Rechtsprechung
BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Verbot einer an die Ehe anknüpfenden Benachteiligung bei staatlichen Eingriffen wie der Besteuerung - Erfordernis der Identität des Eigentümers des belasteten Grundstücks ...
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GG Art. 6 Abs. 1; LAG § 91 Abs. 3 Nr. 1
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.1961 - RML I 1881/59
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 328
- NJW 1963, 1001
- MDR 1963, 562
- DNotZ 1964, 292
- DB 1963, 681
- DÖV 1963, 627
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Besonderheit, die allein in Frage steht, ist an Art. 6 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 13, 290 [297, 303]).Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).
Sowohl das frühere, seit 1900 geltende, wie das heutige gesetzliche Güterrecht und das gesetzliche Erbrecht halten die Vermögen der Ehegatten getrennt (BVerfGE 12, 180 [197]; 13, 290 [308]).
Die Hypothekengewinnabgabe auf Grund der Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG kann aber nicht auf den wechselseitigen Unterhaltsansprüchen der Eheleute aufbauen, sondern stellt zwangsweise eine Art teilweiser steuerlicher Gütergemeinschaft her oder setzt sie voraus, obwohl sie nicht gegeben ist (BVerfGE 12, 180 [196 f.]; 13, 290 [308]).
- BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
6 Abs. 1 GG wäre allerdings nicht verletzt, wenn die für die gesetzliche Einführung des "Prinzips der Identität" (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 LAG) maßgebenden Verhältnisse auch bei den Eheleuten gegeben wären (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58]; 14, 34 [39]).Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).
Bei der Regelung handelt es sich auch nicht um eine unbeachtliche Nebenfolge (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]).
- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und …
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Sowohl das frühere, seit 1900 geltende, wie das heutige gesetzliche Güterrecht und das gesetzliche Erbrecht halten die Vermögen der Ehegatten getrennt (BVerfGE 12, 180 [197]; 13, 290 [308]).Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).
Die Hypothekengewinnabgabe auf Grund der Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG kann aber nicht auf den wechselseitigen Unterhaltsansprüchen der Eheleute aufbauen, sondern stellt zwangsweise eine Art teilweiser steuerlicher Gütergemeinschaft her oder setzt sie voraus, obwohl sie nicht gegeben ist (BVerfGE 12, 180 [196 f.]; 13, 290 [308]).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).Das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Abgabenrecht nicht grundsätzlich mißbilligt (BVerfGE 13, 318 [328 f.]).
- BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57
Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in …
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Entscheidend ist also allein die Tatsache dieser Benachteiligung; mit welchen Mitteln der Eingriff erfolgt, ist gleichgültig (BVerfGE 13, 290 [299] mit weiteren Nachweisen; 13, 318 [330]; 14, 34 [39]).6 Abs. 1 GG wäre allerdings nicht verletzt, wenn die für die gesetzliche Einführung des "Prinzips der Identität" (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 LAG) maßgebenden Verhältnisse auch bei den Eheleuten gegeben wären (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58]; 14, 34 [39]).
- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Eine gesetzliche Benachteiligung ist zwar hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und Eheleute teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im ganzen also "eheneutral" ist (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [59]; 12, 151 [167]; 12, 180 [191]).Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung konkret Betroffenen gehören; hingegen dürfen nicht Begünstigungen von Personen als "Kompensation" herangezogen werden, die von der Benachteiligung nicht berührt sind (BVerfGE 12, 151 [168]).
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Auf diese Frage könnte es für das vorlegende Gericht nur ankommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG für vereinbar mit der Verfassung erklärt hätte; in diesem Falle aber hätte das Finanzgericht über jene verfassungsrechtliche Frage selbst zu entscheiden, weil die Heranziehung insoweit nur auf einer Rechtsverordnung beruht (BVerfGE 1, 184 [198]). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
§ 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
§ 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
§ 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Dieses Prinzip (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]; 18, 97 [108; 32, 260 [269] muß in besonderem Maße für das höchstpersönliche Rechtsgut des "Lebens" gelten. - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 9, 237 ; 15, 328 ). - BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
Eine solche Vorstellung von der Familie als einheitlichem "Bilanzraum" beruht auf unzutreffenden Voraussetzungen; denn abgesehen von der durch die Regelung der Unterhaltspflichten (§§ 1360 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedingten "Unterhaltsgemeinschaft", begründen Ehe und Familie als solche bei der Einkünfteermittlung keine Vermögensgemeinschaft (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 13, 290; vom 20. März 1963 1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; in BVerfGE 26, 321).
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Das Schutzgebot der Verfassung gewährleistet die Institution der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht (vgl. BVerfGE 6, 55 [82]; 9, 237 [242 f.]; 15, 328 [332]). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der …
Wenn aber der Gesetzgeber Ehegatten mit der Hinterbliebenenrente eine Begünstigung gegenüber nicht rechtlich verfassten Lebensgemeinschaften gewährt (vgl. BVerfGE 124, 199 ), wäre es Sache der Beschwerdeführer gewesen, sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen, wonach eine punktuelle Benachteiligung hinzunehmen ist, wenn eine Regelung im Ganzen betrachtet keine Schlechterstellung von Eheleuten bewirkt (vgl. BVerfGE 15, 328 ; 107, 205 ). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
Kirchenlohnsteuer II
Bezüglich der Substanz der Vermögensmassen sind die Eheleute so zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]; 15, 328 [332]; 16, 203 [209]). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
Eine solche Vorstellung von der Familie als einheitlichem "Bilanzraum" beruht auf unzutreffenden Voraussetzungen; denn abgesehen von der durch die Regelung der Unterhaltspflichten (§§ 1360 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedingten "Unterhaltsgemeinschaft" begründen Ehe und Familie als solche bei der Einkünfteermittlung keine Vermögensgemeinschaft (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerGE 13, 290; vom 20. März 1963 1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; in BVerfGE 26, 321). - BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen …
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art …
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R
Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei …
- BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
- BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das …
- VG München, 18.10.2012 - M 10 K 11.3852
Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
- VG Stuttgart, 08.08.2007 - 2 K 3070/07
Schutz der Vater-Kind-Beziehung im Ausländerrecht
- BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65
Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959
- BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 395/92
Verfassungsmäßigkeit des im Sozialhilferecht geltenden …
- BSG, 15.12.2010 - B 5 R 336/10 B
- BFH, 18.12.1968 - III 199/64
Inländischer gewöhnlicher Aufenthaltsort - Fiktion - Auslandsbeamter - …
- BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
Verfassungswidrigkeit des § 55 Absatz 2 der Zehnten Durchführungsverordnung über …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13
Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer …
- VG Frankfurt/Oder, 09.05.2008 - 5 L 282/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- BFH, 19.01.1972 - II 115/65
Grunderwerbssteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung einer ideellen …
- BFH, 23.11.1972 - II R 95/66
Übertragung eines Grundstücks - Früherer Ehegatte - Beendigung der …
- VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit …
- VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07
Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft
- VG Darmstadt, 08.11.2006 - 8 G 1411/05
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 2438/11
Vereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuer bei einer Kassenärztlichen …
- LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit des § 204 Satz 1 BGB in der Fassung …
- BFH, 19.10.1966 - II 92/63
Steuervergünstigung für eine körperbehinderte Halterin eines …
- BFH, 10.05.1966 - I 290/63
- BFH, 05.08.1966 - III 68/62
Zulässigkeit eines nachträglichen rechnerischen Verzichts nach vorheriger …
- AG Würzburg, 12.11.1992 - UR III 45
Verfassungsmäßigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen; Definition der Ehe; Bedeutung …
- BFH, 14.06.1963 - III 282/60 U
Schuldnergewinn aus Bürgschaftsverpflichtungen