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   BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62   

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https://dejure.org/1963,373
BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 § 91a
    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige Anordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 236
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
    Der Antrag läßt nicht erkennen, ob er im Hinblick auf ein den Antragstellern bekanntes, das Sammlungsgesetz betreffendes Verfahren der abstrakten Normenkontrolle, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (1 BvF 1/61), oder aber selbständig, d.h. außerhalb eines bereits anhängigen Verfahrens gestellt wird.
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wären jedoch die Antragsteller nicht antragsberechtigt oder überhaupt beteiligt (vgl. BVerfGE 11, 339 [342]).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; stRspr), wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Neubesetzung der

    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 30/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    § 32 BVerfGG eröffnet dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, den mit einer Verfassungsbeschwerde verfolgten grundrechtlichen Anspruch bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig zu sichern; auf diesen Sicherungszweck ist die einstweilige Anordnung beschränkt (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ; 86, 46 ).
  • BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des "Migrationspaktes" und des

    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf eine einstweilige Anordnung nicht ergehen, wenn die in der Hauptsache begehrte Feststellung unzulässig ist (BVerfGE 7, 367 [371]; 11, 339 [342]; 16, 236 [238]).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer

    Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in

    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ).
  • BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvQ 91/21

    Eilantrag in einer Klageerzwingungssache mangels hinreichender Begründung

    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 19.10.2020 - 2 BvQ 78/20

    Ablehnung eines Eilantrags wegen Subsidiarität aufgrund unterbliebener Beschwerde

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvQ 7/02

    Unstatthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache, da die

  • BVerfG, 04.12.2020 - 2 BvQ 94/20

    Eilantrag in einer Klageerzwingungssache erfolglos

  • BVerfG, 20.11.2020 - 2 BvQ 86/20

    Erfolgloser Eilantrag in einer Klageerzwingungssache

  • BVerfG, 22.07.2003 - 2 BvQ 37/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 09.09.1997 - 2 BvQ 23/97

    Voraussetzungen für den erlaß einer einstweiligen Anordnung im

  • BVerfG, 22.04.1998 - 2 BvQ 15/98

    Verfassungsmäßigkeit einer Ausreiseverfügung wegen fehlenden Sichtvermerks

  • BVerfG, 17.10.1997 - 2 BvQ 34/97

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 51 A/94

    Vereinsverbot - Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässiger Antrag auf Erlaß einer

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
  • BVerfG, 03.11.1997 - 2 BvQ 37/97

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

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