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   BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52   

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https://dejure.org/1953,117
BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 121
  • NJW 1953, 497
  • DVBl 1953, 380
  • DÖV 1953, 318
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Das Zitiergebot findet aber auf die vor seiner Maßgeblichkeit entstandenen, insbesondere auf vorkonstitutionelle Gesetze und somit auch auf §§ 94 ff. StPO, keine Anwendung (stRspr seit BVerfGE 2, 121 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust;

    Das Zitiergebot soll ihn veranlassen, solche Eingriffe im Gesetzeswortlaut auszuweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1953 - 1 BvR 787/52 -, BVerfGE 2, 121 [122 f.], juris Rdnr. 4).

    Denn auch ein nachkonstitutionelles Gesetz hat das Zitiergebot nicht zu beachten, wenn es bereits eine im vorkonstitutionellen Recht enthaltene Grundrechtseinschränkung unverändert oder mit geringfügigen Abweichungen wiederholt; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG soll lediglich verhindern, dass neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne dass der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1953, a.a.O.; v. 25. Mai 1956 - 1 BvR 190/55 - BVerfGE 5, 13 [16], juris Rdnr. 10; v. 19. Februar 1963 - 1 BvR 610/62 -, BVerfGE 15, 288 [293], juris Rdnr. 18; v. 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73 -, BVerfGE 35, 185, juris Rdnr. 14).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Sie verletzt nicht - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG , da dieser jedenfalls nicht für Gesetze gilt, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch lediglich ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 2, 121 [122]; 5,13 [16]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Die in Frage stehenden Vorschriften der Strafprozeßordnung genügen diesen Anforderungen (vgl. auch BVerfGE 2, 121; 5, 13).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    a) Das Zitiergebot von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich an den nachkonstitutionellen Gesetzgeber, der neue Grundrechtseinschränkungen vornimmt (BVerfGE 2, 121 [122 f.]; 5, 13 [16]; 15, 288 [293]).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    In dem Beschluß BGH IV ZB 79/51 vom 4. Februar 1952 (NJW 52, 543), dem der erkennende Senat darin beitritt, ist näher ausgeführt, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GrundG gelte nur für nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geschaffenes Recht; früher erlassene Gesetze seien nicht des wegen kraftlos geworden, weil sie das einzuschränkende Grundrecht nicht nennen (ebenso BVerfG NJW 53, 497).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Wie der Senat bereits früher (BVerfGE 2, 121) ausgesprochen hat, bezieht sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf künftige Rechtsetzung; auf vorkonstitutionelle Gesetze ist diese Bestimmung nicht anwendbar.
  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten

    Im übrigen gilt das Zitiergebot nicht für Gesetze, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen sind (BVerfGE 2, 121 ff) und nicht für solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Normen, die bereits geltende Grundrechtseinschränkungen lediglich unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 5, 13, 16; vgl. auch oben: Art. 123 Abs. 1 GG).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Dies gilt nicht nur für die Angabe des die Einschränkung eines Grundrechtes enthaltenden Artikels (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GrundG; BVerfGE 2, 121 = NJW 1953, 497; BVerfG Beschluß vom 25. Mai 1956 - 1 , BvR 190/55; BGHZ 5, 46 [54]), sondern für jedes Formerfordernis, unter dem das gesetzte Recht steht (vgl. Gutachten des erkennenden Senats I VRG 11/52, BGHZ 9, 390 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] [398]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2010 - 6t E 105/10

    Erforderlichkeit eines Beschlusses für die Anordnung einer Durchsuchung und der

    Rspr. seit BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1953 - 1 BvR 787/52 -, BVerfGE 2, 121.
  • BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97

    Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

  • LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen Nichtzahlung eines nach JBeitrO

  • BFH, 18.11.1954 - II 126/53 S

    Keine Befugnis der Finanzverwaltungsbehörden in den Ländern der britischen Zone

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 04.05.2010 - 6t E 105/10

    HeilBerG NRW § 62 Abs. 1; HeilBerG NRW § 112 ; StP0 § 94, 103 Satz 1 ; GG Art. 19

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