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   BVerfG, 17.07.1962 - 2 BvR 377/62   

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https://dejure.org/1962,353
BVerfG, 17.07.1962 - 2 BvR 377/62 (https://dejure.org/1962,353)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1962 - 2 BvR 377/62 (https://dejure.org/1962,353)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1962 - 2 BvR 377/62 (https://dejure.org/1962,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör und Terminsverlegung - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 195
  • DB 1962, 1046
  • DÖV 1963, 628
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Entscheidung brauchte der Richter dem Terminwunsch des Beschwerdeführers nicht zu entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 195 f.).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Vielmehr muss der Prozessbevollmächtigte in einem solchen Fall, wenn - wie hier - auch ein Sozietätskollege nicht zur Verfügung steht, einen anderen Prozessbevollmächtigten heranziehen, da sonst der Zweck des § 227 ZPO, den Prozess zu straffen, vereitelt werden könnte (BVerfGE 14, 195 f; BVerwG DVBl 1963, 672; BVerwGE 43, 288, 290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., Anm 3 D a).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 3/98

    Terminsverlegung

    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob der Urlaub eines Prozeßbevollmächtigten überhaupt als ausreichender Grund für die Verlegung eines Termins anerkannt werden kann (verneinend Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Juli 1962 2 BvR 377/62, BVerfGE 14, 195; bejahend Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Rz. 4).
  • BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines

    Denn ein Beteiligter muss sich darauf verweisen lassen, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn der bisher beauftragte Rechtsanwalt hierzu nicht in der Lage ist (BVerfGE 14, 195, 196 [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62]; BSG aaO; BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 11 BAr 175/95).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 15/96

    "Rechtliches Gehör II"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Vor allem liegt in der Ablehnung eines Verlegungsantrages hier kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 14, 195, 196) [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62] , zumal die Rechtsbeschwerdeführerin durch einen bevollmächtigten Patentanwalt und weitere technische Beistände vertreten war und kein plausibler Grund für die Verhinderung des weiteren Sachverständigen geltend gemacht wurde.
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen -

    Denn die Prozeßbeteiligten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vertagung oder Terminsverlegung (vgl. BVerfGE 14, 195 [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62]; Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 40.65 -).
  • BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    Denn ein Beteiligter muss sich darauf verweisen lassen, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn der bisher beauftragte Rechtsanwalt hierzu nicht in der Lage ist (BVerfGE 14, 195, 196; BSG aaO; BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG Beschluss vom 15.12.1995 - 11 BAr 175/95 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 15.12.1995 - 11 BAr 175/95

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Denn ein Beteiligter muß sich grundsätzlich darauf verweisen lassen, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn der bisher beauftragte Rechtsanwalt hierzu nicht in der Lage ist (BVerfGE 14, 195, 196 [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62]; BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG SozSich 1984, 326 f).
  • BSG, 17.07.2014 - B 5 R 354/13 B
    Grundsätzlich muss sich ein Beteiligter nämlich darauf verweisen lassen, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn der bisher beauftragte Rechtsanwalt hierzu nicht in der Lage ist (BVerfGE 14, 195, 196; BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG Urteil vom 29.3.1984 - 2 RU 71/82 - Juris RdNr 10 und BSG Beschluss vom 18.6.2003 - B 13 RJ 223/02 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02

    Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit;

    Solange mithin eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub (vgl. BVerfGE 14, 195) oder auf der Wahrnehmung eines anderen Termins (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1967, 2 RU 2/64; BVerwGE 43, 288, 290) beruht.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das

  • BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87

    Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins

  • LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 25/99

    Gewährung einer Verletztenrente an einen Zuschneider in der Damenkonfektion

  • BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 15.06.1992 - 7 BAr 90/91

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 321/13 B
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 21 A 4813/04

    Antrag auf Terminverlegung

  • BSG, 25.03.1988 - 9a BV 170/87
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