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   BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 455/62, 1 BvR 460/62, 1 BvR 388/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,622
BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 455/62, 1 BvR 460/62, 1 BvR 388/63 (https://dejure.org/1965,622)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1965 - 1 BvR 455/62, 1 BvR 460/62, 1 BvR 388/63 (https://dejure.org/1965,622)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1965 - 1 BvR 455/62, 1 BvR 460/62, 1 BvR 388/63 (https://dejure.org/1965,622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 7
    Unterschiedliche Umsatzbesteuerung von Röst- und löslichem Kaffee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 64
  • MDR 1965, 973
  • DB 1965, 998
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG - 1 BvR 388/63 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 455/62
    a) Zunächst bekämpft sie die rechtskräftige Ablehnung ihrer Anträge, ihr ebenso wie den Röstkaffeegroßhändlern die Umsatzsteuer seit 1957 mindestens teilweise zu stunden - 1 BvR 388/63 -.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.
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