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   BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52   

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https://dejure.org/1953,33
BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1953 - 1 BvR 668/52 (https://dejure.org/1953,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Armenanwalt

  • opinioiuris.de

    Armenanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 172; ZPO §§ 114 ff.
    Prozeßkostenhilfe für das Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 336
  • NJW 1953, 1097
  • DÖV 1953, 575
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Angesichts der beschriebenen Vorgeschichte lässt sich aus der Untätigkeit des Gesetzgebers nicht der Schluss ziehen, dieser habe unter Verzicht auf sein Gestaltungsprimat die Lösung eines Sachproblems der Rechtsprechung überantwortet (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.; siehe auch BVerfGE 2, 336 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Denn das Bundesverfassungsgericht ist kein Superrevisionsgericht (vgl. BVerfGE 2, 336 ; 21, 209 ; 53, 30 ; stRspr).
  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16

    Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß

    Dabei beschränkt der Verfassungsgerichtshof seine Kontrolle auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 [257 f.] = juris Rn. 37; Beschluss vom 3. April 1990, - 1 BvR 1186/89 -, BVerfGE 82, 6 [13] = juris Rn. 23; Beschluss vom 17. Juni 1953 - 1 BvR 668/52 -, BVerfGE 2, 336, [339] = juris Rn. 11).

    Grundsätzlich unterliegt die rechtskräftige Entscheidung eines ordentlichen Gerichts nicht der inhaltlichen Nachprüfung durch das Verfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1953, Az. 1 BvR 668/52, BVerfGE 2, 336 [339] = juris Rn. 11).

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