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   BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62   

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https://dejure.org/1962,285
BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62 (https://dejure.org/1962,285)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1962 - 2 BvR 569/62 (https://dejure.org/1962,285)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 2 BvR 569/62 (https://dejure.org/1962,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 219
  • DÖV 1963, 705
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64 [74]; vgl. auch BVerfGE 15, 219 [221 ff.]).

    Erscheint danach aber die vom Oberlandesgericht für Rechtens gehaltene prozessuale Behandlung des Beweisantrags des Beschwerdeführers auch unter dem Blickwinkel der in § 139 ZPO statuierten Fragepflicht und Aufklärungspflicht zumindest als vertretbar, so läßt sich eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips oder des Gleichheitssatzes (Willkürverbot) nicht feststellen (BVerfGE 15, 219 [223]; 42, 64 [78]).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

    a) Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 ; stRspr), denn sie soll lediglich einen Zustand vorläufig regeln, nicht aber die Hauptsache präjudizieren (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ).
  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum

    Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 - Einstweilige Anordnung PSPP II; stRspr), denn sie soll lediglich einen Zustand vorläufig regeln, nicht aber die Hauptsache präjudizieren (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 159, 40 ).
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