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   BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65   

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https://dejure.org/1966,314
BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 1
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
    Die Regierung des Landes Hessen hat in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gemäß § 76 BVerfGG - 2 BvF 1/65 - beantragt, das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts 1965 insoweit für verfassungswidrig zu erklären, als darin Zuschüsse an politische Parteien vorgesehen sind.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
    a) Unter anderem schweben Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) - 2 BvE 1/62 - und der Bayernpartei - 2 BvE 2/64 - gegen den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, mit denen die antragstellenden Parteien geltend machen, es verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 GG , daß in den Haushaltsplänen für 1962 und 1964 Mittel als Zuschüsse an die politischen Parteien bereitgestellt worden seien.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Im letztgenannten Fall genügt bereits der "böse Schein" mangelnder Objektivität, der in der Außenwahrnehmung das Vertrauen in die Richterrolle beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 82, 30 ; stRspr).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).

    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).

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