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BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.11.1958 - S 8 V 1124/58
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Papierfundstellen
- BVerfGE 17, 38
- NJW 1963, 1727
- FamRZ 1963, 505
- DÖV 1965, 287
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Maßgebend für diese Entscheidung sind weitgehend die gleichen Erwägungen wie in dem gleichzeitig verkündeten Urteil über die Regelung der Witwer- und Waisenrenten im Sozialversicherungsrecht, 1 BvL 11/61 und 30/57. Es wird nämlich hier wie dort die Grundrechtsverletzung in der Erschwerung von Renten für Ehemann und Kinder einer Ehefrau erblickt; hier wie dort wird andererseits versucht, diese Rechtsungleichheit allein mit der funktionellen Verschiedenheit der Unterhaltsleistungen von Mann und Frau füreinander und für die Kinder zu rechtfertigen.Wie in dem Urteil zur Witwer- und Waisenrente im Sozialversicherungsrecht so liegt hier der verfassungsrechtliche Maßstab zunächst in Art. 3 Abs. 2 und 3 und daneben in Art. 6 Abs. 1 GG (1 BvL 11/61 und 30/57, C, C IV, C V).
Die Vereinbarkeit dieser Erschwerung der Witwerrente im Versorgungsrecht mit Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ist daher aus denselben Gründen zu bejahen wie in dem zum Sozialversicherungsrecht ergangenen Urteil in den Sachen 1 BvL 11/61 und 30/57. Auf die Ausführungen dort zu C IV wird verwiesen.
Denn die erwerbswirtschaftliche Situation von Witwe und Witwer kann, wie in dem Urteil zur Witwer- und Waisenrente in der Sozialversicherung 1 BvL 11/61 und 30/57 zu C IV 1 b dargelegt ist, wegen der Fortwirkung ihrer verschiedenen Funktionen während der Ehe nach ihrer allgemeinen Erscheinung nicht gleich behandelt werden: In aller Regel ist für den erwerbsfähigen Witwer die Chance, eine Unterhaltseinbuße durch eigene, zumutbare Erwerbstätigkeit wettzumachen, viel größer als für die Witwe; selbst wenn sie erwerbstätig war, stünde sie der Aufgabe, ihren Verlust durch eigene Kraft auszugleichen -- die nach dem Charakter der Grundrente als Beihilfe auch ihr gestellt ist --, unter wesentlich ungünstigeren Bedingungen gegenüber als der Witwer.
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung sind auch nicht überschritten; das ergibt sich -- wie schon für die Sozialversicherung in dem Urteil 1 BvL 11/61 und 30/57 zu C IV 2 aufgezeigt -- aus der besonderen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei staatlichen Darreichungen.
Die Gründe dafür sind im wesentlichen dieselben wie beim Waisengeld und Kinderzuschuß im Sozialversicherungsrecht (vgl. das Urteil 1 BvL 11/61 und 30/57 zu C V).
Doch ist im Sozialversicherungsrecht, wie in dem Urteil 1 BvL 11/61 und 30/57 zu C V 3 dargelegt, die Erschwerung von Witwer- und Waisenrenten der Sache nach in gleicher Weise verknüpft.
c) Daß der Vater die mütterlichen Leistungen ohne zusätzliche Aufwendungen nicht ersetzen kann, vielmehr -- als Faustregel -- beim Tode der Mutter etwa mit einer Verdopplung des Baraufwandes für den Unterhalt eines Kindes rechnen muß, ist schließlich in dem Urteil 1 BvL 11/61 und 30/57 -- zu C V 4 c -- ebenfalls bereits dargelegt.
Da das Bundesversorgungsgesetz die Waisenrente allein für die Waisen erschwert, deren Mütter "Ehefrauen" sind, verletzt es zugleich Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. das Urteil 1 BvL 11/61 und 30/57 zu C V 4 e).
- BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54
Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Wären die Grundrenten, wie das vorlegende Gericht meint, dazu bestimmt, vor allen Dingen einen annähernden "Ausgleich" für den immateriellen Schaden herbeizuführen (ebenso der VII. Senat des Bundesgerichtshofs, BGHZ 30, 162 [171] und MDR 1962, 472 Nr. 41, jedoch in Abweichung von der Ansicht des III. Senats, BGHZ 20, 61 [69]), dann wäre in der Tat schon deshalb eine Differenzierung dieser Renten nicht zu rechtfertigen; denn im Bereich des Immateriellen besteht kein rechtlich zu erfassender Unterschied in Opfer und Situation der Hinterbliebenen, ob nun Mann oder Frau, ob Vater oder Mutter, und ob eine verheiratete, verwitwete oder unverheiratete Mutter getötet worden ist.Es ist jedoch nicht zu übersehen, daß Gesetzgebung und Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten Ansprüche gegen den Staat auf den Ersatz materieller Schäden beschränken, auch wenn eine sittliche Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen ist (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs über die staatliche Ersatzpflicht für Schäden aus einer nach öffentlichem Recht zu duldenden ärztlichen Behandlung -- BGHZ 20, 61 [69] mit umfassendem Gesetzesnachweis).
- BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Diese Methode, den Unterhalt des einzelnen aus dem Gesamtunterhalt beider Ehegatten zu errechnen, wird auch in der "Änderung der Richtlinien nach § 155 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" vom 26. September 1958 (Beilage zum BAnz. 1958 Nr. 188) vorgeschrieben und wird vom Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof, im Prinzip übereinstimmend, auf verschiedenen Rechtsgebieten angewandt (vgl. BSGE 10, 28 [31, 32] und 11, 198 [201 f.], beide zur Familienhilfe nach § 205 RVO, sowie 14, 129 [133] zur Witwerrente aus RVO; Bundesverwaltungsgericht in FamRZ 1962, 143 zur Witwerpension im Beamtenrecht; Bundesgerichtshof z.B. in NJW 1957, 537 und 1959, 2062 sowie FamRZ 1960, 23 i.V.m. §§ 844, 845 BGB).
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51
Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Diese Verschiedenheit des Bedarfs besteht in gleicher Weise bei Auflösung der Ehe durch den Tod (vgl. zu den Grenzen der Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit für die verwitwete Frau grundlegend BGHZ 4, 170 [175, 176]; ferner 10, 18 [20] und Bundesgerichtshof in NJW 1955, 785 und FamRZ 1960, 23 [25 Sp. 2]). - BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs …
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Diese Verschiedenheit des Bedarfs besteht in gleicher Weise bei Auflösung der Ehe durch den Tod (vgl. zu den Grenzen der Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit für die verwitwete Frau grundlegend BGHZ 4, 170 [175, 176]; ferner 10, 18 [20] und Bundesgerichtshof in NJW 1955, 785 und FamRZ 1960, 23 [25 Sp. 2]). - BSG, 26.05.1959 - 3 RK 52/57
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Diese Methode, den Unterhalt des einzelnen aus dem Gesamtunterhalt beider Ehegatten zu errechnen, wird auch in der "Änderung der Richtlinien nach § 155 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" vom 26. September 1958 (Beilage zum BAnz. 1958 Nr. 188) vorgeschrieben und wird vom Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof, im Prinzip übereinstimmend, auf verschiedenen Rechtsgebieten angewandt (vgl. BSGE 10, 28 [31, 32] und 11, 198 [201 f.], beide zur Familienhilfe nach § 205 RVO, sowie 14, 129 [133] zur Witwerrente aus RVO; Bundesverwaltungsgericht in FamRZ 1962, 143 zur Witwerpension im Beamtenrecht; Bundesgerichtshof z.B. in NJW 1957, 537 und 1959, 2062 sowie FamRZ 1960, 23 i.V.m. §§ 844, 845 BGB). - BVerwG, 12.02.1962 - VI G 269.57
Umfang des "Unterhaltsanspruchs" i.S.d. § 132 S. 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) - …
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Diese Methode, den Unterhalt des einzelnen aus dem Gesamtunterhalt beider Ehegatten zu errechnen, wird auch in der "Änderung der Richtlinien nach § 155 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" vom 26. September 1958 (Beilage zum BAnz. 1958 Nr. 188) vorgeschrieben und wird vom Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof, im Prinzip übereinstimmend, auf verschiedenen Rechtsgebieten angewandt (vgl. BSGE 10, 28 [31, 32] und 11, 198 [201 f.], beide zur Familienhilfe nach § 205 RVO, sowie 14, 129 [133] zur Witwerrente aus RVO; Bundesverwaltungsgericht in FamRZ 1962, 143 zur Witwerpension im Beamtenrecht; Bundesgerichtshof z.B. in NJW 1957, 537 und 1959, 2062 sowie FamRZ 1960, 23 i.V.m. §§ 844, 845 BGB). - BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
Erstattung von Versorgungsrenten
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Wären die Grundrenten, wie das vorlegende Gericht meint, dazu bestimmt, vor allen Dingen einen annähernden "Ausgleich" für den immateriellen Schaden herbeizuführen (ebenso der VII. Senat des Bundesgerichtshofs, BGHZ 30, 162 [171] und MDR 1962, 472 Nr. 41, jedoch in Abweichung von der Ansicht des III. Senats, BGHZ 20, 61 [69]), dann wäre in der Tat schon deshalb eine Differenzierung dieser Renten nicht zu rechtfertigen; denn im Bereich des Immateriellen besteht kein rechtlich zu erfassender Unterschied in Opfer und Situation der Hinterbliebenen, ob nun Mann oder Frau, ob Vater oder Mutter, und ob eine verheiratete, verwitwete oder unverheiratete Mutter getötet worden ist. - BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54
Voraussetzungen der Gewährung einer Witwerrente als Kriegsopferversorgung - …
Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Das Bundessozialgericht hat sich durch den 9. Senat geäußert, in dessen Ausführungen Entscheidungen des 8. Senats (BSGE 5, 26) und des 10. Senats (BSGE 9, 36) angezogen sind.
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auch die versorgungsrechtliche Hinterbliebenenrente hat in ihren beiden Bestandteilen -- Grundrente und Ausgleichsrente -- Unterhaltsersatzcharakter (vgl. BVerfGE 17, 38 [45 ff.]; 29, 57 [66]).Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Entscheidungen die verschiedene Ausgestaltung und Bemessung von Waisenrenten im Versorgungs- und Sozialversicherungsrecht ungeachtet ihrer Funktionsgleichheit nicht beanstandet und ist von der Eigenständigkeit beider Rechtsbereiche ausgegangen (vgl. BVerfGE 17, 38 [50, 58 f.]; 29, 57 [66]).
- BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Diese Rechtsprechung beruht auf dem aus dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz, daß derjenige, der in der Lage ist, sich aus eigener Kraft zu helfen, mit seinem Wunsch nach staatlicher Hilfe zurücktreten muß (BVerfGE 17, 38, 56).
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Insoweit soll die Grundrente auch einen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen (vgl. BVerfGE 17, 38 ). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Für den mit § 1355 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB verfolgten Zweck, die Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder auch äußerlich sichtbar zu machen (vgl. BTDrucks. 7/650, S. 96), konnte er aber an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG anknüpfen, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 38 (50)) und dabei die Familiengemeinschaft, nicht die einzelnen Familienangehörigen in ihrer Individualität schützt (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)).Dies ist zweifelsfrei der Fall; denn sie steht im Einklang mit der Wertentscheidung, die diese Verfassungsnorm zum Ausdruck bringt (BVerfGE 17, 38 [50]).
- BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96
Kriegsbeschädigtengrundrente
Die Feststellungen im Urteil vom 24. Juli 1963 zur rechtlichen Natur der Grundrente betreffen die Hinterbliebenenversorgung, nicht die Versorgung der Kriegsversehrten selbst (vgl. BVerfGE 17, 38 ). - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Dies findet als Ausfluß des Prinzips der Sozialstaatlichkeit seinen Ausdruck in dem Grundsatz, daß derjenige, "der sich aus eigener Kraft zu helfen in der Lage ist, mit seinem Wunsch nach staatlicher Hilfe zurücktreten muß" (BVerfGE 17, 38, 56). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Die Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin haben auf die Entscheidungen ihrer Gerichte zur Vorlegungsfrage (BVerwGE 13, 343; OVG Berlin vom 24. September 1959 - OVG IV B 38.58 -) hingewiesen, der Präsident des Landessozialgerichts Hamburg außerdem auf ähnliche Regelungen der Witwerversorgung im Bundesversorgungsgesetz und in den Sozialversicherungsgesetzen, zu denen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1 ff.; 17, 38 ff.) ergangen sind.Es liegt deshalb auf der Hand, daß die auf jenem Rechtsgebiet zur Frage der Hinterbliebenenversorgung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 17, 38 [47 f.]) nicht auf die beamtenrechtliche Versorgung der Familie des Bediensteten übertragen werden können.
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R
Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte …
Insoweit hat das BVerfG auf die Entscheidung BVerfGE 17, 38, 47 verwiesen.Die Hinterbliebenenrenten nach dem BVG haben deshalb nur wirtschaftlichen Charakter, nämlich Unterhaltsersatzfunktion (so ausdrücklich BVerfGE 17, 38, 47 f).
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Da Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur die Ehe, sondern die Familie mit Kindern als geschlossenen Lebensbereich erfaßt (BVerfGE 18, 97 [105 f.]), ist der Staat verpflichtet, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern (BVerfGE 10, 59 [83 ff.]; 17, 38 [50]; 24, 119 [135]). - BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
- BSG, 12.06.2003 - B 9 V 5/02 R
Beitrittsgebiet - Kriegsopferversorgung - "Absenkung" - Grundrente - …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht
- BVerwG, 22.03.1965 - VI C 137.62
Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit von Eheleuten bei der Ermittlung des …
- BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Witwenversorgung im Beitrittsgebiet
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67
Ferntrauung
- OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen …
- BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80
Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …
- BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im …
- BSG, 09.04.1997 - 9 RV 13/96
Abgesenkte Grundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
- LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88
Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der …
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter …
- BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/98 R
Beschädigtengrundrente - bedarfsorientiertes Einkommen - anrechenbares Einkommen …
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 10/63
Nichtigkeit des § 45 Abs. 1 HS 2 BversG
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67
Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig …
- BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB
- BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
- BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption
- LSG Thüringen, 30.01.2003 - L 5 V 841/02
- BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82
Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit
- BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80
Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung
- VG Karlsruhe, 14.01.2004 - 10 K 1353/03
Ausbildungsförderung - anrechenbares Vermögen - mit Nießbrauch belastetes …
- LSG Thüringen, 07.03.2002 - L 5 V 243/01
- BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten
- VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634
Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen …
- BSG, 14.02.1990 - 9a/9 RV 1/89
Witwenrente - Erhöhung - Beitragspflichtige Bezüge
- BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Schornsteinfegerrealrechte
- BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines …
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 3 UF 74/98
Vereinbarkeit des Unterhaltsverzichts mit dem deutschen ordre public
- BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78
Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer …
- VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519
Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau
- BVerwG, 18.06.1985 - 5 B 11.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- LSG Hessen, 11.05.1983 - L 6/1 Ar 170/82
Bedürftigkeit; Unterhaltsansprüche des Arbeitslosen; Pauschalierung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.1977 - 2 A 22/76
Anforderungen an die Ermittlung der Mitgliedsbeiträge eines Zahnarztes für die …
- BSG, 09.12.1981 - 12 RK 29/79
Witwengrundrente - Beitragszuschuß - Sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt - …
- BGH, 02.07.1974 - VI ZR 56/73
Schadensersatzpflicht - Unterhaltspflicht - Versorgungsträger - Verletzung der …
- BVerwG, 14.02.1968 - VI C 63.65
Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs einer 2. Ehefrau bei der Berechnung des …
- BFH, 21.04.1967 - III 131/63
Möglichkeit der Stundung oder Erlassen fälliger Leistungen, daß dem Eigentümer …
- VG Minden, 06.06.2014 - 6 K 2280/13
Einsatz der Halbwaisenrente zur Deckung der Kosten hinsichtlich der Gewährung …
- OLG München, 19.11.1991 - 25 U 5838/90
- BVerwG, 30.05.1974 - II C 26.73
Erhalt einer Abfindung durch einen Beamten - Erwerb einer Anwartschaft auf …
- VGH Hessen, 15.07.1968 - VI OE 14/68
- VerfGH Bayern, 09.06.1975 - 29-V-71
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- BFH, 19.05.1967 - III 264/63
Abzinsung von Forderungen und Schulden zwischen Ehegatten - Bemessung des …
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 128.65
Rechtsmittel
- BGH, 31.10.1967 - VI ZR 58/66
Erstattung von Rentenzahlungen - Verletzung von Unterhaltspflichten
- BSG, 17.12.1965 - 8 RV 101/63