Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62; 2 BvR 637/62   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 15, 303
  • NJW 1963, 757



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99  

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Erst durch die Entscheidung des Richters kann eine Grundrechtsverletzung bewirkt werden (vgl. BVerfGE 15, 303 ; 20, 162 ).

    Vor allem begründet Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 15, 249 ; 15, 303 ; 21, 73 ; 25, 352 ; 36, 85 ; 60, 175 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79  

    Entlastungsgesetz vom 31.3.1978 (BGBl. I S. 446) Art. 2 § 5 Abs. 1; GG Art.

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  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    1. Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 60, 175), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerfGE 6, 19; 15, 303; 36, 85 = JZ 1973, 136).
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