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BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- openjur.de
- opinioiuris.de
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKG § 2 Nr. 4; GG Art. 134 Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Nr. 4 AKG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 25.10.1960 - 1 U 155/59II
- BGH, 30.01.1961 - III ZA 28/60
- BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Papierfundstellen
- BVerfGE 19, 150
- NJW 1966, 196
- MDR 1966, 211
- DÖV 1966, 510
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Die Regelung des § 2 Nr. 4 AKG für sogenannte reichsbezogene Verbindlichkeiten der Gemeindeverbände findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 134 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 15, 126).Denn nach der Kompetenzerweiterung ergebe sich die Befugnis des Gesetzgebers zu bestimmen, daß solche Ansprüche nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen seien, unmittelbar aus Art. 134 Abs. 4 GG und den dieser Vorschrift nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 126 ff.) immanenten Regelungsprinzipien.
Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126 [133 ff.]) eingehend dargelegt hat, kommt der in Art. 134 Abs. 4 GG normierten Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Regelung der Passiven des Reiches umfassende Bedeutung zu: Ihr Inhalt ist von der einmaligen Situation des "Staatsbankrotts" des Deutschen Reiches her zu verstehen, der sich aus dem Mißverhältnis zwischen dem Leistungsvermögen und den Passiven des Reiches sowie aus seinem politischen Schicksal ergeben hatte.
Fallen die reichsbezogenen Verbindlichkeiten kommunaler Rechtsträger in dem dargestellten Umfang grundsätzlich unter den Regelungsvorbehalt des Art. 134 Abs. 4 GG, so gelten für die Vereinbarkeit des Inhalts der getroffenen Regelung mit der Verfassung die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 14. November 1962 dieser Verfassungsnorm entnommen hat (BVerfGE 15, 126 [140 ff.]).
Sie hat weiter festgestellt, daß die dem AKG zu entnehmende Differenzierung zwischen Reichsverbindlichkeiten, die nach der Grundsatzvorschrift des § 1 Abs. 1 AKG "erlöschen", und Reichsverbindlichkeiten, die nach den Spezialvorschriften des Gesetzes ausnahmsweise zu erfüllen sind (vgl. §§ 4 ff., 30 ff. AKG), nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt (BVerfGE 15, 126 [150 ff.]).
§ 2 Nr. 4 Satz 1 AKG ist demgemäß in dem hier zu prüfenden Umfang aus den gleichen Gründen mit den Grundrechtsnormen vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht dies für § 1 Abs. 1 AKG dargelegt hat (BVerfGE 15, 126 [143 ff., 147 ff.]).
Art. 135a Nr. 3 GG kommt vielmehr hinsichtlich der dort umschriebenen reichsbezogenen Verbindlichkeiten kommunaler Rechtsträger nur die Bedeutung einer Legalinterpretation zu; es gilt entsprechendes wie für das Verhältnis der Art. 134 Abs. 4 und 135a Nr. 1 GG im Hinblick auf § 1 Abs. 1 AKG (vgl. BVerfGE 15, 126 [144]).
- BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber nicht willkürlich handelt, wenn er dem Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang gibt (BVerfGE 7, 194 [196]; 11, 263 [265]). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Für diese Differenzierung, die inhaltlich mit der allgemeinen Regelung des AKG für die Reichsverbindlichkeiten übereinstimmt (vgl. § 14 AKG), lassen sich jedoch sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]).
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Ein solches Verfahren des Gesetzgebers hätte aber der Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen nachträglich den Bestandsschutz entzogen und damit die Rechtssicherheit verletzt, deren Gewährleistung einen wesentlichen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips bildet (vgl. auch BVerfGE 2, 380 [403]). - BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber nicht willkürlich handelt, wenn er dem Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang gibt (BVerfGE 7, 194 [196]; 11, 263 [265]). - BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Für diese Differenzierung, die inhaltlich mit der allgemeinen Regelung des AKG für die Reichsverbindlichkeiten übereinstimmt (vgl. § 14 AKG), lassen sich jedoch sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]). - BGH, 16.01.1958 - III ZR 119/56
Erledigung des Rechtsstreits durch Kriegsfolgengesetz
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Demgegenüber bedeutet die Regelung des § 106 AKG eine erhebliche Begünstigung (vgl. BGHZ 26, 239 [241]; 29, 13 [18 ff.]). - BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
Rechtsweg für Requisitionsentschädigung
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Solche Ansprüche können sich zum Teil aus speziellen gesetzlichen Regelungen ergeben (vgl. z.B. § 1 Abs. 3 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 -- RGBl. I S. 827), teils aus dem Gesichtspunkt der "Geschäftsführung ohne Auftrag", u.U. auch aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß die finanziellen Lasten eines von der überörtlichen Gemeinschaft geführten Krieges und damit die Lasten der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in der Regel und in der Hauptsache nicht von der örtlichen, sondern von der überörtlichen Gemeinschaft zu tragen sind (vgl. BGHZ 13, 81 [85] im Anschluß an BGHZ 11, 43 [53]; s. hierzu BVerfGE 14, 221 [237]). - BGH, 04.12.1958 - III ZR 117/57
Unter §§ 1, 2 AKG fallende Ansprüche
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Demgegenüber bedeutet die Regelung des § 106 AKG eine erhebliche Begünstigung (vgl. BGHZ 26, 239 [241]; 29, 13 [18 ff.]). - BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Solche Ansprüche können sich zum Teil aus speziellen gesetzlichen Regelungen ergeben (vgl. z.B. § 1 Abs. 3 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 -- RGBl. I S. 827), teils aus dem Gesichtspunkt der "Geschäftsführung ohne Auftrag", u.U. auch aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß die finanziellen Lasten eines von der überörtlichen Gemeinschaft geführten Krieges und damit die Lasten der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in der Regel und in der Hauptsache nicht von der örtlichen, sondern von der überörtlichen Gemeinschaft zu tragen sind (vgl. BGHZ 13, 81 [85] im Anschluß an BGHZ 11, 43 [53]; s. hierzu BVerfGE 14, 221 [237]). - BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53
Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
Es ist Sache des Gesetzgebers, welchem der beiden Prinzipien im konkreten Fall der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 19, 150 ; 29, 413 ; 48, 1 ; 72, 302 ). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Grundsätzlich sind bestehende Forderungen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 135 a GG a.F. im Zusammenhang mit der Hinterlassenschaft des nationalsozialistischen Regimes festgestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 19, 150 ; 23, 153 ; 24, 203 ; 29, 413 ; 41, 126 ), nach Maßgabe des Möglichen zu berücksichtigen. - BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
Art. 135 a Abs. 2 GG räumt dem Gesetzgeber einen von Art. 14 GG weitgehend unabhängigen Gestaltungsspielraum ein (vgl. Amtl. Begründung zum Einigungsvertrag BT-Drucks. 11/7760 S. 359;… Herdegen, Die Verfassungsänderungen im Einigungsvertrag, 1991, S. 15, 17) und lehnt sich damit an die vergleichbare Regelung beim Übergang von Reichsvermögen auf die Bundesrepublik Deutschland an (Art. 134, 135, 135 a Abs. 1 GG; vgl. dazu näher BVerfGE 15, 126, 143 ff; 19, 150, 163 [BVerfG 03.11.1965 - 1 BvR 62/61]; 41, 126, 153). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 571/07
Keine Verletzung der Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch die …
Bei der Frage nach der Zulässigkeit der Aufhebung oder Änderung auch bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht stets die Befugnis des Gesetzgebers zur Ausgestaltung des hierbei jeweils auftretenden Konflikts zwischen Rechtssicherheit, Rechtsfrieden, Gerechtigkeit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung betont (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 19, 150 ; 27, 297 - jeweils zur Betonung des gesetzgeberischen Spielraums bei der Ausgestaltung der Aufhebungsregeln; BVerfGE 20, 230 - keine Pflicht zur Aufhebung von Verwaltungsakten, die auf einer verfassungswidrigen Auslegung von Lastenausgleichsnormen beruhen, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden; BVerfGE 59, 128 - zur Einziehung eines Vertriebenenausweises; BVerfGE 116, 24 - zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung; BVerfGE 117, 302 - zum Fortbestand von Verwaltungsentscheidungen der DDR aus dem Bereich der Unfallversicherung nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit). - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Das Deutsche Reich befand sich bei Kriegsende im Zustand eines totalen Staatsbankrotts, der sich aus dem Mißverhältnis zwischen dem Leistungsvermögen und den Passiven des Reiches sowie aus seinem politischen Schicksal ergeben hatte (vgl. BVerfGE 15, 126 (135 ff.); 19, 150 (159 ff.) - reichsbezogene Verbindlichkeiten -).Solche Regelungen sind auch bei den sog. reichsbezogenen Verbindlichkeiten kommunaler Gebietskörperschaften statthaft, die erst nach dem Zusammenbruch daraus entstanden, daß diese Körperschaften anstelle des handlungsunfähigen Reiches dessen Verwaltungsfunktionen wahrnehmen mußten (BVerfGE 19, 150 (159 ff., 163 ff.)).
- BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R
Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - …
- LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
Die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die Erfüllung bereits rechtlich begründeter Verbindlichkeiten, nämlich der Schulden des Deutschen Reiches, durch die Bundesrepublik entwickelt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [163 ff.]; 23, 153 [166, 188]), müssen sinngemäß erst recht für den hier in Frage stehenden innerstaatlichen Lastenausgleich gelten. - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
aa) Der Gesetzgeber ist berechtigt, bei der Regelung der Rechtsbeständigkeit unanfechtbarer Verwaltungsakte zwischen dem Prinzip der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Gerechtigkeit abzuwägen (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]; 19, 150 [166]). - BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch …
- BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
- FG Niedersachsen, 29.10.2015 - 5 K 80/15
Begründung einer Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden gem. …
- BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in …
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65
Reichsnährstand
- BFH, 11.02.1994 - III R 50/92
Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz, …
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
- BFH, 11.02.1994 - III R 117/93
Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06
Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem …
- BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für …
- BGH, 09.11.1967 - III ZR 184/66
Anspruch des Eigentümers eines nach Kriegsende von der Stadt Berlin in Anspruch …
- FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 124/06
Einkommensteuerrecht: Voraussetzungen für einen (Teil-) Erlass von bestandkräftig …
- BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
Möglichkeit der Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde - Zulässigkeit …
- BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen - …
- BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz
- BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70
Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit …
- FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 3198/14
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegattensplittings bei …
- FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 4319/10
Keine Änderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zur …