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   BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62   

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https://dejure.org/1963,127
BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62 (https://dejure.org/1963,127)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1963 - 2 BvR 516/62 (https://dejure.org/1963,127)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - 2 BvR 516/62 (https://dejure.org/1963,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei Haftentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Objektive Verfassungsnorm - Subjektives Recht - Rechtsmittelgerichte - Benachrichtigungspflicht nach Art. 104 Abs. 4GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 119
  • NJW 1963, 1820
  • MDR 1963, 820
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62
    § 93 BVerfGG sieht Fristen für Verfassungsbeschwerden gegen Unterlassungen der öffentlichen Gewalt nicht vor (BVerfGE 6, 257 [266]); sie sind zulässig, solange die Unterlassung fortdauert (BVerfGE 10, 302 [308]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62
    § 93 BVerfGG sieht Fristen für Verfassungsbeschwerden gegen Unterlassungen der öffentlichen Gewalt nicht vor (BVerfGE 6, 257 [266]); sie sind zulässig, solange die Unterlassung fortdauert (BVerfGE 10, 302 [308]).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Denn selbst wenn dies nicht oder nicht in ausreichendem Maße der Fall gewesen sein sollte, wäre davon die Rechtmäßigkeit der Verwahrung unberührt geblieben (s. BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62] [124] zu Art. 104 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1210/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Ein von dem Betroffenen mandatierter Prozessbevollmächtigter kann in aller Regel als Person seines Vertrauens gelten (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2019 - 2 BvR 2177/18 - und vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43).

    Die Eigenschaft als Vertrauensperson setzt kein persönliches, seit langem bestehendes Nähe- und Vertrauensverhältnis voraus (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2019 - 2 BvR 2177/18 - und vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Aus Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass diese Pflicht dem Richter obliegt, der die Haft oder ihre Fortdauer anordnet (vgl. BVerfGE 16, 119 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG liegt allerdings dann nicht vor, wenn die in Frage stehende Entscheidung über die Freiheitsentziehung - im vorliegenden Fall der Beschluss des Amtsgerichts vom 13. Dezember 2014 -, dem Bevollmächtigten des Betroffenen bekanntgegeben wird, da ein von dem Betroffenen mandatierter Prozessbevollmächtigter in aller Regel als Person seines Vertrauens gelten kann (vgl. BVerfGE 16, 119 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2019 - 2 BvR 2177/18 -, juris).

    c) Da die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der angegriffenen Entscheidung des Amtsgerichts über die Haftanordnung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht berührt (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ), ist über die tenorierte Feststellung einer Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG durch das Unterlassen der dort vorgeschriebenen Benachrichtigung hinaus keine weitere Rechtsfolge auszusprechen.

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1816/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    a) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Die Benachrichtigung nach Art. 104 Abs. 4 GG obliegt dem Richter, der die Haft oder ihre Fortdauer anordnet, und hat von Amts wegen zu geschehen (vgl. BVerfGE 16, 119 ).

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei

    Sie bezieht sich auf die erstmalige Anordnung der Haft - nur darum geht es hier - und hat keine Bedeutung für spätere Entscheidungen über ihre Fortdauer (vgl. BVerfGE 16, 119, 122).

    Ihr entspricht auf der anderen Seite ein subjektives Recht des Festgenommenen auf Benachrichtigung durch den Richter (vgl. BVerfGE 16, 119, 122).

    (2) Dass eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht zugleich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Haft führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35; siehe auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NStZ-RR 2000, 185, 187).

    Diese berührt nicht den sachlichen Inhalt der Haftanordnung bzw. der späteren Entscheidungen über ihre Fortdauer (BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35).

  • BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 467/99

    Siebenjährige Dauer eines aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens

    Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist zulässig, solange das Unterlassen andauert (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 16, 119 [121]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2811 [2812]).

    Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde steht der Zulässigkeit nicht entgegen, weil § 93 BVerfGG Fristen für ein Vorgehen gegen eine Unterlassung nicht vorsieht (vgl. BVerfGE 16, 119 [121]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Verfassungsbeschwerden gegen Unterlassungen sind zulässig, solange die Unterlassung andauert (BVerfGE 6, 257 (266); 10, 302 (308); 16, 119 (121)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft (BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262)), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)) oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383); 33, 247 (257 f.); 50, 244 (247 f.)).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262) - Blinkfüer -), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)), oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383)).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß Grundrechte auch durch Unterlassen gerichtlicher Tätigkeit verletzt sein können (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 16, 119 [121] jeweils im Zusammenhang mit Art. 104 GG ).

    Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde kann der Zulässigkeit nicht entgegenstehen, da § 93 BVerfGG Fristen für ein Vorgehen gegen eine Unterlassung nicht vorsieht (vgl. BVerfGE 16, 119 [121]).

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 45/99

    Teilweise unzulässige und unbegründete, im Hinblick auf die Verletzung des

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der

  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73

    Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

  • BVerfG, 06.04.2006 - 2 BvR 619/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Frist; Beginn nur ausnahmsweise bei

  • BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen

  • VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99

    Durch Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens

  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

  • LG Münster, 21.09.2015 - 5 T 558/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

  • LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht einer sich ohne Visum in Deutschland

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 311/72

    Unzulässigwerden der Verfassungsbeschwerde infolge Beendigung der

  • LG Traunstein, 22.06.2017 - 4 T 1047/17

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Verlängerung der Sicherungshaft

  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741

    Gesetzgeberisches Unterlassen; Grundrechtsklage; Hessen; Rechtsanspruch;

  • LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
  • OLG Celle, 04.03.1987 - 17 W 5/87

    Zulässigkeit der Unterbringung in einer Klinik; Notwendigkeit des Vollzugs der

  • OLG Hamburg, 13.07.2005 - 2 Wx 28/05

    Ausländerrecht: Wegfall der Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson

  • VG München, 06.11.2008 - M 12 K 07.4497

    Verpflichtungserklärung; Abschiebungskosten

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