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   BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59   

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https://dejure.org/1963,22
BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59 (https://dejure.org/1963,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1963 - 1 BvR 505/59 (https://dejure.org/1963,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1963 - 1 BvR 505/59 (https://dejure.org/1963,22)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Höfeordnung

  • openjur.de

    Höfeordnung

  • opinioiuris.de

    Höfeordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3; HöfeO § 6 Abs. 1 S. 3
    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 3 HöfeO für die britische Zone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 29.03.1963)

    Gleichberechtigung auf dem Bauernhof? Die Höfeordnung in Norddeutschland widerspricht dem Grundgesetz

  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 337
  • NJW 1963, 1347 (Ls.)
  • NJW 1963, 2163 (Ls.)
  • NJW 1963, 947
  • MDR 1963, 561
  • DNotZ 1963, 740
  • FamRZ 1963, 228
  • DVBl 1963, 683
  • DÖV 1963, 304
  • Rpfleger 1963, 146
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Hier hat das Grundgesetz verbindlich ausgesprochen, welche Lebensverhältnisse eine verschiedene Behandlung nicht gestatten (BVerfGE 6, 55 [71]; 10, 59 [73]; 12, 151 [163]).

    Diese Unterschiede müssen dann aber das zu ordnende Lebensverhältnis, also hier die Bewirtschaftung eines Bauernhofes, so entscheidend prägen, daß, vom Geschlecht des Betroffenen abgesehen, gemeinsame Elemente überhaupt nicht vorhanden sind oder vergleichbare Elemente zumindest vollkommen zurücktreten (BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 6, 389 [422]; 10, 59 [74]).

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Damit wurde allgemein ein Zustand erreicht, der erheblich "näher beim Grundgesetz steht" als der vorausgehende (BVerfGE 4, 157 [168 ff.]).

    Somit rechtfertigt auch der im Saar-Urteil herangezogene Gesichtspunkt, daß eine verfassungsrechtlich befriedigendere Vereinbarung politisch nicht erreichbar war, die getroffene Regelung; unverzichtbare Grundprinzipien der Verfassung in dem Sinn, wie sie in diesem Urteil aufgefaßt wurden, werden im vorliegenden Fall nicht verletzt (BVerfGE 4, 157 [168 ff.]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Erfüllt der Gesetzgeber diesen Auftrag nicht, so verletzt er die Verfassung (BVerfGE 6, 257 [264 ff.]; 8, 210 [216]; vgl. 11, 255 [261]).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 6, 290 [295]), erstreckt sich jedenfalls auf die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes, das dieser vertraglichen Abmachung die Kraft innerstaatlichen deutschen Rechts verliehen hat.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Diese Unterschiede müssen dann aber das zu ordnende Lebensverhältnis, also hier die Bewirtschaftung eines Bauernhofes, so entscheidend prägen, daß, vom Geschlecht des Betroffenen abgesehen, gemeinsame Elemente überhaupt nicht vorhanden sind oder vergleichbare Elemente zumindest vollkommen zurücktreten (BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 6, 389 [422]; 10, 59 [74]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Diese Unterschiede müssen dann aber das zu ordnende Lebensverhältnis, also hier die Bewirtschaftung eines Bauernhofes, so entscheidend prägen, daß, vom Geschlecht des Betroffenen abgesehen, gemeinsame Elemente überhaupt nicht vorhanden sind oder vergleichbare Elemente zumindest vollkommen zurücktreten (BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 6, 389 [422]; 10, 59 [74]).
  • BGH, 05.05.1959 - V BLw 47/58

    Gleichberechtigung im Höferecht

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin durch Beschluß vom 5. Mai 1959 zurückgewiesen (BGHZ 30, 50).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Erfüllt der Gesetzgeber diesen Auftrag nicht, so verletzt er die Verfassung (BVerfGE 6, 257 [264 ff.]; 8, 210 [216]; vgl. 11, 255 [261]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Diese Unterschiede müssen dann aber das zu ordnende Lebensverhältnis, also hier die Bewirtschaftung eines Bauernhofes, so entscheidend prägen, daß, vom Geschlecht des Betroffenen abgesehen, gemeinsame Elemente überhaupt nicht vorhanden sind oder vergleichbare Elemente zumindest vollkommen zurücktreten (BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 6, 389 [422]; 10, 59 [74]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
    Hier hat das Grundgesetz verbindlich ausgesprochen, welche Lebensverhältnisse eine verschiedene Behandlung nicht gestatten (BVerfGE 6, 55 [71]; 10, 59 [73]; 12, 151 [163]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Diese Verpflichtung folgt auch daraus, daß der Gesetzgeber von Verfassungs wegen grundsätzlich gehalten ist, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes sobald als möglich zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 337 [351]).

    Die Bindung des Gesetzgebers an die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 20 Abs. 3 GG ) erschöpft sich nämlich nicht in der Verpflichtung, bei Erlaß eines Gesetzes die verfassungsrechtlichen Grenzen einzuhalten; sie umfaßt auch die Verantwortung dafür, daß die erlassenen Gesetze in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz bleiben (vgl. BVerfGE 15, 337 [350]).

  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Dieser Entscheidung folgen aber aus der Zeit nach Inkrafttreten des Pariser Vertragswerks die Entscheidungen, in denen Besatzungsrecht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft und den zuständigen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben wird, nach entsprechender Konsultation der Drei Mächte den Inhalt des Gesetzes mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen (BVerfGE 15, 337 und Entscheidung vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - betreffend Ehegesetz [BVerfGE 36, 146]).

    Die vom Senat zitierten Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Bestimmungen des Besatzungsrechts mit dem Grundgesetz (BVerfGE 15, 337; 36, 146) ergingen nicht auf Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle, sondern in Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    In beiden Entscheidungen wird aber die Rechtsprechung bestätigt, daß dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Bestimmungen des Besatzungsrechts eine Verwerfungskompetenz nicht zusteht (BVerfGE 15, 337 [346]; 36, 146 [171]).

    Vielmehr ergab sich die Zulässigkeit dieses Vorgehens aus der Befugnis des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob dem an das Grundgesetz gebundenen Gesetzgeber ein verfassungswidriges Unterlassen vorzuwerfen ist, weil er besatzungsrechtliche Vorschriften, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, nicht in angemessener Frist nach Inkrafttreten des Überleitungsvertrags aufgehoben oder geändert hat, um eine dem Grundgesetz entsprechende Rechtsordnung zu schaffen (vgl. BVerfGE 15, 337 [349 f.]; 36, 146 [171]).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Als geeigneter sachgerechter Anknüpfungspunkt kommt auch hier - wie in BVerfGE 15, 337 (352) und 25, 167 (185, 188) - das Ende der laufenden Legislaturperiode in Betracht.
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