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   BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62   

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https://dejure.org/1964,114
BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62 (https://dejure.org/1964,114)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.1964 - 2 BvR 190/62 (https://dejure.org/1964,114)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 1964 - 2 BvR 190/62 (https://dejure.org/1964,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde zur Gegenerklärung - Klageerzwingungsverfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 356
  • NJW 1964, 1412
  • MDR 1964, 735
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht Art. 103 Abs. 1 GG für die Auslegung des Verfahrensrechts herangezogen, aber auch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG Anhörungspflichten hergeleitet (BVerfGE 9, 89 [96]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber zu prüfen, ob die Gerichte bei dieser Auslegung Verfassungsrecht verletzt haben (BVerfGE 9, 89 [102]).

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
    Die dem Antrag stattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts verändert seine Rechtsstellung zu seinem Nachteil und löst für ihn ungünstige unmittelbare Rechtswirkungen aus (vgl. BVerfGE 7, 95 [98]; 8,253 [255 f.]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
    Die dem Antrag stattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts verändert seine Rechtsstellung zu seinem Nachteil und löst für ihn ungünstige unmittelbare Rechtswirkungen aus (vgl. BVerfGE 7, 95 [98]; 8,253 [255 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
    Den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG hat jedenfalls derjenige, der nach der maßgeblichen Verfahrensordnung an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist (vgl. BVerfGE 13, 132 [140ff.]).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
    Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffene gerichtliche Entscheidung rechtlich unmittelbar betroffen (BVerfGE 15, 283 [286]), weil sie die ihm günstige Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beseitigt und dem gegen ihn gerichteten Verfahren Fortgang gibt.
  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Anhörungsberechtigt im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG können neben den förmlich am Verfahren Beteiligten (vgl. BVerfGE 17, 356 ; 65, 227 ) auch andere Personen sein, wenn die gerichtliche Entscheidung ihnen gegenüber materiell-rechtlich wirkt (vgl. BVerfGE 60, 7 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    a) Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG hat jeder, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (BVerfGE 17, 356 (361); 21, 362 (373)).
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Einem Betroffenen, der nicht schon per se am Verfahren beteiligt ist, ist rechtliches Gehör nur zu gewähren, wenn er unmittelbar von den Wirkungen einer zu erwartenden Entscheidung betroffen wird (BVerfGE 17, 356, 362 [BVerfG 22.04.1964 - 2 BvR 190/62]; 21, 132, 137; 60, 7, 13; 65, 227, 233).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Beschwerdeverfahren über die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls wegen der einschneidenden Bedeutung einer Verhaftung und im Klageerzwingungsverfahren wegen der endgültigen Rechtsstellung, die der Verletzte durch eine seinem Antrag stattgebende Entscheidung erlangt, die Gewährung des rechtlichen Gehörs an den Betroffenen vor Erlaß der jeweiligen Zwischenentscheidung für erforderlich erachtet (BVerfGE 8, 253 [255 f.]; 9, 89 [93]; 17, 356 [362 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 17, 356 [360]; 24, 289 [294 f.]; 30, 112 [123]).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Anhörungspflichten selbst dann bejaht, wenn das einfache Recht eine solche Verpflichtung des Gerichtes nicht vorsah (vgl. BVerfGE 9, 89 [98]; 17, 356 [361]; 21, 132 [137]; Beschluß vom 9. Februar 1982 - 1 BvR 191/81 - 32 1982, 330).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Die Ausgestaltung dieses, auch im Klageerzwingungsverfahren zu beachtenden Grundsatzes (vgl. BVerfGE 17, 356 >362<; 19, 32 >36<) ist zwar den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat Art. 103 Abs. 1 GG nicht allein für die Auslegung des geltenden Verfahrensrechts herangezogen, sondern aus diesem Grundrecht auch unmittelbar Anhörungspflichten hergeleitet (vgl. BVerfGE 9, 89 (96); 17, 356 (361)).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Wegen dieser unmittelbaren Einwirkung des zu erlassenden Urteils auf seine Rechtsstellung war dem nicht als Partei zum Ehelichkeitsanfechtungsprozeß zugezogenen Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren; denn der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch steht jedem zu, der durch eine gerichtliche Entscheidung in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird (BVerfGE 7, 95 [98]; 8, 253 [255]; 12, 6 [8]; 17, 356 [362]).

    Daher hat das Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG Anhörungspflichten hergeleitet, wenn die einschlägige Verfahrensordnung das durch die Verfassung gewährleistete Minimum an rechtlichem Gehör nur unzureichend gewährleistet (BVerfGE 9, 89 [96]; 17, 356 [361]).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO ist ein gerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten, insbesondere der Antragsteller, aber auch der Beschuldigte (BVerfGE 17, 356 ), Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG haben.
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung - Verletzung

  • BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 1659/01

    Willkürlich überzogene Anforderung an Darlegung der Einhaltung der

  • BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99

    Beschwerdezulassung: Gehörsrüge wegen verspäteter Beiladung

  • BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 6/72

    Zulässigkeit einer Auslieferung - Ersuchen zur Strafverfolgung wegen einer

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