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   BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15   

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BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15 (https://dejure.org/2015,31566)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15 (https://dejure.org/2015,31566)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2015 - 2 BvQ 39/15 (https://dejure.org/2015,31566)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 7 S 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt eines Bundesministeriums

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Bundesministerin darf auf Ministeriumsseite nicht gegen andere Partei (hier: AfD) Stellung beziehen

  • JurPC

    Veröffentlichung einer Presseerklärung auf der Homepage eines Ministeriums

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Entfernung der Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; Verletzung der Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt eines Bundesministeriums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Entfernung der Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; Verletzung der Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt eines Bundesministeriums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Neutralität und Abstraktion - was darf man vom Staat erwarten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteipolitik per Pressemitteilung - heute: das Bildungsministerium und die AfD

  • lto.de (Kurzinformation)

    Neutralitätsgebot für Minister - Wanka muss AfD-Schelte von BMBF-Webseite nehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anodrnung: Bundesbildungsministerium muss AfD-Pressemitteilung von Internetauftritt entfernen

  • archive.is (Pressebericht, 07.11.2015)

    Bildungsministerin muss Pressemitteilung löschen: Rote Karte für Wanka statt für AfD

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" ist zu entfernen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" ist zu entfernen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesbildungsministerium verstößt mit Anti-AFD-Pressemitteilung gegen politische Chancengleichheit

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 140, 225
  • NVwZ-RR 2016, 241
  • MMR 2016, 138
  • K&R 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Organhandelns vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).

    Vor diesem Hintergrund führt die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Nimmt das Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise in Anspruch, ist es dem Neutralitätsgebot unterworfen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris, Leitsatz 2, Rn. 53).

    Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb findet statt, wenn der Inhaber eines Regierungsamtes im politischen Meinungskampf Möglichkeiten nutzt, die ihm aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, während sie den politischen Wettbewerbern verschlossen sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris, Rn. 55).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Art. 8 Abs. 1 GG ist auch auf juristische Personen anwendbar (vgl. BVerfGE 122, 342 ) und umfasst von seinem Schutzbereich her den gesamten Vorgang des Sich-Versammelns (vgl. BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Das Grundrecht kann auch durch faktische Maßnahmen beeinträchtigt werden, wenn sie in ihrer Intensität imperativen Maßnahmen gleichstehen und eine abschreckende Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Organhandelns vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 108, 34 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Organhandelns vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Art. 8 Abs. 1 GG ist auch auf juristische Personen anwendbar (vgl. BVerfGE 122, 342 ) und umfasst von seinem Schutzbereich her den gesamten Vorgang des Sich-Versammelns (vgl. BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
    Vor diesem Hintergrund führt die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Wegen des konkludent erhobenen Vorwurfs, diese Versammlung propagiere Intoleranz und Rassismus ("Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus"), waren die Äußerungen des Oberbürgermeisters geeignet, interessierte Bürger von einer Teilnahme an der Versammlung abzuhalten und damit die Wirkung der Veranstaltung nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 Rn. 52; auch vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 - BVerfGE 140, 225 Rn. 11).

    Das gilt auch für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit; auch in seinem Schutzbereich bedarf es für staatliche Maßnahmen erst dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn sie in ihrer Intensität imperativen Maßnahmen gleichstehen und eine abschreckende Wirkung entfalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 - BVerfGE 140, 225 Rn. 11).

    Das gilt nicht nur im Wahlkampf, sondern darüber hinaus auch für den politischen Meinungskampf und Wettbewerb im Allgemeinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 - BVerfGE 140, 225 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 11 f.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 45; ThürVerfGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 94; VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff.

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Auf den Antrag der Antragstellerin gab der Senat der Antragsgegnerin wegen der besonderen Dringlichkeit gemäß § 32 Abs. 7 Satz 1 BVerfGG durch drei Richter mit einstweiliger Anordnung vom 7. November 2015 (BVerfGE 140, 225) auf, die Pressemitteilung von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einstweilen zu entfernen.

    Die Antragsgegnerin hat die Pressemitteilung 151/2015 zwar von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entfernt, nachdem ihr dies durch die einstweilige Anordnung des Senats vom 7. November 2015 (BVerfGE 140, 225) aufgegeben worden war.

    b) Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität (vgl. BVerfGE 140, 225 ).

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 140, 225 ; Thüringer VerfGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris, Rn. 69; so auch Barczak, NVwZ 2015, S. 1014 ; Kliegel, in: Scheffczyk/Wolter, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2017, S. 413 ; Payandeh, Der Staat 55 , S. 519 ).

    Da jegliche negative Bewertung einer politischen Veranstaltung, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 140, 225 ), die gleichberechtigte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung beeinträchtigt, greift bereits ein derartiges Verhalten in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein.

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