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   BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61   

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https://dejure.org/1963,228
BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 305
  • NJW 1963, 1915
  • DVBl 1963, 727
  • DB 1963, 1124
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51

    Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61
    Den Beschluß, ein Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der es auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen getroffen hätte (vgl. BVerfGE 1, 80).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Das vorlagebefugte Gericht ist der Spruchkörper, der für die Entscheidung zuständig ist, bei der es auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ankommt (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss ist in der Besetzung zu fassen, die für diese Entscheidung vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 114, 303 ; stRspr).

    Gehören dem Spruchkörper Laienrichter an, müssen sie die Vorlage mit beschließen (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Das vorlegende Gericht hat den Beschluss, durch den es das Verfahren aussetzt und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11, § 80 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorlegt, in derjenigen Besetzung zu fassen, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; stRspr).

    Dies folgt aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).

  • BVerfG, 09.07.2018 - 1 BvL 2/18

    Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und

    Das Gericht hat den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zwar in der für die Anfechtungsklage vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 145, 249 ) mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern getroffen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Er ist von der Kammer des Arbeitsgerichts unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter beschlossen (vgl. BVerfGE 16, 305 [306]), aber zu Recht nur vom Vorsitzenden unterzeichnet worden (§ 60 Abs. 4 Satz 1 ArbGG; vgl. BVerfGE 2, 266 [270]; 9, 20 [27]).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305; 34, 52 ).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

    Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).

    Dies ergibt sich aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).

  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer

    Dem steht nicht entgegen, dass Beschlüsse zu Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 80 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung zu fassen sind, in der die Entscheidung zu treffen ist, für die die Vorlagefrage erheblich ist (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1951, 1 BvL 14/51, BVerfGE 1, 80, juris, Rn. 3; Beschluss vom 23. Juli 1963, 1 BvL 6/61, BVerfGE 16, 305, juris, Rn. 2; Beschluss vom 7. Oktober 1970, 1 BvL 22/70, BVerfGE 29, 178, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Das gilt auch für Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305 [306]; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]; 29, 178 [179]).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. BVerfGE 16, 305 [305 f.]; 29, 178 [178 f.] -.
  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70

    Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ,

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub -

  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvL 1/67

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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