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   BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58   

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https://dejure.org/1963,524
BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - 1 BvR 947/58 (https://dejure.org/1963,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; ZPO § 758
    Umfang der richterlichen Zwangsvollstreckungsanweisung - § 758 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 239
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Die Durchsuchung einer Wohnung durch Träger der öffentlichen Gewalt ist insbesondere im Strafprozeß- und Polizeirecht, aber auch in anderem Verwaltungsrecht und im Zivilprozeßrecht vorgesehen (z.B. §§ 102 StPO ff. [s. dazu BVerfGE 20, 162], §§ 335, 433 Abs. 2, 437 AO, § 758 ZPO [s. dazu BVerfGE 16, 239], §§ 25 f. des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 [BGBl. I S. 1834]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Anders lag es allerdings im Fall der Entscheidung BVerfGE 16, 239.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.08.2020 - 2 BGs 645/20

    Durchsetzung der Aussage- und Erscheinenspflicht eines Zeugen durch die

    Denn jedenfalls beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 GG nicht auf strafprozessuale Durchsuchungen, sondern gilt auch für andere behördliche Durchsuchungen der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1963 - 1 BvR 947/58, BVerfGE 16, 239, 240 f., und vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54, 73) und erfasst namentlich das zweckgerichtete Aufspüren des Wohnungsinhabers (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97, 107 (zur Betretungsbefugnis im Zuge der Zwangsvollstreckung)).
  • LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
    Aus dem gleichen Grunde verbietet sich auch die Lösung, eine richterliche Entscheidung etwa für entbehrlich zu halten, weil sich der Grundrechtseingriff - das Betreten der Wohnung - als notwendige und normalerweise eintretende Folge aus einer richterlichen Entscheidung - hier bei Einrichtung der Betreuung - ergebe (vgl. BVerwG 28, 285, 290; im Rahmen der Zwangsvollstreckung: BVerfGE 16, 239 [240]).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    mag zwar häufig die Erlaubnis zur Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen mitumfassen, weil er wahrscheinlich dort am ehesten angetroffen werden kann (Dagtoglou, in: BK, Zweitbearb., Art. 13 Rdnr. 102; Meyer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 105 Rdnr. 7; vgl. auch BVerfGE 16, 239, für den Fall, daß der Richter eine Pfändung angeordnet hat).
  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das

    Auch in dem Beschluß des BVerfG vom 2. Juli 1963 1 BvR 947/58 (BVerfGE 16, 239) wird die Pfändung in der Wohnung des Vollstreckungsschuldners als die primäre und regelmäßige Art der zwangsweisen Durchsetzung gerichtlich anerkannter Zahlungsansprüche angesehen, was auf das Verwaltungszwangsverfahren übertragen - hier tritt an die Stelle des Vollstreckungstitels das Leistungsgebot - bedeuten könnte, daß der Vollziehungsbeamte die Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei der zwangsweisen Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen wahrnimmt.
  • VG Berlin, 02.08.1991 - 15 A 9.91

    Antrag auf Durchführung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und

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