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   BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51   

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BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51 (https://dejure.org/1953,3)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1953 - 1 BvL 23/51 (https://dejure.org/1953,3)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1953 - 1 BvL 23/51 (https://dejure.org/1953,3)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Haftentschädigung

  • openjur.de

    Haftentschädigung

  • opinioiuris.de

    Haftentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Haftentschädigungsregelung in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 380
  • NJW 1953, 1137
  • DVBl 1953, 644
  • DÖV 1953, 574
  • DÖV 1953, 666
  • DÖV 1953, 771
 
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Wird zitiert von ... (237)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Verstößt das Beanstandungsgesetz nicht gegen Art. 3 und Art. 14 GG, so bleibt doch noch zu prüfen, ob sich die Verfassungswidrigkeit nicht aus anderen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ergibt (vgl. hierzu BVerfGE 1, 14 [41, 45]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Der Staat greift nicht erst neuerdings auch nach den vermögenswerten subjektiven Rechten des öffentlichen Rechts, sondern nimmt von jeher für sich in Anspruch, solche Rechte, die er selbst erst geschaffen hat, im Rahmen der Gesetze oder durch Gesetz wieder zu entziehen, sei es, daß es sich um Befugnisse oder Rechtspositionen handelt - für einen solchen Fall hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des Eigentumsbegriffs bereits im Urteil vom 30. April 1952, BVerfGE 1, 264 (278) verneint -, sei es, daß subjektive Forderungsrechte in Rede stehen, wie im vorliegenden Fall.
  • RG, 23.06.1914 - III 150/14

    Unfallpension. Widerruflichkeit.

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Weder wird er durch den Feststellungsbescheid in einen privatrechtlichen Anspruch umgewandelt, noch ist der Bescheid ein Anerkenntnis im Sinne eines selbständigen Verpflichtungsgrundes (so schon RGZ 85, 189 [193]).
  • RG, 09.10.1928 - III 492/27

    Beamtenanspruch; Rechtskraft

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    - vgl. RGZ 122, 94 (96); RVerwG in DR 1943, 197 ff. und in RSteuerbl.
  • RG, 29.11.1917 - VI 285/17

    Bestimmung des Rechtsweges wegen eine Kriegsleistungsvergütung gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Mit dieser - einhelligen - Rechtsansicht steht auch die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 91, 291 (295) nicht in Widerspruch.
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Für die Entscheidungserheblichkeit eines zu prüfenden Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht das in seinem Urteil vom 18. März 1953 - 1 BvL 11/51 begründet.
  • RG, 25.06.1929 - II 566/28

    Über Umfang und Grenzen der Rechtskraft eines Urteils, durch welches die auf § 1

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Es ist aus diesen Gründen allgemein anerkannt, daß die Rechtsbeständigkeit von Prozeßentscheidungen durch einen Wechsel der Anschauungen über Interpretation und Subsumtion nicht berührt wird (vgl. RGZ 125, 159 [162]; Stein-Jonas-Schönke, Kommentar zur ZPO, 17. Aufl., Anm. VIII 1 zu § 322; Baumbach-Lauterbach aaO, Einführung zu § 322 Anm. 3 C S. 573).
  • RG, 23.06.1930 - IV 333/29

    Findet Art. 153 Abs. 2 RVerf. auf die Entziehung subjektiver öffentlicher Rechte

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
    Vor 1933 waren Rechtsprechung und Wissenschaft mit geringen Ausnahmen darüber einig, daß der dem Art. 14 GG entsprechende Art. 153 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 sich nur auf private Vermögensrechte bezog (vgl. Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, 14. Aufl., Anm. 2 zu Art. 153 S. 704, und die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 129, 246 [250/251] mit zahlreichen Verweisungen).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    a) Die Herabsetzung der erst nach Inkrafttreten des G 131 fälligen Versorgungsleistungen ist freilich nicht schon deshalb mit Art. 14 GG vereinbar, weil - wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 2, 380 (399) ausgeführt hat - vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts mit Fürsorgecharakter grundsätzlich nicht als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG anzusehen sind.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit den Entscheidungen BVerfGE 2, 380 und 3, 248 klargestellt, dass die vorkonstitutionellen Wiederaufnahmegründe zuungunsten des Angeklagten einen abschließenden Kanon bildeten, dessen Erweiterung um neue Wiederaufnahmegründe Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstehe.

    Die Figur der Rechtskraft prägt alle rechtsstaatlichen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 60, 253 ).

    Sie entfaltet insbesondere dann ihre Bedeutung, wenn die Sachentscheidung materiell-rechtlich unrichtig ist oder durch Veränderungen der tatsächlichen Grundlagen unrichtig geworden ist (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 20, 230 ; 35, 41 ; 117, 302 ).

    Unabhängig davon kann die Rechtskraft staatlicher Akte, insbesondere von Gerichtsentscheidungen, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit grundsätzlich ungeachtet ihrer inhaltlichen Richtigkeit nicht mehr durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 2, 380 ).

    Daneben dient die Rechtskraft einer Entscheidung auch dem Rechtsfrieden (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 56, 22 ; 115, 51 ).

    Der Rechtsstaat nimmt die Möglichkeit einer im Einzelfall vielleicht unrichtigen Entscheidung vielmehr um der Rechtssicherheit willen in Kauf (vgl. BVerfGE 2, 380 ), namentlich auch dann, wenn diese Unrichtigkeit auf nachträglich hervortretenden Umständen beruht (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

    Den zuvor bestehenden Vorbehalten, die in den bisherigen Wiederaufnahmegründen zum Ausdruck kommen, fügt die Neuregelung einen weiteren Vorbehalt hinzu (vgl. auch BVerfGE 2, 380 ; Kaspar, GA 2022, S. 21 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Zu diesen Grundsätzen gehört das Rechtsstaatsprinzip, das sich aus einer Zusammenschau der Bestimmungen des Art. 20 Abs. 3 GG über die Bindung der einzelnen Gewalten und der Art. 1 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG sowie aus der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes ergibt (vgl. BVerfGE 2, 380 ).
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