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   BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63   

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https://dejure.org/1963,308
BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; WDO § 30 Nr. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeführer - Begründung der Beschwerde - Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 191
  • DVBl 1964, 230
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
    Entscheidet es vorher, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt (BVerfGE 8, 89 [91]; 12, 6 [8 f.]).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
    Entscheidet es vorher, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt (BVerfGE 8, 89 [91]; 12, 6 [8 f.]).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

    Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Zum einen wäre ein solcher Verstoß nicht kausal für die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate, weil der Generalbundesanwalt nur eine Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die ersichtlich nicht einmal Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. dazu BVerfGE 13, 132, 145; 14, 320, 323 f.; 17, 191, 193 [BVerfG 26.11.1963 - 2 BvR 301/63]; 28, 17, 19 f.; 36, 92, 97; 52, 131, 152 f.).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör hat das Gericht lediglich eine angemessene Äußerungsfrist abzuwarten, bevor es entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 573 Rdn. 5; Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., § 573 Rdn. 10; MünchKommZPO/Braun, § 573 Rdn. 3).
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