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   BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61   

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BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61 (https://dejure.org/1963,55)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1963 - 1 BvL 20/61 (https://dejure.org/1963,55)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 (https://dejure.org/1963,55)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Verbot einer an die Ehe anknüpfenden Benachteiligung bei staatlichen Eingriffen wie der Besteuerung - Erfordernis der Identität des Eigentümers des belasteten Grundstücks ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; LAG § 91 Abs. 3 Nr. 1
    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 328
  • NJW 1963, 1001
  • MDR 1963, 562
  • DNotZ 1964, 292
  • DB 1963, 681
  • DÖV 1963, 627
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Besonderheit, die allein in Frage steht, ist an Art. 6 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 13, 290 [297, 303]).

    Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).

    Sowohl das frühere, seit 1900 geltende, wie das heutige gesetzliche Güterrecht und das gesetzliche Erbrecht halten die Vermögen der Ehegatten getrennt (BVerfGE 12, 180 [197]; 13, 290 [308]).

    Die Hypothekengewinnabgabe auf Grund der Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG kann aber nicht auf den wechselseitigen Unterhaltsansprüchen der Eheleute aufbauen, sondern stellt zwangsweise eine Art teilweiser steuerlicher Gütergemeinschaft her oder setzt sie voraus, obwohl sie nicht gegeben ist (BVerfGE 12, 180 [196 f.]; 13, 290 [308]).

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    6 Abs. 1 GG wäre allerdings nicht verletzt, wenn die für die gesetzliche Einführung des "Prinzips der Identität" (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 LAG) maßgebenden Verhältnisse auch bei den Eheleuten gegeben wären (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58]; 14, 34 [39]).

    Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).

    Bei der Regelung handelt es sich auch nicht um eine unbeachtliche Nebenfolge (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]).

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Sowohl das frühere, seit 1900 geltende, wie das heutige gesetzliche Güterrecht und das gesetzliche Erbrecht halten die Vermögen der Ehegatten getrennt (BVerfGE 12, 180 [197]; 13, 290 [308]).

    Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).

    Die Hypothekengewinnabgabe auf Grund der Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG kann aber nicht auf den wechselseitigen Unterhaltsansprüchen der Eheleute aufbauen, sondern stellt zwangsweise eine Art teilweiser steuerlicher Gütergemeinschaft her oder setzt sie voraus, obwohl sie nicht gegeben ist (BVerfGE 12, 180 [196 f.]; 13, 290 [308]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Abgabenrecht nicht grundsätzlich mißbilligt (BVerfGE 13, 318 [328 f.]).

  • BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57

    Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).

    6 Abs. 1 GG wäre allerdings nicht verletzt, wenn die für die gesetzliche Einführung des "Prinzips der Identität" (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 LAG) maßgebenden Verhältnisse auch bei den Eheleuten gegeben wären (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58]; 14, 34 [39]).

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung konkret Betroffenen gehören; hingegen dürfen nicht Begünstigungen von Personen als "Kompensation" herangezogen werden, die von der Benachteiligung nicht berührt sind (BVerfGE 12, 151 [168]).

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    Auf diese Frage könnte es für das vorlegende Gericht nur ankommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG für vereinbar mit der Verfassung erklärt hätte; in diesem Falle aber hätte das Finanzgericht über jene verfassungsrechtliche Frage selbst zu entscheiden, weil die Heranziehung insoweit nur auf einer Rechtsverordnung beruht (BVerfGE 1, 184 [198]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
    § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Dieses Prinzip (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]; 18, 97 [108; 32, 260 [269] muß in besonderem Maße für das höchstpersönliche Rechtsgut des "Lebens" gelten.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 9, 237 ; 15, 328 ).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Eine solche Vorstellung von der Familie als einheitlichem "Bilanzraum" beruht auf unzutreffenden Voraussetzungen; denn abgesehen von der durch die Regelung der Unterhaltspflichten (§§ 1360 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedingten "Unterhaltsgemeinschaft", begründen Ehe und Familie als solche bei der Einkünfteermittlung keine Vermögensgemeinschaft (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 13, 290; vom 20. März 1963  1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; in BVerfGE 26, 321).
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