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   BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58   

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https://dejure.org/1963,58
BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKG § 1 Abs 1; GG Art. 135a; LAG § 1 § 11 Abs. 2
    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der Schäden für "Umsiedler"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 67
  • NJW 1963, 1915 (Ls.)
  • MDR 1963, 905
  • DÖV 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1956 - III ZR 138/55

    Umsiedlungsschäden

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Hiernach erhält unbestritten die überwiegende Mehrzahl der Beschwerdeführer Leistungen nach dem LAG (§ 11 Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 6 LAG; BGHZ 22, 286 (287)).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß nach dem LAG die Bundesrepublik von Umsiedlern für mehr als die in diesem Gesetz selbst zugebilligten Leistungen nicht beansprucht werden darf (BGHZ 8, 256; 22, 286; L/M zu § 1 AKG Nr. 1 mit Literaturhinweisen).

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß nach dem LAG die Bundesrepublik von Umsiedlern für mehr als die in diesem Gesetz selbst zugebilligten Leistungen nicht beansprucht werden darf (BGHZ 8, 256; 22, 286; L/M zu § 1 AKG Nr. 1 mit Literaturhinweisen).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Durch § 1 AKG seien die Beschwerdeführer unmittelbar betroffen, weil hiernach ihre Ansprüche gegen das Deutsche Reich "erlöschen", selbst wenn dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1962 - 1 BvR 987/58 (NJW 1963, 32 ) nur eine Nichterfüllung durch die Bundesrepublik Deutschland bedeute.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    3) Das LAG ist ein Gesetz der Leistungsgewährung; es gewährt Leistungen der Bundesrepublik, die ohne dieses Gesetz nicht möglich wären (BVerfGE 11, 50 (56)).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Die erschöpfende Bedeutung der Regelungen des LAG folgt ferner aus den Worten des § 1, die Abgeltung "bestimmt sich nach diesem Gesetz" (vgl. BVerfGE 13, 284 (287)).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn diese mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ; 127, 335 ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ; 127, 335 ; 134, 141 ).
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