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   BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18   

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BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18 (https://dejure.org/2021,22086)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18 (https://dejure.org/2021,22086)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 (https://dejure.org/2021,22086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    IT-Sicherheitslücken

  • Bundesverfassungsgericht

    (IT-Sicherheitslücken)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 6 BSIG 2009
    Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des ...

  • rewis.io

    Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des ...

  • doev.de PDF

    Zum Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermächtigung der Polizeibehörden zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit Hilfe von Zero-Day-Schwachstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken durch Behörden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zero-Day-Exploits - und der Staatstrojaner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Staatstrojaner erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit IT-Sicherheitslücken - Verfassungsbeschwerden wegen Verstoßes gegen die Subsidiarität unzulässig

  • landtag-bw.de PDF (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 23 b Absatz 2 des Polizeigesetzes über den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Grenzen des "entgrenzten Gerichts"

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Quellen-TKÜ: Ab durch die IT-Sicherheitslücke?

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 158, 170
  • NJW 2021, 3033
  • NVwZ 2021, 1361
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Sofern Zugriffe Dritter Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation erfassen, ist das durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis betroffen (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 141, 220 ).

    Im Übrigen betrifft die Infiltration eines informationstechnischen Systems die aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (vgl. BVerfGE 120, 274 ).

    Das besondere, grundrechtlich erhebliche Schutzbedürfnis folgt aus der Angewiesenheit auf die Nutzung informationstechnischer Systeme für die Freiheitsverwirklichung und die allgemeine Entfaltung der Persönlichkeit sowie aus den Persönlichkeitsgefährdungen, die mit dieser Nutzung verbunden sind (vgl. bereits BVerfGE 120, 274 ).

    Vor diesem Hintergrund gebieten die Grundrechte nicht nur, dass der Staat selbst die berechtigten Erwartungen an die Integrität und Vertraulichkeit derartiger Systeme achtet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).

    Wer Zugang zu diesen Daten erlangt, kann weitgehende Kenntnisse über die Persönlichkeit der Nutzerin oder des Nutzers gewinnen (näher bereits BVerfGE 120, 274 ).

    Wird ein komplexes informationstechnisches System technisch infiltriert, ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen und solche weitreichenden Informationen zu erlangen (vgl. BVerfGE 120, 274 ).

    Sie können solche Zugriffe zum Teil gar nicht wahrnehmen, jedenfalls aber nur begrenzt abwehren (vgl. BVerfGE 120, 274 ).

    In der Folge besteht die Gefahr, dass die Behörde es unterlässt, die Schließung der Lücke anzuregen oder sogar aktiv darauf hinwirkt, dass die Lücke unerkannt bleibt (vgl. bereits BVerfGE 120, 274 zur Online-Durchsuchung).

    Wegen dieser Gefahren für die Sicherheit informationstechnischer Systeme unterliegt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Nutzung unerkannter Sicherheitslücken zwar erhöhten Rechtfertigungsanforderungen, ist aber verfassungsrechtlich nicht von vornherein unzulässig (vgl. bereits zur Online-Durchsuchung BVerfGE 120, 274 ; 141, 220 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Zu diesem Zeitpunkt war die Verfassungsbeschwerdefrist jedoch abgelaufen, so dass dieser Vortrag die Beschwerde- und Begründungsfrist nicht wahrt (vgl. BVerfGE 145, 20 ).

    Ein solcher Fall wird in der Regel dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ).

    Außerdem ist es zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität nicht erforderlich, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung auszusetzen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 145, 20 m.w.N.).

    Dabei ist allerdings die Anrufung der Fachgerichte nicht schon dann als von vornherein aussichtslos anzusehen, wenn Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 145, 20 ).

    Insbesondere war vor Erhebung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde bereits mehrfach das Erfordernis einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage oder Unterlassungsklage angesprochen worden (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; nach Ablauf der ursprünglichen Beschwerdefrist, aber vor der Einführung von § 80 PolG BW und der Verabschiedung des Cybersicherheitsgesetzes Baden-Württembergs auch BVerfGE 150, 309 - KFZ-Kennzeichenkontrolle BW-HE).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    (1) Werden den staatlichen Behörden Sicherheitslücken bekannt, verdichtet sich der allgemeine Schutzauftrag des Staates zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht (vgl. entsprechend zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG BVerfGE 142, 313 ).

    Gerade aus dieser Kenntnis und der gleichzeitigen Unkenntnis des Herstellers und der fehlenden Selbstschutzmöglichkeit der Betroffenen erwächst die besondere Schutzverpflichtung des Staates (vgl. auch BVerfGE 142, 313 zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Dieser lässt auch Raum, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ; 142, 313 ; stRspr).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 142, 313 ).

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Ein solcher Fall wird in der Regel dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ).

    71 Soweit die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären, bedarf es einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung hingegen nicht (vgl. BVerfGE 150, 309 m.w.N.).

    Darüber hinaus gelten Ausnahmen von der Pflicht zur vorherigen Anrufung der Fachgerichte, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu gewichtigen Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können, wenn die Anrufung der Fachgerichte offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre oder sie sonst nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 150, 309 m.w.N.).

    Insbesondere war vor Erhebung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde bereits mehrfach das Erfordernis einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage oder Unterlassungsklage angesprochen worden (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; nach Ablauf der ursprünglichen Beschwerdefrist, aber vor der Einführung von § 80 PolG BW und der Verabschiedung des Cybersicherheitsgesetzes Baden-Württembergs auch BVerfGE 150, 309 - KFZ-Kennzeichenkontrolle BW-HE).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Dies ist zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 95 - Klimaschutz).

    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird eine über die eigene Betroffenheit hinausgehende besondere Betroffenheit, die die Beschwerdeführenden von der Allgemeinheit abheben würde, regelmäßig nicht verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 110 - Klimaschutz).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (so zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zuletzt BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 152 m.w.N. - Klimaschutz; stRspr).

    Dies war aber deshalb verzichtbar, weil der Gesetzgeber selbst eine zusammenfassende Regelung getroffen hatte, auf die sich der Angriff der Beschwerdeführenden beschränken konnte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 134).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (Bestätigung von BVerfGE 106, 28 ).

    Die Unterschiede, die zwischen den Schutzbedürfnissen natürlicher und juristischer Personen bestehen, sind bei der Bestimmung der grundrechtlichen Gewährleistung zu beachten (vgl. entsprechend zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfGE 118, 168 ; 128, 1 ; vgl. zu Art. 10 Abs. 1 GG BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; 107, 299 ).

    32 Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; zur Schutzdimension des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2013 - 1 BvR 3167/08 -, Rn. 19 f.; zur Ausstrahlungswirkung in das Privatrecht BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Ein solcher Fall wird in der Regel dann gegeben sein, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ).

    Insbesondere war vor Erhebung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde bereits mehrfach das Erfordernis einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage oder Unterlassungsklage angesprochen worden (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; nach Ablauf der ursprünglichen Beschwerdefrist, aber vor der Einführung von § 80 PolG BW und der Verabschiedung des Cybersicherheitsgesetzes Baden-Württembergs auch BVerfGE 150, 309 - KFZ-Kennzeichenkontrolle BW-HE).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Sofern Zugriffe Dritter Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation erfassen, ist das durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis betroffen (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 141, 220 ).

    Wegen dieser Gefahren für die Sicherheit informationstechnischer Systeme unterliegt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Nutzung unerkannter Sicherheitslücken zwar erhöhten Rechtfertigungsanforderungen, ist aber verfassungsrechtlich nicht von vornherein unzulässig (vgl. bereits zur Online-Durchsuchung BVerfGE 120, 274 ; 141, 220 ).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Weder die angegriffene Vorschrift selbst noch die von den Beschwerdeführenden als fehlend gerügten Regelungselemente sind vollständig unionsrechtlich determiniert (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 125, 260 ; 130, 151 ; 133, 277 ; 152, 152 ; 152, 216 ; 154, 152 ; 155, 119 ).

    32 Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; zur Schutzdimension des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2013 - 1 BvR 3167/08 -, Rn. 19 f.; zur Ausstrahlungswirkung in das Privatrecht BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
    Das gilt auch für die Beschwerdeführenden zu 5 bis 7, die als eingetragener Verein (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 10, 221 ; 24, 278 ; 97, 228 ; 105, 279 ), als eingetragene Genossenschaft (vgl. BVerfGE 118, 168 ) und als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 -, Rn. 6) und damit als inländische juristische Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sind.

    Die Unterschiede, die zwischen den Schutzbedürfnissen natürlicher und juristischer Personen bestehen, sind bei der Bestimmung der grundrechtlichen Gewährleistung zu beachten (vgl. entsprechend zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfGE 118, 168 ; 128, 1 ; vgl. zu Art. 10 Abs. 1 GG BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 6.16

    Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art.

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren.
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahrnehmung einer Schutzpflicht regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 106, 166 ; 121, 317 ; 156, 224 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 48 ff.).

    Daher kann das Bundesverfassungsgericht die Verletzung einer Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 152 m.w.N.; zu Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 50; stRspr).

    Erforderlich ist vielmehr, den gesetzlichen Regelungszusammenhang insgesamt zu erfassen, wozu - je nach Fallgestaltung - zumindest gehört, dass die einschlägigen Regelungen des als unzureichend beanstandeten Normkomplexes jedenfalls in Grundzügen dargestellt werden und begründet wird, warum vom Versagen der gesetzgeberischen Konzeption auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 51).

    Auch hier ist zunächst fachgerichtlich zu klären, ob geltendes Recht den begehrten Schutz tatsächlich nicht vermittelt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 71 f. m.w.N.).

    Der Schutzauftrag kann sich aber in bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten (vgl. BVerfGE 142, 313 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 35).

    Die Schutzbedürftigkeit ist gemindert, wenn die Betroffenen die zumutbare Möglichkeit haben, sich vor einer Schädigung selbst zu schützen oder ihr auszuweichen (vgl. BVerfGE 142, 313 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 40).

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

    Erforderlich ist vielmehr, den gesetzlichen Regelungszusammenhang insgesamt zu erfassen, wozu - je nach Fallgestaltung - zumindest gehört, dass die einschlägigen Regelungen des als unzureichend beanstandeten Normkomplexes jedenfalls in Grundzügen dargestellt werden und begründet wird, warum vom Versagen der gesetzgeberischen Konzeption auszugehen ist (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 51 - IT-Sicherheitslücken).

    Dabei ist allerdings die Anrufung der Fachgerichte nicht schon dann als von vornherein aussichtslos anzusehen, wenn Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt (vgl. zum Ganzen BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 68 ff.; stRspr).

    Ihr Vortrag erfüllt die verfassungsprozessrechtlichen Darlegungsanforderungen auch nicht, soweit sie geltend machen, Art. 10 BayVSG stehe mit der objektivrechtlichen Dimension des Grundrechts auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme nicht in Einklang, da er keine begrenzenden Vorgaben dafür enthalte, in welcher Weise die Zielsysteme solcher Überwachungen infiltriert werden dürfen, es aber eine schwerwiegende Bedrohung der IT-Sicherheit darstelle, wenn eine Sicherheitsbehörde eine solche Sicherheitslücke geheim halte, um sie in der Zukunft für Überwachungen nutzen zu können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 49ff.).

    Sie sind innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (§ 93 Abs. 3 BVerfGG) nicht darauf eingegangen, ob Regelungen bestehen, die eine mögliche Schutzpflicht erfüllen könnten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 53 ff.).

    Art. 10 BayVSG ist an diesem Grundrecht und nicht etwa am Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) zu messen, weil der Zugriff nicht auf laufende Kommunikation begrenzt ist, sondern die Befugnisnorm den Zugriff auf das informationstechnische System in der ganzen Breite zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 28 m.w.N.; stRspr).

    Zwar wirkt sich auf das Eingriffsgewicht aus, dass schon die Existenz der Befugnis zur Online-Durchsuchung einen Anreiz für die Behörde schafft, ihr bekannt werdende Sicherheitslücken offenzuhalten, um sie zur Infiltration nutzen zu können (vgl. BVerfGE 120, 274 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 42).

    Dem hierdurch erhöhten Eingriffsgewicht des Zugriffs auf das IT-System ist jedoch bereits durch die strengen Anforderungen an die Eingriffsvoraussetzungen Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 141, 220 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 43).

    Soweit die Beschwerdeführer mit ihrer Rüge, die Regelung verstoße gegen objektiv-rechtliche Gehalte des Grundrechts, darüber hinaus meinen, der Gesetzgeber habe seine Schutzpflicht verletzt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 33 ff.), ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (oben Rn. 111).

  • BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21

    Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern

    Rechtsvorschriften der Europäischen Union enthalten keine Bestimmungen, welche die hier angegriffenen Ermittlungsbefugnisse von Polizeibehörden erforderten oder gar abschließend regelten (vgl. dazu BVerfGE 155, 119 m.w.N.; 156, 11 ; 158, 170 m.w.N.; stRspr).

    Erforderlich ist vielmehr, den gesetzlichen Regelungszusammenhang insgesamt zu erfassen, wozu - je nach Fallgestaltung - zumindest gehört, dass die einschlägigen Regelungen des als unzureichend beanstandeten Normkomplexes jedenfalls in Grundzügen dargestellt werden und begründet wird, warum vom Versagen der gesetzgeberischen Konzeption auszugehen ist (BVerfGE 158, 170 - IT-Sicherheitslücken).

    Dabei ist allerdings die Anrufung der Fachgerichte nicht schon dann als von vornherein aussichtslos anzusehen, wenn Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt (vgl. zum Ganzen BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, Rn. 100 ff.; stRspr).

    Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht den insofern besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. zur Schutzpflicht BVerfGE 158, 170 ; zu den Darlegungsanforderungen BVerfGE 158, 170 ).

    Sie hätten jedenfalls näher auf § 45b SOG MV eingehen müssen, wonach möglicherweise auch beim Offenhalten einer Sicherheitslücke eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen ist, und auf § 33c Abs. 3 Satz 2 SOG MV, wonach das eingesetzte Mittel gegen unbefugte Nutzung geschützt werden muss (vgl. zu beidem auch BVerfGE 158, 170 ).

    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, weil fachrechtliche Auslegungsfragen zu klären sind (vgl. auch BVerfGE 158, 170 ).

    Ein Zugriff aus der Ferne über sogenannte IT-Sicherheitslücken wirft allerdings seinerseits erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf (dazu BVerfGE 158, 170 ff.).

  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

    Dann muss aber die Umstellung ihrerseits die Jahresfrist wahren (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 155, 119 ; 158, 170 - IT-Sicherheitslücken).

    b) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen (vgl. zu den Maßstäben BVerfGE 143, 246 ; 158, 170 ; stRspr).

    Ungeachtet der Frage der Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf die Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden (vgl. Art. 4 Abs. 2 Satz 3 EUV) ist die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für die Prüfung der Vereinbarkeit dieser Normen mit den Grundrechten des Grundgesetzes eröffnet und ist die Verfassungsbeschwerde zulässig, da es sich jedenfalls nicht um die Umsetzung zwingenden Unionsrechts handelt (vgl. dazu BVerfGE 155, 119 m.w.N. - Bestandsdatenauskunft II; 156, 11 - Antiterrordateigesetz II; s. auch BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I; 158, 1 - Ökotox; 158, 170 - IT-Sicherheitslücken; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, Rn. 142 f. - Bayerisches Verfassungsschutzgesetz).

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2024 - VerfGH 107/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

    Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren.
  • BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

    In diesem Fall bedarf es einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht (vgl. dazu BVerfGE 123, 148 ; 138, 261 ; 143, 246 ; 150, 309 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 - Rn. 67 ff.; stRspr).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Ungeachtet der unionsrechtlichen Bezüge kann der Verfassungsgerichtshof die Vereinbarkeit dieser Normen mit den Grundrechten der Sächsischen Verfassung prüfen, weil es sich bei den Vorschriften des 3. Abschnitts des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes sowie bei § 17 Abs. 4 SächsDSUG jedenfalls nicht um die Umsetzung zwingenden Unionsrechts handelt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, BVerfGE 118, 79 [95 f.]; Beschluss vom 27. Mai 2020, BVerfGE 155, 119 [162 ff. Rn. 83 ff. m.w.N.]; Beschluss vom 10. November 2020, BVerfGE 156, 11 [35 ff. Rn. 63 ff.]; Beschluss vom 27. April 2021, BVerfGE 158, 1 [27 Rn. 45]; Beschluss vom 8. Juni 2021, BVerfGE 158, 170 [183 Rn. 23]; Urteil vom 26. April 2022, BVerfGE 162, 1 [69 Rn. 142 f.]; Beschluss vom 28. September 2022, BVerfGE 163, 43 [76 Rn. 93]).
  • BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer spanischen

    a) Eine beschwerdeführende Person ist angehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

    Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführender über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 158, 170 ; 161, 63 ; 162, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22

    Ablehnung von Anträgen auf Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17

    Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters

  • BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23

    Wegen materieller Subsidiarität und fehlenden Aufzeigens einer möglichen

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels

  • BVerfG, 21.01.2022 - 1 BvR 1296/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die automatisierte

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22

    Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung

  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1090/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des

  • BVerfG, 22.12.2022 - 1 BvR 2681/20

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung des mit der

  • VG Stade, 23.08.2023 - 1 A 1181/20

    Bedingung; Bestimmtheit; Bodenabbaugenehmigung; Lärmimmissionen; Schutz von

  • BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des

  • BVerfG, 17.01.2022 - 1 BvR 2727/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bayerischen Lobbyregistergesetzes

  • BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 2316/21

    Anordnung der Fesselung bei Ausführung eines Strafgefangenen (fehlendes

  • BVerfG, 17.02.2023 - 2 BvR 39/22

    Strafvollzugsbegleitende Überprüfung des Betreuungsangebots bei angeordneter

  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2683/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Absatz 3 ZPO wegen Wegfalls des

  • BVerfG, 17.04.2023 - 1 BvR 176/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Befugnisse zur

  • AG St. Ingbert, 12.10.2023 - 23 OWi 2647/23

    Speicherung von Rohmessdaten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 81/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 80/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag,

  • VerfGH Thüringen, 28.07.2021 - VerfGH 46/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Gesetz über das Nationale

  • VerfGH Thüringen, 24.08.2021 - VerfGH 46/19

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über das Nationale

  • BVerfG, 14.12.2022 - 1 BvR 1213/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei Klagerücknahme im fachgerichtlichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 111/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag,

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