Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60; 1 BvL 9/61   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1960 - III A 1378/59
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1961 - III A 74/61
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1961 - III A 74/61
  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60; 1 BvL 9/61

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 18, 186
  • NJW 1965, 99
  • DÖV 1965, 94



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69  

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Die Vorlage wurde jedoch wegen unzureichender Sachaufklärung für unzulässig erklärt (BVerfGE 18, 186 ).

    Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts konnten die Tatsacheninstanzen die Verfassungsmäßigkeit dieser Besteuerung unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Gewinnspielgeräten (insbesondere BVerfGE 14, 76 ) und Musikautomaten (BVerfGE 18, 186 ) ohne weitere Beweisaufnahmen bejahen.

    Diese Unterschiede könnten für die verfassungsrechtliche Beurteilung überhaupt nur dann bedeutsam werden, wenn sie in der Wirklichkeit tatsächlich in einem ins Gewicht fallenden Umfang vorkämen (BVerfGE 18, 186 (191)).

    Daß ein solcher Zusammenhang nicht ohne weiteres anzunehmen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem früheren Beschluß dargelegt (BVerfGE 18, 186 (190)).

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65  

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 Nr. 1; hessisches Gesetz über die

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  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73  

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Wie das Bundesverfassungsgericht schon wiederholt hervorgehoben hat, fällt bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten in solchen Fällen ins Gewicht (BVerfGE 14, 76 [104]; 16, 147 [177]; 18, 186 [191]; 21, 54 [71]; 24, 112 [119]; 27, 375 [385]; 32, 78 [86]; 38, 61 [92]; zur Härtemilderung im Lastenausgleichsrecht vgl. BVerfGE 41, 126 [188] und 41, 193 [203 f.]).
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