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   BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63   

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https://dejure.org/1964,139
BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63 (https://dejure.org/1964,139)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1964 - 1 BvR 253/63 (https://dejure.org/1964,139)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1964 - 1 BvR 253/63 (https://dejure.org/1964,139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vertriebenenbegriff

  • openjur.de

    Vertriebenenbegriff

  • opinioiuris.de

    Vertriebenenbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Vertriebeneneigenschaft im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 224
  • MDR 1964, 386
  • DÖV 1964, 164
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (BVerfGE 8, 81 [84 f.]).

    Ohne Bedeutung ist es, daß er erst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in dem Gebiet des Deutschen Reichs Aufnahme gefunden hat (BVerfGE 8, 81 [86]).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    In die verfassungsrechtliche Prüfung ist der Beschluß vom 28. Mai 1963 einzubeziehen, weil beide Entscheidungen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (BVerfGE 1, 322 [332]).
  • BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    Das Bundesverwaltungsgericht folgert aus dem Wortlaut der Bestimmung, daß ein solcher Zusammenhang nicht gefordert werden könne, es vielmehr genüge, daß der Vertriebene "in seiner Eigenschaft als Deutscher von den Vertreibungsmaßnahmen betroffen" werde (BVerwG ZLA 1962, 381 [383]; s. auch DÖV 1962, 395 = ZLA 1961, 279).
  • BGH, 02.10.1963 - IV ZR 297/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    Demgegenüber meint der Bundesgerichtshof, es könne nicht ganz auf "die Verknüpfung zwischen der Zugehörigkeit zum Deutschtum und dem Verlassen der Heimat" verzichtet werden, der Betroffene müsse "unter einer irgendwie gearteten mit seiner Lage als deutschem Volkszugehörigen in Zusammenhang stehenden Nötigung gestanden" haben, "seine Heimat aufzugeben", räumt aber ein, daß "an die Feststellung dieses Nötigungstatbestandes keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen" (BGH RzW 1962, 416 [417]; Urteil vom 2.10.1963 -- IV ZR 297/62).
  • BVerwG, 08.02.1962 - VIII C 469.59
    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    Für das Bekenntnis eines Vertriebenen zum Deutschtum kommt es zwar grundsätzlich auf die Zeit unmittelbar vor dem Beginn der gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen an (BVerwG JR 1963, 74); doch kann ein späteres Verhalten unter Umständen Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für die frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein wirkliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 96.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
    Das Bundesverwaltungsgericht folgert aus dem Wortlaut der Bestimmung, daß ein solcher Zusammenhang nicht gefordert werden könne, es vielmehr genüge, daß der Vertriebene "in seiner Eigenschaft als Deutscher von den Vertreibungsmaßnahmen betroffen" werde (BVerwG ZLA 1962, 381 [383]; s. auch DÖV 1962, 395 = ZLA 1961, 279).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 1964 (BVerfGE 17, 224 ), in der das Gericht auf den "gesamten Lebensstil" aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände abstelle, legt er dar, daß die Ausstellungsbehörden ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Antragstellers gewinnen müßten.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Festsetzung des Bekenntniszeitpunkts vor Vertreibungsbeginn keine Bedenken geäußert; allerdings kann ein späteres Verhalten Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für die frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein wirkliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist (BVerfGE 17, 224 [228]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits früher festgestellt hat, ist auf den Lebensstil des Betroffenen abzustellen, der bei Vorliegen hinreichender objektiver Bestätigungsmerkmale als ausreichender Beweis für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum anzusehen ist (BVerfGE 17, 224 [227]).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Denn der Beschluss des Bundesgerichtshofs im Erbscheinsverfahren stand mit dieser Klageabweisung weder in untrennbarem Zusammenhang (vgl. dazu BVerfGE 1, 322 ; 17, 224 ) noch entfaltete er eine Bindungswirkung (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Ein späteres Verhalten kann Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für die frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein wirkliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - 1 BvR 253/63 - BVerfGE 17, 224 [228] undvom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - Entscheidungsabdruck S. 24).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    aa) In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 [84 f.]; 17, 224 [227]).
  • BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen

    Bei einer Auslieferung müsse zweifelsfrei geklärt sein, dass der Verfolgte Nichtdeutscher sei (BVerfGE 17, 224 ).

    a) Zwar ist das Oberlandesgericht in einem Auslieferungsverfahren im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet, den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass die Eigenschaft des Auszuliefernden als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 17, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 25 Wx 8/11

    Eheliches Güterrecht für eine in der ehemaligen UdSSR geschlossene Ehe

    Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des BVFG in der seinerzeit geltenden Fassung erfüllt sind (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG, Artikel 116 GG Rdn. 25; vgl. auch BVerfGE 17, 224, 227; Ehrenforth, BVFG, § 15 BVFG, Rdn. 1; BGH NJW 1982, 1937, 1938), wobei allerdings der Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweis nach § 15 BVFG als Indiz verwendet werden kann (vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Dem Vorbehalt, unter dem das Verwaltungsgericht das behauptete Verhalten des Klägers betrachtet, liegt allerdings die an sich richtige Auffassung zugrunde, Niederschlag eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum sei nicht, was nicht mehr sei als unverbindliche Übernahme allgemein, auch unter Nichtdeutschen, verbreiteten deutschen Kulturgutes (vgl. im übrigen zur Bedeutung der Sprachzugehörigkeit BVerfGE 17, 224, 228) [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvR 253/63].
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Indessen steht es einer Vertreibung gleich, wenn jemand, der seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet hatte und sich lediglich tatsächlich - z.B. zu Besuch - im Reichsgebiet nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 aufhielt, diesen Wohnsitz im Hinblick auf die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aufgegeben hat (BVerfGE 17, 224, 231; Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - BVerwGE 5, 110, 111; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 107.60 - ZLA 1962, 237).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12

    Auslieferung in die USA zu Zwecken der Strafverfolgung - Verlust der deutschen

    Gelangt das Instanzgericht dadurch, dass es diese Frage aufgrund eines nur unzureichend aufgeklärten Sachverhalts beantwortet, zu einer unrichtigen Schlussfolgerung, so liegt ein Grundrechtsverstoß vor (BVerfGE 8, 81 ; 17, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193; BVerfGK 16, 328 ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Ein späteres Verhalten kann nämlich Rückschlüsse darauf zulassen, ob den für eine frühere Zeit festgestellten Tatsachen ein "wirkliches Bekenntnis" zum deutschen Volkstum zu entnehmen ist (BVerfGE 17, 224 (228) [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvR 253/63]).
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7.

  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den

  • BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99

    Zulässige Auslieferung trotz laufenden Verfahrens wegen Ausstellung einer

  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 684.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen

  • BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 7.89

    Vertriebener - Allgemeine Vertreibungsmaßnahme - Wohnsitz - Nichtrückkehr -

  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 660/80

    Internationales Privatrecht - Güterrecht - Ehelicher Güterstand - Vertriebene -

  • BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00

    Endgültige Feststellung der Aussiedlereigenschaft - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 75.73

    Vertriebeneneigenschaft ehemals österreichischer Staatsbürger - Erwerb der

  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 101.69

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • BVerwG, 21.12.1979 - 8 B 111.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • FG Niedersachsen, 11.01.2022 - 10 K 148/21

    Kindergeldberechtigung eines Spätaussiedlers ab dem Zeitpunkt der Einreise und

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 333/91

    Mosaische Konfesssion; Vertriebenenausweis; Lettland; Volkstumsbekenntnis;

  • FG Münster, 07.02.2019 - 8 K 2476/17

    Kindergeld - Wirkt eine Bescheinigung über die Feststellung der Eigenschaft als

  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 10 CE 08.2303

    Befassungsgebot; Statusdeutsche; Umsiedler; Abkömmling; Familiennachzug;

  • FG Düsseldorf, 18.11.2022 - 3 K 2028/15

    Streit über eine Kindergeldberechtigung als Abkömmling eines Spätaussiedlers

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