtet, weil das Bundesverfassungsgericht die von dem Beschwerdeführer mit diesem Antrag begehrte Rechtsfolge, die Wiedereinsetzung in den Besitz der Wohnung, im Verfahren der Hauptsache nicht hätte bewirken können (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ; 155, 357 ; BVerfGK 1, 32 ).

    Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht könne im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine etwaige Grundrechtsverletzung feststellen und den betroffenen Hoheitsakt, hier die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen über den Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO, aufheben (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), nicht jedoch über die Beseitigung der dadurch verursachten Beschwer hinaus den Beteiligten des Ausgangsverfahrens ein bestimmtes Verhalten zur Pflicht machen (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht