Rechtsprechung
   BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,468
BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63 (https://dejure.org/1964,468)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1964 - 2 BvR 543/63 (https://dejure.org/1964,468)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1964 - 2 BvR 543/63 (https://dejure.org/1964,468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 3; ZPO § 91a
    Erstattung notwendiger Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 133
  • DÖV 1965, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Hierüber bedarf es keines besonderen gerichtlichen Ausspruchs (BVerfGE 7, 75 [76]).

    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
  • BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56

    Vorsaussetzungen für die Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58

    Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vorprüfung der Verfassungsbeschwerden ist er - ebenso wie früher die auf Grund von § 91a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (BVerfGE 7, 241 [243]) - das Bundesverfassungsgericht.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Der Gleichheitssatz verbietet nur die willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte (BVerfGE 11, 283 [287]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63
    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Erfolg oder eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht als ausreichenden Grund für eine Auslagenerstattung erachtete, sondern hierfür besondere Billigkeitsgründe verlangte (vgl. BVerfGE 7, 75 (77) [BVerfG 03.07.1957 - 1 BvR 270/53]; 8, 195 (196) [BVerfG 14.10.1958 - 2 BvO 2/57]; 18, 133 (134 f. [BVerfG 01.07.1964 - 1 BvR 375/62])), steht dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 20.01.1970 - 2 BvR 149/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einsetzung von Berufsgerichten und die

    Das gilt auch dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat (BVerfGE 18, 133 (134) mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht