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   BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61   

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BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61 (https://dejure.org/1963,85)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1963 - 1 BvR 345/61 (https://dejure.org/1963,85)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1963 - 1 BvR 345/61 (https://dejure.org/1963,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) - Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers - Vereinigung "in der Hand des Erwerbers und seines Ehegatten oder seiner Kinder"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 203
  • NJW 1963, 1598
  • MDR 1963, 736
  • DVBl 1964, 839
  • DB 1963, 983
  • DÖV 1963, 626
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
    In der Ehe bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt; das gesetzliche Güterrecht begründet keine Gemeinschaft des Eigentums; hinsichtlich der Substanz der Vermögensmassen sind Eheleute zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (BVerfGE 13, 290 und [308] und Beschluß vom 20. März 1963 unter C 2).

    Die Vorschrift dient lediglich der Vereinfachung und Erleichterung der Veranlagung; die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Steuerumgehungen müssen aber als ausreichend angesehen werden, um die wirklich besteuerungswürdigen Fälle zu erfassen (vgl. auch BVerfGE 13, 290 [315 f.]).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
    Die behauptete Grundrechtsverletzung könnte dann jedenfalls nicht im Gesetz liegen (vgl. BVerfGE 9, 124 [126 f], 7, 45 [50]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
    Damit ist jedenfalls der spezielle Schutzgedanke des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt; einer Heranziehung des Art. 3 Abs. 1 GG bedarf es nicht mehr (vgl. dazu BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71, 82] und Beschluß vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 - unter C 1).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
    Damit ist jedenfalls der spezielle Schutzgedanke des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt; einer Heranziehung des Art. 3 Abs. 1 GG bedarf es nicht mehr (vgl. dazu BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71, 82] und Beschluß vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 - unter C 1).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Das "nahe persönliche Verhältnis" führt nicht notwendig oder typischerweise zu einer Wirtschaftsgemeinschaft oder einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, durch die Familienangehörige in die Rolle unselbständiger "Strohmänner" gedrängt würden (BVerfG-Beschluss vom 10. Juni 1963  1 BvR 345/61, BVerfGE 16, 203, 208 f.).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Das nahe persönliche Verhältnis zwischen Ehegatten ist aber kein zureichender Grund, um ohne weiteres eine Betriebsaufspaltung annehmen zu können, zumal gemeinsame wirtschaftliche Interessen durchaus bei anderen Personen vorliegen können, die zusammenleben und bei denen die sachlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung gegeben wären (vgl. BVerfGE 16, 203 (208 f.)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Bezüglich der Substanz der Vermögensmassen sind die Eheleute so zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]; 15, 328 [332]; 16, 203 [209]).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Das "nahe persönliche Verhältnis" führt nicht notwendig oder typischerweise zu einer Wirtschaftsgemeinschaft oder einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, durch die Familienangehörige in die Rolle unselbständiger "Strohmänner" gedrängt würden (BVerfG-Beschluss vom 10. Juni 1963  1 BvR 345/61, BVerfGE 16, 203, 208 f.).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleibt für eine Prüfung am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes kein Raum mehr, wenn die zu prüfende einfache Gesetzesnorm einer speziellen Grundrechtsnorm zuwiderläuft (BVerfGE 6, 55 [71, 82]; 9, 237 [248, 249]; 13, 290 [296]; 16, 203 [208]).
  • BFH, 02.04.2008 - II R 53/06

    Anteilsvereinigung in der Person einer Gesamthand nicht gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG

    c) Die Besteuerung aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. Juni 1963 1 BvR 345/61, BVerfGE 16, 203).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tritt neben Art. 6 Abs. 1 GG regelmäßig Art. 3 Abs. 1 GG zurück, soweit der spezielle Schutzgedanke des Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung für die jeweils zu prüfende Norm in Frage steht (BVerfGE 16, 203 [208]).
  • LSG Bayern, 27.02.2020 - L 20 KR 306/19

    Genehmigungsfiktion - Mamillenpigmentierung durch Tätowierer

    Die objektive Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ein Rechtsmissbrauch ergeben könnte, trägt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der, der aus dem Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs Rechtsvorteile erzielt, also hier der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (zur Beweislast für das Vorliegen von Rechtsmissbrauch: vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.06.1963, 1 BvR 345/61; BSG, Urteile vom 19.12.1968, 5 RKn 57/67, und vom 20.11.2008, B 3 KN 1/08 KR R; Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.1975, I R 135/70).
  • BFH, 22.06.1966 - II 165/62

    Antrag auf Freistellung von der angeforderten Grunderwerbsteuer - Anwendung des §

    Mit dem BVerfG (BVerfGE 16, 203 = BStBl 1963 I S. 620 zu III 2) ist der Senat vielmehr der Meinung, daß die Besteuerung der Anteilsvereinigung als solche verfassungsrechtlich deshalb nicht zu beanstanden ist, weil es gerechtfertigt erscheint, den Erwerber aller Gesellschaftsanteile wie den Erwerber eines Grundstücks zur Grunderwerbsteuer heranzuziehen, da diese -- wie es das BVerfG allgemein ausdrückt -- wirtschaftlich Eigentümer des Gesellschaftsgrundstücks werde.

    Auch das BVerfG hat in dem oben angegebenen Beschluß (BVerfGE 16, 203 zu III 1 a. E.) ausdrücklich hervorgehoben, daß gegen die steuerrechtliche Auslegung des BFH, wonach es auf das Vorliegen einer Steuerumgehungsabsicht nicht ankomme, keine Bedenken zu erheben seien.

    Auch das BVerfG (BVerfGE 16, 203 zu III 1 und 2) geht bei seinen Überlegungen zu § 1 Abs. 3 GrEStG offenbar davon aus, daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn zwar der letzte Erwerbsvorgang die Steuer auslöst, hierdurch zugleich aber die Steuerpflicht für die übrigen Erwerbsvorgänge "nachgeholt" wird, wobei es nicht darauf ankommen könne, wer gerade bei diesem letzten Akt als Erwerber auftrete.

  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Die objektive Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtsmißbrauchs trägt das FA (Beschluß des BVerfG vom 10. Juni 1963 1 BvR 345/61, BVerfGE 16, 204).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht -

  • BFH, 08.06.1988 - II R 143/86

    Grunderwerbsteuer - Anteilsvereinigung - Übergang eines Anteils im Erbwege -

  • FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 900/17

    Grunderwerbsteuer

  • FG Hamburg, 28.09.1999 - I 29/99

    Auslösung von Grunderwerbssteuer durch die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen;

  • FG Niedersachsen, 30.06.2014 - 14 K 101/13

    Umfang der Haftung des Eigentümers von einem Unternehmen dienenden Gegenständen

  • FG Münster, 17.09.2008 - 8 K 4659/05

    Voraussetzungen einer mittelbaren Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 Nr. 3

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • FG Hamburg, 04.07.2006 - 3 K 23/05

    Grunderwerbsteuer: Mittelbare Anteilsvereinigung durch Einbringung in GbR

  • BFH, 23.08.2004 - II B 122/03

    Anteilsvereinigung bei beherrschendem Gesellschafter

  • BFH, 21.01.1976 - I R 234/73

    GmbH - Sitz in der Schweiz - Erstattung der deutschen Kapitalertragsteuer -

  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 60/93

    Klagebefugnis bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft (KG) in eine

  • BFH, 17.02.1982 - II R 136/79

    Grunderwerbsteuergesetz - Umsatzsteuergesetz - Verweismöglichkeiten

  • BFH, 16.03.1966 - II 70/63
  • BFH, 17.10.1973 - II B 38/73

    Personengesellschaft - Anteilsvereinigung - Beteiligungsquote - Erwerb des

  • BFH, 04.04.1979 - II B 48/78

    Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids - Erwerb eines Einfamilienhaus -

  • BFH, 19.01.1972 - II 115/65

    Grunderwerbssteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung einer ideellen

  • BFH, 31.05.1972 - II 28/65

    Grundstücksmiteigentumsanteil des Ehemanns - Steuerbegünstigtes Familienheim -

  • BFH, 27.04.1966 - II 5/62
  • LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01

    Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit des § 204 Satz 1 BGB in der Fassung

  • BFH, 27.05.1970 - III 244/65

    Zurechnung von GmbH-Anteilen eines Kommanditistenzum Betriebsvermögen bei

  • BFH, 19.10.1966 - II 92/63

    Steuervergünstigung für eine körperbehinderte Halterin eines

  • KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
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