Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,30
BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64 (https://dejure.org/1965,30)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1965 - 2 BvR 227/64 (https://dejure.org/1965,30)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1965 - 2 BvR 227/64 (https://dejure.org/1965,30)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,30) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schweizerische Aktiengesellschaft

Art. 101 Abs. 1 Satz 2, 100 Abs. 2, 25 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    AG in Zürich

  • openjur.de

    AG in Zürich

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Hypothekengewinnabgabe - Voraussetzungen für einen Lastenausgleich für ausländische Staatsangehörige - Spezielle Regelungen für schweizerische Staatsangehörige hinsichtlich der Abgabenpflicht für Grundstücke - Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen ...

  • opinioiuris.de

    AG in Zürich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Reichweite des Art. 25 GG - Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlagepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 441
  • DVBl 1965, 474
  • DB 1965, 653
  • DÖV 1965, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Zur Begründung dieser Ansicht hat die Beschwerdeführerin Bezug genommen auf ein in einer anderen Sache erstattetes Gutachten von Professor Seidl-Hohenveldern, das die Frage untersucht und verneint, ob Ausländer mit ihren in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Grundstücken zur Vermögensabgabe herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 16, 276 [278]).

    Denn die Frage, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, war für den Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 15, 25 [30]; 16, 276 [279]).

    Art. 25 GG hindert nicht, daß völkerrechtlich zulässige vertragliche Abmachungen, die den allgemeinen Völkerrechtsregeln nicht voll entsprechen, durch Gesetz die Kraft innerstaatlichen deutschen Rechts erlangen (vgl. BVerfGE 16, 276 [281 f.], sowie Wengler, Völkerrecht, 1964, Bd. I S. 483 Anm. 2; Dahm, Völkerrecht, 1958, Bd. 1 S. 67; Bertram in dem Bericht von Partsch, Die Anwendung des Völkerrechts im innerstaatlichen Recht, Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, Heft 6, 1964, S. 68 Anm. 63 a).

    Der Satz, daß Ausländer nicht zur Deckung von Kriegsfolgelasten herangezogen werden dürfen, würde sicherlich nicht zu diesen zwingenden Regeln des Völkerrechts gehören (vgl. BVerfGE 16, 276 [281 f.]; Urteil der 1. Kammer der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland vom 2. Juni 1959, Entscheidungen der Schiedskommission Bd. II Nr. 54, S. 79 [82], sowie die Entscheidung vom 23. März 1962, Entscheidungen Bd. V Nr. 108, S. 40 [67], nach deren Leitsatz 3 die Regelung der Lastenausgleichsabgaben in Teil X des Überleitungsvertrags den Vorrang vor jeder anderen Völkerrechtsregel hat).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Ob die von einer ausländischen juristischen Person erhobene Verfassungsbeschwerde mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG auch insoweit zulässig ist, als die Verletzung von Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 GG gerügt wird, kann im summarischen Verfahren nach § 24 BVerfGG dahingestellt bleiben (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150]).

    Das gilt auch dann, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]).

    Für die verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Auslegung und Anwendung vertraglicher Abmachungen, die durch Gesetz die Kraft innerstaatlichen deutschen Rechts erhalten haben, gelten dieselben Grundsätze, die auch sonst die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts, Gerichtsentscheidungen zu überprüfen, begrenzen: auch die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen völkerrechtlicher Abkommen kann nur daraufhin geprüft werden, ob sie Verfassungsrecht verletzen, also willkürlich sind (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (BVerfGE 13, 132 [150]; 18, 85 [92 f.]) oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind.

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Art. 120 Abs. 1 GG kann hier nicht herangezogen werden (vgl. BVerfGE 14, 221 [233, 234 ff.]).

    Die Auferlegung der Hypothekengewinnabgabe steht schließlich auch zu Art. 14 GG offensichtlich nicht in Widerspruch (vgl. BVerfGE 2, 237 [258 ff.]; 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 14, 221 [241]).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Denn die Frage, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, war für den Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 15, 25 [30]; 16, 276 [279]).

    Nach Art. 25 GG werden allgemeine Völkerrechtsregeln Bestandteil des Bundesrechts nur mit ihrem jeweiligen Inhalt und in ihrer jeweiligen Tragweite (vgl. BVerfGE 15, 25 [31 f.]; 16, 27 [32 f.]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Die Auferlegung der Hypothekengewinnabgabe steht schließlich auch zu Art. 14 GG offensichtlich nicht in Widerspruch (vgl. BVerfGE 2, 237 [258 ff.]; 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 14, 221 [241]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Für die verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Auslegung und Anwendung vertraglicher Abmachungen, die durch Gesetz die Kraft innerstaatlichen deutschen Rechts erhalten haben, gelten dieselben Grundsätze, die auch sonst die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts, Gerichtsentscheidungen zu überprüfen, begrenzen: auch die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen völkerrechtlicher Abkommen kann nur daraufhin geprüft werden, ob sie Verfassungsrecht verletzen, also willkürlich sind (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (BVerfGE 13, 132 [150]; 18, 85 [92 f.]) oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Das gilt auch dann, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Nach Art. 25 GG werden allgemeine Völkerrechtsregeln Bestandteil des Bundesrechts nur mit ihrem jeweiligen Inhalt und in ihrer jeweiligen Tragweite (vgl. BVerfGE 15, 25 [31 f.]; 16, 27 [32 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Ob die von einer ausländischen juristischen Person erhobene Verfassungsbeschwerde mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG auch insoweit zulässig ist, als die Verletzung von Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 GG gerügt wird, kann im summarischen Verfahren nach § 24 BVerfGG dahingestellt bleiben (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150]).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
    Die Auferlegung der Hypothekengewinnabgabe steht schließlich auch zu Art. 14 GG offensichtlich nicht in Widerspruch (vgl. BVerfGE 2, 237 [258 ff.]; 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 14, 221 [241]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

  • BFH, 01.03.1963 - III 323/59 U

    Heranziehung von Ausländern zur Hypothekenabgabe (HGA) - Zur Frage der Befreiung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Ausländische juristische Personen können sich demgegenüber lediglich auf die Prozessgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 12, 6 ; 18, 441 ; 19, 52 ; 21, 362 ; 64, 1 ), nicht aber auf materielle Grundrechte berufen und deren Verletzung folgerichtig auch nicht mit der Verfassungsbeschwerde rügen (so bereits BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; 100, 313 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen können grundsätzlich nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich sind oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    a) Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts kann grundsätzlich nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 441 ; 94, 315 ; 111, 307 ; 128, 193 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht