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   BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62   

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https://dejure.org/1962,275
BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62 (https://dejure.org/1962,275)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1962 - 1 BvL 11/62 (https://dejure.org/1962,275)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 1 BvL 11/62 (https://dejure.org/1962,275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 211
  • NJW 1963, 198
  • MDR 1963, 285
  • DVBl 1963, 683
  • DÖV 1963, 1705
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Dies spricht generell gegen die Zulässigkeit einer Richtervorlage vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 [213]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Ein Gericht muß, bevor es eine Vorlage beschließt, den Sachverhalt soweit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 11, 330 [336]; 15, 211 [213]; 17, 135 [138]; 18, 186 [192]).
  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

    Daran fehlt es zumal dann, wenn im Zeitpunkt der Vorlage nicht feststeht, daß es auf die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Norm ankommt, weil ungewiß ist, ob die Vorschrift überhaupt für die Entscheidung Anwendung findet (vgl. BVerfGE 15, 211 ).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Solange sich ein Gericht nach dem Stand seines Verfahrens über die Entscheidungserheblichkeit der Norm noch kein Urteil hat bilden können, ist es zur Vorlage nach Art. 100 GG nicht befugt (vgl. BVerfGE 15, 211 [212 f.]).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. BVerfGE 15, 211 [213], 79, 256 [264]; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 62 und 76; Hamdorf, NordÖR 2011, 301 [305]; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 80 Rdnr. 73; Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2011, § 80 Rdnr. 39 -.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19

    Eine von sechs Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Dafür bedarf es in der Regel einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 ; 79, 256 ).
  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

    Damit hat das Vorlagegericht nicht gegen den Grundsatz der Subsidiarität der Vorlageberechtigung gegenüber der gerichtlichen Ermittlungspflicht verstoßen (vgl. dazu BVerfGE 15, 211, 212 f.), nach dem eine Vorlage gemäß Art. 133 Abs. 1 HV unzulässig ist, solange sich das Gericht nach dem Stand seines Verfahrens über die Entscheidungserheblichkeit der Norm noch kein Urteil hat bilden können.
  • LAG Hamburg, 12.06.1992 - 3 Sa 29/89

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Tarifvertrag; Fassung; Änderung;

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  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 18. Dezember 1962 ( 1 BvL 11/62, abgedruckt NJW 1963, 198 ) die Vorlage in einem Zivilprozeß für unzulässig erklärt, solange das Gericht nach dem Stand seines Verfahrens ein Urteil über die Entscheidungserheblichkeit der Norm sich noch nicht habe bilden können; daß es für seine Entscheidung auf die Norm ankomme, müsse mit einem solchen Grad von Wahrscheinlichkeit feststehen, wie er vor der ersten mündlichen Verhandlung regelmäßig nicht gegeben sei.
  • OLG Hamm, 10.08.1994 - 30 REMiet 1/94

    Mieterhöhung bei öffentlich gefördertem Wohnraum nach Auslaufen der Preisbindung

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  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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