Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Zwangsmitgliedschaft
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Zwangsmitgliedschaft
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Zwangsmitgliedschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Pflichtzugehörigkeit eines Unternehmens zur IHK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
IHK-Zwangsmitgliedschaft bestätigt: Freiwillig wäre keine Alternative
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 235
- NJW 1963, 195
- MDR 1963, 192
- WM 1963, 54
- DVBl 1963, 147
- BB 1963, 53
- DB 1963, 61
- DÖV 1963, 105
- DÖV 1963, 106
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, kann sich jedenfalls auf das hier im Vordergrund stehende Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG berufen (BVerfGE 10, 89 [99]).Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß Art. 9 GG den Einzelnen vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt nicht schützt (BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [361 f.]).
Das angegriffene Gesetz ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung; es beschränkt daher die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Beschwerdeführerin, ohne gegen Art. 2 Abs. 1 GG zu verstoßen (vgl. BVerfGE 10, 89 [99]).
Bei den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern lassen sich zwar die beiden Komplexe "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat" und "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" deutlich scheiden; es ist jedoch unzweifelhaft, daß es sich in beiden Fällen um legitime öffentliche Aufgaben (BVerfGE 10, 89 [102]) handelt.
Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, öffentliche Aufgaben unmittelbar durch staatliche Behörden oder mittelbar durch Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllen zu lassen, also staatliche Aufgaben an Selbstverwaltungskörper zu delegieren (BVerfGE 10, 89 [102, 104]).
- BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52
Bayerische Ärzteversorgung
Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß Art. 9 GG den Einzelnen vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt nicht schützt (BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [361 f.]).Mit ihrer Anordnung hat der Gesetzgeber weder die Art und Weise der Ausübung des Berufs geregelt noch eine berufspolitische Tendenz verfolgt (BVerfGE 10, 354 [362 f.]; 13, 181 [184 ff.]).
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57
Mit ihrer Anordnung hat der Gesetzgeber weder die Art und Weise der Ausübung des Berufs geregelt noch eine berufspolitische Tendenz verfolgt (BVerfGE 10, 354 [362 f.]; 13, 181 [184 ff.]). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57
Auf die Darlegungen des Beschlusses vom 2. Mai 1961 (BVerfGE 12, 319 [325]) zu dieser Frage wird verwiesen.
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Nach dem 8. Mai 1945 wurden in den Ländern der westlichen Besatzungszonen wieder Industrie- und Handelskammern errichtet, in unterschiedlicher und teils auch unklarer Organisationsform (vgl. BVerfGE 15, 235 f.).Die Kammern erfüllen "legitime öffentliche Aufgaben" (vgl. dazu BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ; stRspr).
Insofern sind die Aufgaben der Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat und der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet zu unterscheiden (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Der Gesetzgeber verlangt eine Bündelung unterschiedlicher Positionen in den Kammern, sowohl durch deren Unabhängigkeit als auch durch die Vollständigkeit der Information, da gerade mit der Pflichtmitgliedschaft die Möglichkeit besteht, auf die Auffassung aller zurückzugreifen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Die Organisation bestimmter Wirtschaftssubjekte in einer Selbstverwaltungskörperschaft soll und kann verfassungsrechtlich legitim Sachverstand und Interessen bündeln und eröffnet die Möglichkeit, diese insgesamt und nicht als Interessenverband oder Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG und nicht übergreifend als politische Partei in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 15, 235 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 -, www.bverfg.de, Rn. 39).
Die Aufgabenstellungen nach § 1 IHKG entsprechen danach der für wirtschaftliche Selbstverwaltung typischen Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben, die auch vom Bundesverfassungsgericht in der Senatsentscheidung im Jahr 1962 (BVerfGE 15, 235) und in der Entscheidung der Kammer im Jahr 2001 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 -, www.bverfg.de) als legitimer Zweck für die Pflichtmitgliedschaft angesehen wurde.
Der Wert der Arbeit der Kammern beruht insofern nicht nur auf der Unabhängigkeit vom Staat, sondern auch auf der Vollständigkeit der Informationen, die den Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse zugänglich sind (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
- BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98
Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft
Die Industrie- und Handelskammern können in ihrer Entstehung bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgt werden (zur Geschichte vgl. BVerfGE 15, 235 [235 f.]).Das Bundesverwaltungsgericht sah sich an einer abweichenden Entscheidung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1962 (BVerfGE 15, 235 ff.) gehindert.
Die mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage der Vereinbarkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer mit dem Grundgesetz lässt sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 15, 235 ff.; 38, 281 ff.) beantworten.
9 Abs. 1 GG schützt nicht vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlichrechtliche Körperschaft (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [361 f.]; 15, 235 [239]; 38, 281 [297 f.]).
Prüfungsmaßstab für den Schutz gegen die Inanspruchnahme als Mitglied einer Zwangskorporation ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [363]; 15, 235 [239]; 38, 281 [297 f.]).
a) Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbands mit Zwangsmitgliedschaft ist, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 15, 235 [241]; 38, 281 [299]).
Es begegnet von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen bedient, die er aus der Wirtschaft selbst heraus sich bilden lässt und die durch ihre Sachkunde die Grundlagen dafür schaffen helfen, dass staatliche Entschließungen auf diesem Gebiet ein möglichst hohes Maß an Sachnähe und Richtigkeit gewinnen (vgl. BVerfGE 15, 235 [240 ff.]).
Das Bundesverfassungsgericht hat als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" benannt und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet (BVerfGE 15, 235 [241]).
Insbesondere handelt es sich nicht um eine reine Interessenvertretung wie Fachverbände sie wahrnehmen, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten (vgl. BVerfGE 15, 235 [241 f.]).
Dies gilt insbesondere für Verwaltungsaufgaben, die sich in den Rahmen der Gesamtaufgabe der Industrie- und Handelskammern einfügen und die die besondere Sachnähe und Kompetenz der Kammern nutzen (vgl. BVerfGE 15, 235 [242]).
Der Wert der von den Kammern erarbeiteten Vorschläge und Gutachten beruht neben der Unabhängigkeit ihres Urteils auf der Vollständigkeit des Überblicks, das die Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse besitzen (vgl. BVerfGE 15, 235 [241]).
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Sie berührt den in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Freiheitsraum nicht; sie kann nur unter dem Gesichtspunkt des Art. 2 Abs. 1 GG gewürdigt werden (BVerfGE 15, 235 [239]).Die Statuierung einer Pflichtmitgliedschaft der selbständigen Handwerker und der handwerksähnlichen Betriebe bei den Handwerkskammern ist als solche verfassungsrechtlich ebensowenig zu beanstanden wie die der übrigen gewerblichen Betriebe bei den Industrie- und Handelskammern (BVerfGE 15, 235 [239 ff.]).
Die Aufgaben der Kammern sind legitime öffentliche Aufgaben im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 89 [102]; 15, 235 [241]).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auch in seiner weiteren Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht Formen der mittelbaren Staatsverwaltung und die damit verbundene Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben aus der unmittelbaren staatlichen Verwaltung gebilligt (vgl. etwa BVerfGE 15, 235 - Industrie- und Handelskammern; 37, 1 - Stabilisierungsfonds für Wein; 38, 281 - Arbeitnehmerkammern; 58, 45 - Wasser- und Bodenverbände in Schleswig-Holstein). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Das Bundesverfassungsgericht hat niemals in Zweifel gezogen, daß sich der Autonomiegedanke sinnvoll in das System der grundgesetzlichen Ordnung einfügt (vgl. BVerfGE 1, 91 [94]; 10, 89 [102 ff.]; 12, 319 [321 ff.]; 15, 235 [240]). - BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
c) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 19. Dezember 1962 - 1 BvR 541/57 - (BVerfGE 15, 235) auf eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen u.a. § 2 IHKG hin entschieden, daß die Pflichtzugehörigkeit zu den Industrie- und Handelskammern mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Die Betätigung von Wirtschaftsverbänden, auf welche die Klägerin u.a. zum Nachweis der Entbehrlichkeit der Industrie- und Handelskammern in ihrer gegenwärtigen Form hinweist, ist keine erst nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgetretene Erscheinung; vielmehr erwähnt sie das Bundesverfassungsgericht in Abgrenzung zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (Beschluß vom 19. Dezember 1962, a.a.O. S. 241).
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht als legitime öffentliche Aufgabe der Industrie- und Handelskammern angesehen, daß sie die staatlichen Organe und Behörden durch Berichterstattung und Beratung in wirtschaftlichen Fragen unterstützen und ihnen verläßliche Grundlagen für ihre Entscheidungen auf diesem Gebiet liefern können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Dezember 1962, a.a.O. S. 239 f.).
Denn nur die Pflichtmitgliedschaft sichert, wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Dezember 1962, a.a.O. S. 243) ausgeführt hat, eine von Zufälligkeiten der Mitgliedschaft und Pressionen freie sowie umfassende Ermittlung, Abwägung und Bündelung der maßgeblichen Interessen, die erst eine objektive und vertrauenswürdige Wahrnehmung des Gesamtinteresses ermöglicht.
- BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts garantiert die Vereinigungsfreiheit nur das Recht, privatrechtliche Vereinigungen zu gründen, ihnen beizutreten oder fernzubleiben (BVerfGE 10, 89 [102]; - 15, 235 [239]; - 38, 281 [297 f.]).Damit sind Aufgaben gemeint, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht, die aber weder allein im Wege privater Initiative wirksam wahrgenommen werden können noch zu den im engeren Sinn staatlichen Aufgaben zählen, die der Staat selbst durch seine Behörden wahrnehmen muss (BVerfGE 10, 89 [102]; - 15, 235 [239 ff.]; - 38, 281 [297 ff.]).
- BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09
Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer; …
Denn die Pflichtzugehörigkeit zu dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft und der darin liegende Eingriff in das Grundrecht der Pflichtmitglieder aus Art. 2 Abs. 1 GG ist allein durch die - nach der maßgeblichen Einschätzung des Gesetzgebers - im öffentlichen Interesse liegende und deshalb notwendige Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben gerechtfertigt (Beschluss vom 19. Dezember 1962 - 1 BvR 541/57 - BVerfGE 15, 235 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt auch die den Industrie- und Handelskammern übertragene Aufgabe der Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat keine reine Interessenvertretung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1962 - 1 BvR 541/57 - BVerfGE 15, 235 ).
Es ist ihnen die gesetzliche Verantwortung dafür auferlegt, dass sie im Rahmen ihrer Aufgabe, die gewerbliche Wirtschaft im Ganzen zu fördern, als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1962 a.a.O. S. 241).
- VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 1197/01
IHK-Beitrag; Grundgesetezs; Europarecht
Die mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage der Vereinbarkeit der Zwangsmitgliedschaft mit dem Grundgesetz lässt sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 15, 235 ff.; 38, 281 ff.) beantworten.9 Abs. 1 GG schützt nicht vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
Prüfungsmaßstab für den Schutz gegen die Inanspruchnahme als Mitglied einer Zwangskorporation ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
a) Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbands mit Zwangsmitgliedschaft ist, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
Es begegnet von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen bedient, die er aus der Wirtschaft selbst heraus sich bilden lässt und die durch ihre Sachkunde die Grundlagen dafür schaffen helfen, dass staatliche Entschließungen auf diesem Gebiet ein möglichst hohes Maß an Sachnähe und Richtigkeit gewinnen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" benannt und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet (BVerfGE 15, 235 ).
Insbesondere handelt es sich nicht um eine reine Interessenvertretung wie Fachverbände sie wahrnehmen, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Dies gilt insbesondere für Verwaltungsaufgaben, die sich in den Rahmen der Gesamtaufgabe der Industrie- und Handelskammern einfügen und die die besondere Sachnähe und Kompetenz der Kammern nutzen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Der Wert der von den Kammern erarbeiteten Vorschläge und Gutachten beruht neben der Unabhängigkeit ihres Urteils auf der Vollständigkeit des Überblicks, das die Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse besitzen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht die Bindungswirkung der Entscheidung des Senats in BVerfGE 15, 235 und damit mittelbar die Fortgeltung der in der Entscheidung niedergelegten Rechtsauffassung durch die Nichtannahme bestätigt, vgl. auch BVerwG, BVerwGE 107, 169 (170).
- VG Köln, 13.03.2014 - 1 K 3668/13
Einordnung einer UG als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb im Hinblick auf …
vgl. im Einzelnen Bundesverfassungsgericht (BVerfG), BVerfGE 15, 235, und Beschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), BVerwGE 107, 169 ff.28 Art. 9 Abs. 1 GG schützt nicht vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
35 2. Prüfungsmaßstab für den Schutz gegen die Inanspruchnahme als Mitglied einer Zwangskorporation ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
37 a) Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbands mit Zwangsmitgliedschaft ist, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ).
Es begegnet von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen bedient, die er aus der Wirtschaft selbst heraus sich bilden lässt und die durch ihre Sachkunde die Grundlagen dafür schaffen helfen, dass staatliche Entschließungen auf diesem Gebiet ein möglichst hohes Maß an Sachnähe und Richtigkeit gewinnen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" benannt und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet (BVerfGE 15, 235 ).
Insbesondere handelt es sich nicht um eine reine Interessenvertretung wie Fachverbände sie wahrnehmen, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Dies gilt insbesondere für Verwaltungsaufgaben, die sich in den Rahmen der Gesamtaufgabe der Industrie- und Handelskammern einfügen und die die besondere Sachnähe und Kompetenz der Kammern nutzen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Der Wert der von den Kammern erarbeiteten Vorschläge und Gutachten beruht neben der Unabhängigkeit ihres Urteils auf der Vollständigkeit des Überblicks, das die Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse besitzen (vgl. BVerfGE 15, 235 ).
Die beschließende Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat in dem Nichtannahmebeschluss im Einzelnen und für die Einzelrichterin überzeugend dargelegt, warum auch unter Berücksichtigung des Wandels der Verhältnisse seit der grundlegenden Entscheidung des 1. Senats des Gerichts, vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 19.12.1962, -1 BvR 541/57-, BVerfGE 15, 235, keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft bestehen.
- BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
- VG Köln, 20.09.2013 - 1 K 3666/13
Verpflichtung einer Unternehmergesellschaft zur Zahlung des IHK-Kammerbeitrags; …
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 4 K 3493/07
IHK-Pflichtmitgliedschaft von Kapitalgesellschaften ohne eigenen …
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17
Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung; …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
- OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18
Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer; …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1518
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1462
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1509
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1559/07
Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern; nicht zum Kernbereich der …
- BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2122/95
Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78
Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft
- VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98
Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband
- VG Mainz, 06.04.2017 - 4 K 438/16
Pflichtmitgliedschaft in rheinland-pfälzischer Landespflegekammer gerichtlich …
- AGH Bayern, 25.07.2023 - BayAGH III - 4 - 5/23
Pflichtmitgliedschaft für nichtanwaltliche Geschäftsführungsorgane einer …
- BGH, 09.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- VG Köln, 03.05.2012 - 1 K 2836/11
Spielhalle in der Umgebung des "Hauses des Jugendrechts"
- BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich
- OVG Niedersachsen, 16.03.2021 - 8 ME 12/21
Anhörung; Anhörungsrecht; Ehrenschutzklage; Frage, umstrittene; …
- OVG Niedersachsen, 22.10.2020 - 8 ME 99/20
Genehmigung; Gesamtinteresse; Handlungsfreiheit; Kammerversammlung; Kompetenz; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2020 - 6 S 1043/19
Heranziehung zu IHK-Beiträgen für den Betrieb (Regiebetrieb einer Gemeinde) von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2014 - 17 A 1874/13
Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und unionsrechtliche …
- VG Sigmaringen, 28.11.2013 - 3 K 3415/11
Klage gegen Beitrag für Industrie- und Handelskammer
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen …
- BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96
Satzungsautonomie ermächtigt nicht zum Erlass einer Anschlusssatzung unter …
- BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
- VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04
Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob …
- VGH Hessen, 10.06.2013 - 7 A 418/12
Demokratische Legitimation der Industrie- und Handelskammern
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 732/01
Zu den Rechten der Mitglieder von Zwangskörperschaften auf Unterlassung von …
- VG Sigmaringen, 12.10.2011 - 1 K 3870/10
Anspruch eines IHK-Mitglieds auf Unterlassung von Äußerungen oder Kundgaben der …
- VG Gelsenkirchen, 07.05.2013 - 19 K 4576/12
Industrie- und Handelskammer; IHK-Beitrag; Pflichtmitgliedschaft; …
- VG Stuttgart, 07.04.2011 - 4 K 5039/10
Plakatwerbung der IHK und Gebot der objektiven Interessenwahrnehmung
- BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
- VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1084
Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK
- BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79
Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft
- BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72
Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14
Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer …
- VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1501
Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK
- VG Gießen, 26.10.2005 - 8 E 1697/05
IHK, Pflichtmitgliedschaft; Europarecht; zur Beitragspflicht nach Sitzverlegung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97
Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK
- VGH Bayern, 20.09.2016 - 22 ZB 16.288
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerden gegen …
- BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07
Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversorgung für Angehörige freier Berufe …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
Mitglied einer IHK; Verweigerung des Beitrages; Wirtschaftspolitik der Kammer; …
- BGH, 16.02.1987 - NotZ 19/86
Notar - Notarkammer - Kammerbeitrag
- LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
Keine Beitragspflicht des sächsischen Jagdverbandes in der gesetzlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 1 B 7.10
Atypische stille Beteiligung an einer GmbH als Mitunternehmer; Zugehörigkeit zur …
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- VG Köln, 15.02.2017 - 1 K 1473/16
- VG Ansbach, 10.11.2015 - AN 4 K 14.01227
Pflicht zur Beitragszahlung an die IHK
- VG Frankfurt/Main, 17.03.2000 - 7 E 1044/97
Scientology-Kirche - zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK und zur Beitragspflicht
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 371/09
Beitragserhebung durch die IHK Trier ist rechtmäßig
- BGH, 06.07.2012 - PatAnwZ 1/11
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im …
- VG Gießen, 09.06.2000 - 8 E 3210/99
PFLICHTMITGLIEDSCHAFT IN DER IHK
- AGH Berlin, 19.02.2020 - II AGH 19/18
Unteilbar (Demonstration)
- VG Köln, 03.05.2012 - 1 K 2091/11
Neutralitätspflicht einer Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der …
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.743
Fortbestehen der Bindungswirkung an die Entscheidungen des …
- OVG Niedersachsen, 20.05.1996 - 8 L 647/95
IHK-Mitgliedschaft und -Beitrag; Beitragsverweigerungsrecht; IHK-Beitrag; …
- VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer
- VK Baden-Württemberg, 28.12.2009 - 1 VK 61/09
IHK ist öffentlicher Auftraggeber!
- BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und …
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82
Vertrauensschadenfonds der Notarkammern
- VG Göttingen, 02.07.2008 - 1 A 223/06
Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 1 GG bei einer Pflichtmitgliedschaft …
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 14 S 2450/01
Festsetzungsfrist für IHK-Beitrag - Festsetzungsverjährung
- BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78
Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige
- BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96
Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung …
- BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
- OLG Zweibrücken, 28.05.2009 - 6 U 1/08
Haftung der Industrie- und Handelskammer: Amtspflichtverletzung durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 14 S 353/00
Pflichtmitgliedschaft in IHK verfassungsgemäß
- VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 4 K 17.00537
Heranziehung zu Beiträgen zur IHK
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.86
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; …
- VG Bayreuth, 06.04.2011 - B 4 K 09.380
Pflichtzugehörigkeit zur IHK; Beitragspflicht zur IHK; Beitragshöhe
- BVerwG, 02.09.1963 - I C 20.63
Zwangsmitgliedschaft der GEMA bei den Industriekammern und Handelskammern - …
- VG Minden, 08.05.2015 - 2 K 693/14
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betreibers von Energieanlagen zu …
- VG Hannover, 08.10.2008 - 11 A 3467/07
Pflichtmitgliedschaft in einer IHK
- VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 176/03
- VG Düsseldorf, 19.06.2018 - 20 K 6513/16
- VG Bayreuth, 07.12.2016 - B 4 K 15.580
Kammerbeitragspflicht verstößt weder gegen die EMRK noch gegen das GG
- VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.824
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; …
- VG Würzburg, 11.09.1996 - W 10 K 96.662
Zugehörigkeit zu einer Industriekammer und Handelskammer; Beiträge der …
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 169/71
Heimarbeitsausschüsse - Zustimmung der Arbeitsbehörde - Heimarbeit - …
- VG Leipzig, 08.11.2006 - 5 K 1328/06
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK, …
- VGH Bayern, 22.07.2010 - 22 ZB 10.1518
IHK-Pflichtmitgliedschaft
- VG Arnsberg, 09.08.2002 - 13 K 1505/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Beitragsbescheids einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 4 A 4670/00
Beurteilung der Gebundenheit eines Verwaltungsgerichts an eine Entscheidung des …
- OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
IHK-Beitrag einer Steuerberatungsgesellschaft; Handelsregister; IHK-Beitrag; …
- BVerwG, 07.03.1989 - 1 B 42.89
Pflichtzugehörigkeit zur Industriekammer und Handelskammer als unzulässige …
- VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht; …
- VG Oldenburg, 27.01.2011 - 12 A 837/09
Äquivalenzprinzip; IHK-Beitrag; Mittelverwendung; Pflichtmitgliedschaft
- VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 4 K 09.00157
Klage gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 98/09
Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag für Zweig- oder Zweitpraxen ist unzulässig
- VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides wegen einer Zwangsmitgliedschaft bei der …
- StGH Hessen, 01.07.1965 - P.St. 348
Prüfungskompetenz; Bundesrecht; Eingliederung; Öffentlich-rechtliche …
- VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 96/09
Approbation und Berufsausübung als Zahnarzt im Wohnort als Indiz der …
- VG Meiningen, 01.07.2009 - 2 K 650/06
Pflichtmitgliedschaft in der IHK - Verfassungsmäßigkeit; Industrie- und …
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2007 - 7 K 1099/07
Kammerbeitrag, Existenzgründer, Freistellung, Grundbeitrag, Jumbo-Beitrag, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1997 - 4 A 2104/97
Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer; Verfassungsrechtliche …
- VG Ansbach, 18.06.2010 - AN 4 K 09.01825
Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer; Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Gelsenkirchen, 06.03.2009 - 7 K 2779/08
Kammerbeitrag, Pflichtmitglied
- VG Gelsenkirchen, 13.08.2008 - 7 K 3690/07
Kammerbeitrag, Beitrag, Abgaben, Verjährung
- VG Würzburg, 08.07.1998 - W 10 K 98.535
Berechnung eines IHK-Beitrages; Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft zur …
- VG Karlsruhe, 21.04.1998 - 1 K 2075/96
Kammerzugehörigkeit des jeweiligen Gewerbetreibenden als Voraussetzung der …
- VG Gelsenkirchen, 17.07.1996 - 7 K 5661/94
Zugehörigkeit zur Industriekammer und Handelskammer; Rechtfertigung von …
- VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068
Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß …
- BVerwG, 22.03.1966 - I C 44.65
Heranziehung eines Steuerbevollmächtigten zur Zahlung von Kammerbeiträgen - …
- VG Minden, 07.03.2013 - 2 K 1193/12
Rechtliche Ausgestaltung der Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und …
- VG München, 09.10.2012 - M 16 K 12.2369
Pflichtmitgliedschaft IHK
- VG München, 04.10.2012 - M 16 K 12.2367
IHK-Beitrag; Pflichtmitgliedschaft in IHK
- VG Düsseldorf, 16.11.1999 - 3 K 1888/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beitragsbescheids zur Zahlung eines …
- VG Lüneburg, 12.12.1994 - 5 A 30/94
Beiträge als Mitglied der Industriekammer und Handelskammer als Grundbeitrag und …
- BVerwG, 04.07.1969 - VII C 28.67
Zwangsmitgliedschaft bei einer studentischen Krankenversicherung - Wirksamkeit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1963 - 3 C 65/62
- BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69
Rechtsmittel
- BFH, 16.07.1965 - III 180/64 U
Entsprechende Anwendung der Abgabenordnung (AO) auf das Verfahren zur …