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   BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60   

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https://dejure.org/1964,121
BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60 (https://dejure.org/1964,121)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1964 - 1 BvR 365/60 (https://dejure.org/1964,121)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - 1 BvR 365/60 (https://dejure.org/1964,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 364
  • NJW 1964, 1363
  • DVBl 1964, 969
  • DÖV 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60
    Der Leitsatz BVerfGE 11, 255 gilt auch für Verordnungen.«.

    Ebensowenig wie bei einem formellen Gesetz kann bei einer Verordnung die erneute Aufnahme in den Willen des Normgebers eine neue Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde in Lauf setzen (BVerfGE 11, 255 [260]); auch für die Anfechtung einer Verordnung hat die Ausschlußfrist die Funktion, der Rechtssicherheit zu dienen.

  • BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62

    Verfassungsbeschwerde gegen einen nicht gegen den Beschwerdeführer gerichteten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60
    Ein Steuerpflichtiger kann einen gegen einen Konkurrenten gerichteten Steuerbescheid nicht zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde machen (BVerfGE 16, 25 ); ebensowenig kann er mit der Verfassungsbeschwerde erstreben, daß sein Konkurrent überhaupt zur Körperschaftsteuer herangezogen wird.
  • BFH, 30.04.1957 - I 145/56 U

    Voraussetzungen der Ausschüttung eines erhöhten Gewinnes nach Angleichung der

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60
    Allerdings weicht der Verordnunggeber damit in gewissem Umfang von der Ansicht des Bundesfinanzhofs ab, es sei erforderlich, bei der Aufteilung der Warenrückvergütungen die dem Gewinn hinzugerechneten nicht abzugsfähigen Ausgaben wieder abzuziehen (Urteil vom 30. April 1957- BStBl. 1957 III S. 219).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Wird ein bestehendes Gesetz geändert, gilt § 93 Abs. 3 BVerfGG prinzipiell nur für die geänderten Vorschriften; für die nach Form, Inhalt und materiellem Gewicht unverändert gebliebenen Bestimmungen beginnt hingegen die Frist nicht neu zu laufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 -, NJW 2001, S. 3402 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auch die Bekanntmachung des gleichen Wortlauts ohne inhaltliche Änderungen führt nicht zu einem neuen Fristlauf (vgl. BVerfGE 17, 364 ).

    bb) Die Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 13. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 850) hat ausschließlich den aktuellen Wortlaut in übersichtlicher Form, jedoch ohne inhaltliche Änderungen bekannt gemacht und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde daher nicht erneut in Gang gesetzt (vgl. BVerfGE 17, 364 ).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Auch ist die Vorgabe der Jahresfrist zugunsten der Rechtssicherheit eng auszulegen (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 17, 364 ; 30, 112 ).
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