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   BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52   

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https://dejure.org/1953,221
BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52 (https://dejure.org/1953,221)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.1953 - 1 BvL 54/52 (https://dejure.org/1953,221)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 1953 - 1 BvL 54/52 (https://dejure.org/1953,221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Lohnzahlung an Feiertagen

  • openjur.de

    Lohnzahlung an Feiertagen

  • opinioiuris.de

    Lohnzahlung an Feiertagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der bayerischen Vorschriften über Lohnzahlung an Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 232
  • DÖV 1953, 382
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52
    Im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG sind als Beteiligte nur die Verfassungsorgane anzusehen, die dem Verfahren nach § 82 Abs. 2 BVerfGG beigetreten sind (vgl. Beschluß des BVerfG vom 22. April 1953 -- 1 BvL 18/52 -).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52
    Auf die Frage, ob ein Bedürfnis nach bundesrechtlicher Regelung bestand, kommt es dabei nicht an (BVerfGE 1, 283 [293]).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    aa) Die Sperrwirkung im Sinne von Art. 72 Abs. 1 GG setzt voraus, dass bundes- und landesgesetzliche Regelung denselben Gegenstand betreffen (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 20, 238 ; 32, 319 ; 109, 190 ; 138, 261 ).

    Eine abschließende Regelung liegt auch vor, wenn der Bundesgesetzgeber ergänzende Regelungen, die ein Landesgesetzgeber der Sache nach treffen könnte, als Bestandteil seiner inhaltlichen Konzeption im Sinne einer Teilsperre ausgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 32, 319 ; 138, 261 ).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Demnach sind landesrechtliche Regelungen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die bundesgesetzliche Regelung dieses Sachbereichs abschließenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 7, 342 ; 18, 407 ; 20, 238 ; 21, 106 ; 32, 319 ).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Eine erschöpfende Regelung kann allerdings positiv durch eine Regelung erfolgen oder negativ durch das Unterlassen einer Regelung (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 34, 9 ); auch durch absichtsvollen Regelungsverzicht kann eine Kompetenzmaterie erschöpft sein (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auf Vorlage des Landesgerichts Bayern nach Art. 100 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 16 FeiertagsG bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen vom 2. August 1951 (BGBl. I S. 479) mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist (BVerfGE 2, 232).

    Bei seiner Entscheidung hätte der Bayerische Verfassungsgerichtshof - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 22. April 1953 zu § 16 FeiertagsG (BVerfGE 2, 232) - die Auswirkungen des Ministerratsbeschlusses vom 26. Juni 1946 prüfen müssen und wäre dabei an die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gebunden gewesen, der Beschluß sei mangels ordnungsgemäßer Verkündung nicht als gesetzliche Regelung anzusehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Beschluß vom 22. April 1953 ausgeführt, der Beschluß des Ministerrats sei mangels ordnungsgemäßer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt nicht als verbindliche landesrechtliche Regelung zustande gekommen und daher nicht Bundesrecht im Sinn des Art. 125 Nr. 2 GG geworden (BVerfGE 2, 232 [235]).

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Der Landesgesetzgeber darf sich nicht in Widerspruch setzen zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, ein Landesgesetz nicht zuzulassen (BVerfGE 2, 232 [236]) .
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89

    Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die

    Hat der Bund auf diesem Gebiet für eine Materie eine erschöpfende und damit abschließende Regelung getroffen, sind die Länder von der Gesetzgebungsbefugnis insoweit ausgeschlossen (BVerfGE 2, 232 (235) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 32, 319 (327) [BVerfG 08.02.1972 - 1 BvR 170/71]; 78, 132 (144 f. [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87]); 205 (209f.)).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Landesrechtliche Regelungen des Verwaltungsprozeßrechts sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die bundesgesetzliche Regelung dieses Sachbereichs erschöpfend ist (Art. 72 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 2, 232 [235]; 7, 342 [347]; 18, 407 [415]).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der bisherige Aufgabenbereich des Schwerbeschädigten wegfällt; hier mag die Hauptfürsorgestelle zu prüfen haben, ob der Schwerbeschädigte nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten bei diesem Arbeitgeber anderweitig eingesetzt werden kann (Urteil des OVG Münster vom 27. Juni 1952 in DÖV 1953, S. 382).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 84.88

    Streit über die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für die

    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 85.88

    Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für die rheinland-pfälzische

    Der Landesgesetzgeber wird daher nur dann völlig verdrängt, wenn die Materie durch den Bundesgesetzgeber erschöpfend geregelt ist (vgl. BVerfGE 2, 232 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 18, 407 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]; 20, 238 ).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 1 B 86.88

    Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für die rheinland-pfälzische

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