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BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13; ZPO § 758
Umfang der richterlichen Zwangsvollstreckungsanweisung - § 758 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel, 05.06.1958 - 26 M 1853/58
- LG Kiel, 07.10.1958 - 5 T 98/58
- OLG Schleswig, 06.11.1958 - 7 W 242/58
- BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 239
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73
Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG
Die Durchsuchung einer Wohnung durch Träger der öffentlichen Gewalt ist insbesondere im Strafprozeß- und Polizeirecht, aber auch in anderem Verwaltungsrecht und im Zivilprozeßrecht vorgesehen (z.B. §§ 102 StPO ff. [s. dazu BVerfGE 20, 162], §§ 335, 433 Abs. 2, 437 AO, § 758 ZPO [s. dazu BVerfGE 16, 239], §§ 25 f. des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 [BGBl. I S. 1834]). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Anders lag es allerdings im Fall der Entscheidung BVerfGE 16, 239. - BGH, Ermittlungsrichter, 28.08.2020 - 2 BGs 645/20
Durchsetzung der Aussage- und Erscheinenspflicht eines Zeugen durch die …
Denn jedenfalls beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 GG nicht auf strafprozessuale Durchsuchungen, sondern gilt auch für andere behördliche Durchsuchungen der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1963 - 1 BvR 947/58, BVerfGE 16, 239, 240 f., und vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54, 73) und erfasst namentlich das zweckgerichtete Aufspüren des Wohnungsinhabers (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97, 107 (zur Betretungsbefugnis im Zuge der Zwangsvollstreckung)).
- LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95 Aus dem gleichen Grunde verbietet sich auch die Lösung, eine richterliche Entscheidung etwa für entbehrlich zu halten, weil sich der Grundrechtseingriff - das Betreten der Wohnung - als notwendige und normalerweise eintretende Folge aus einer richterlichen Entscheidung - hier bei Einrichtung der Betreuung - ergebe (vgl. BVerwG 28, 285, 290; im Rahmen der Zwangsvollstreckung: BVerfGE 16, 239 [240]).
- BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81
Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung
mag zwar häufig die Erlaubnis zur Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen mitumfassen, weil er wahrscheinlich dort am ehesten angetroffen werden kann (…Dagtoglou, in: BK, Zweitbearb., Art. 13 Rdnr. 102;… Meyer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 105 Rdnr. 7; vgl. auch BVerfGE 16, 239, für den Fall, daß der Richter eine Pfändung angeordnet hat). - BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76
Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das …
Auch in dem Beschluß des BVerfG vom 2. Juli 1963 1 BvR 947/58 (BVerfGE 16, 239) wird die Pfändung in der Wohnung des Vollstreckungsschuldners als die primäre und regelmäßige Art der zwangsweisen Durchsetzung gerichtlich anerkannter Zahlungsansprüche angesehen, was auf das Verwaltungszwangsverfahren übertragen - hier tritt an die Stelle des Vollstreckungstitels das Leistungsgebot - bedeuten könnte, daß der Vollziehungsbeamte die Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei der zwangsweisen Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen wahrnimmt. - VG Berlin, 02.08.1991 - 15 A 9.91
Antrag auf Durchführung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und …
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