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   BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61   

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BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61 (https://dejure.org/1962,177)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1962 - 1 BvL 18/61 (https://dejure.org/1962,177)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1962 - 1 BvL 18/61 (https://dejure.org/1962,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 121
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61
    Denn das Bundesverfassungsgericht darf dann nicht die Beitragspflicht des bezeichneten Personenkreises als Voraussetzung für die Gewährung des Altersgeldes für nichtig erklären und dadurch die Gewährung des Altersgeldes auf einen vom Gesetz ausgeschlossenen Personenkreis ausdehnen; es würde damit in die Entschließungsfreiheit des Gesetzgebers eingreifen, der allein durch Änderung des Gesetzes die Gleichheit in der ihm richtig scheinenden Weise herstellen könnte (BVerfGE 8, 28 [38]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61 1).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61
    Denn das Bundesverfassungsgericht darf dann nicht die Beitragspflicht des bezeichneten Personenkreises als Voraussetzung für die Gewährung des Altersgeldes für nichtig erklären und dadurch die Gewährung des Altersgeldes auf einen vom Gesetz ausgeschlossenen Personenkreis ausdehnen; es würde damit in die Entschließungsfreiheit des Gesetzgebers eingreifen, der allein durch Änderung des Gesetzes die Gleichheit in der ihm richtig scheinenden Weise herstellen könnte (BVerfGE 8, 28 [38]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61 1).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Mit dem Altersgeld sollte den Landwirten das neben einem Altenteil zur Lebensführung nötige Bargeld gewährt und ihnen so auch nach Abgabe des Hofes die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ermöglicht werden (vgl. BVerfGE 15, 121 ; 25, 314 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts setzt allerdings voraus, daß nur die in § 134 HmbBG normierte Verknüpfung des Witwergeldanspruchs mit dem "gesetzlichen Unterhaltsanspruch" des Witwers gegen die verstorbene Beamtin nichtig ist und daß sich das Bundesverfassungsgericht durch das verfassungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme auf die allein dem Gesetzgeber zustehende Rechtsetzungsbefugnis und dessen damit verbundene Entschließungsfreiheit nicht gehindert sieht, den in der Vorlage beanstandeten Teil der zur Prüfung gestellten Norm für nichtig zu erklären und so selbst die gesetzliche Anspruchsgrundlage zu erweitern (vgl. BVerfGE 8, 28 [36,37,38]; 14, 308 [311, 312]; 15, 121 [125, 126]).

    Eine solche beschränkte Nichtigerklärung ist hier aber schon deshalb möglich, weil, wie noch näher darzulegen sein wird, der Gesetzgeber bei Kenntnis der Verfassungswidrigkeit seiner Regelung ohnehin die Einschränkung des Witwergeldanspruchs hätte streichen müssen, eine dementsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts also nicht als Eingriff in den der Legislative vorbehaltenen Bereich gewertet werden kann (BVerfGE 8, 28 [36 f.]; 9, 250 [255]; 14, 308 [311 f.]; 15, 121 [125 f.]; 17, 148 [152 f.]).

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auch wenn die Rechtskraft verwaltungsgerichtlicher Urteile in die Zukunft wirkte, hat das Bundesverfassungsgericht Alternativbegründungen mit der Gültigkeit und der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes für zulässig gehalten, soweit es um die Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden, in sich abgeschlossenen Sachverhalts ging und sich die Alternativen nur auf die verschiedene rechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts bezogen (vgl. BVerfGE 14, 308; 15, 121).
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Dieser herrschenden Meinung steht nicht entgegen, daß über Bund, Länder und Gemeinden nicht der Konkurs verhängt werden kann, weil er für Bund und Länder nicht in Betracht kommt, da für sie "die gesamte künftige Finanzwirtschaft und dadurch mittelbar die ganze künftige Staatspolitik mit im Spiele" ist (vgl. BVerfGE 15, 121 [141]), und weil er für die Gemeinden durch Landesgesetze ausdrücklich ausgeschlossen ist (vgl. z.B. § 136 Abs. 2 Nieders. Gemeindeordnung vom 18. Oktober 1977 - GVBl. S. 497 -).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 105/92

    Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt es auf die vorgelegte Norm für die Endentscheidung nur an, wenn das Prozeßgericht für den Fall der Gültigkeit der Norm im Ergebnis anders entscheiden würde als für den Fall ihrer Ungültigkeit (Beschlüsse des BVerfG vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121, 125; vom 24. Januar 1984 1 BvL 7/82, BVerfGE 66, 100, 105; vom 18. Juli 1984 1 BvL 3/81, BVerfGE 67, 239, 243 f.; BFH-Beschluß vom 23. August 1991 VI B 44/91, BFHE 165, 172, BStBl II 1991, 885, unter II. 3. a).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Das Gesetz erstrebte ein agrarpolitisches und ein sozialpolitisches Ziel (vgl. BVerfGE 15, 121 [122]): Die Bereitschaft der älteren landwirtschaftlichen Unternehmer, ihren Hof in jüngere Hände zu geben, wollte es dadurch fördern, daß es im Falle der Abgabe des Unternehmens ein Altersgeld zusicherte.
  • BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91

    Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt es auf die vorgelegte Norm für die Endentscheidung nur dann an, wenn das Prozeßgericht für den Fall der Gültigkeit der Norm im Ergebnis - dem Tenor - anders entscheiden würde als für den Fall ihrer Ungültigkeit (Beschlüsse des BVerfG vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121, 125; vom 24. Januar 1984 1 BvL 7/82, BVerfGE 66, 100, 105; vom 18. Juli 1984 1 BvL 3/81, BVerfGE 67, 239, 243 f.).
  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland

    Eine Vorlage an das BVerfG ist jedoch unzulässig, wenn es für die eigene Entscheidung auf die Gültigkeit der angegriffenen Norm nicht ankommt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 ,125).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - 7 S 2481/93

    Ausbildungsförderung für Konventionsflüchtlinge bzw Ausländer, bei denen die

    (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1958, aaO, S. 36; Beschl. v. 14.11.1962, BVerfGE 15, 121, 125).
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die

    "Begünstigt der Gesetzgeber unter Verstoß gegen Art. 3 GG bestimmte Gruppen, so kann das Bundesverfassungsgericht entweder die begünstigende Vorschrift für nichtig erklären oder feststellen, daß die nicht Berücksichtigung einzelner Gruppen verfassungswidrig ist, es darf jedoch die Begünstigung nicht auf die ausgeschlossenen Gruppen erstrecken, wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG eine solche Regelung getroffen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 (36 ff); 9, 250 (255); 14, 308 (311 f); 15, 121 (125); 18, 288 (301 f); 23, 1 (10)).
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 2.81

    Beitragspflicht einer Rechtsanwaltskammer - Betriebliche Altersversorgung -

  • BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76

    Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

  • VG Potsdam, 22.08.2003 - 12 K 2130/01

    Klage auf Zulassung zur Erteilung des Faches "Humanistische Lebenskunde" als

  • BSG, 04.10.1988 - 11a RLw 5/87
  • BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerwG, 09.11.1972 - II C 12.72

    Vorrang des Erholungsurlaubs bei Beamten und Soldaten

  • BFH, 25.05.1977 - I R 249/74

    Inhaber eienr gewerblichen Weinkellerei - Klagebegehren - Rechtsgrundlage -

  • BFH, 23.06.1967 - VI B 16/67

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 21.67

    Ablehnung eines Beweisantrages - Anspruch auf Schadloshaltung

  • FG Köln, 23.07.1997 - 12 K 3881/94

    Privatschulbesuch eines behinderten Kindes

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