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   BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64   

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BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Politische Bildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 13 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 21
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Finanzierung politischer Parteien (Dimitris Tsatsos; ZaöRV 26/1966, S. 371-389)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 119
  • MDR 1966, 906
  • DB 1966, 1185
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Gesamtdeutsche Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

    Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (BVerfGE 14, 121 [140] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 vom 18. März 1965 (BGBl. II S. 193) - 2 BvF 1/65 - auf Antrag der Regierung des Landes Hessen durch Urteil vom heutigen Tage für Recht erkannt, daß diese Vorschrift insoweit nichtig ist, als sie den Bundesminister des Innern ermächtigt, gemäß Einzelplan 06 Kapitel 02 Titel 612 des Bundeshaushaltsplans 38 Millionen DM für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes auszugeben.

    Da nach dem oben angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvF 1/65 eine Ermächtigung zu Zahlungen an politische Parteien aus dem Haushalt verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, kann das Recht der Antragsteller auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt sein, daß sie von der Verteilung dieser Mittel ausgeschlossen sind.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Gesamtdeutsche Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Selbst in dem Fall, in dem eine politische Partei, die mit ihrem Sachantrag durchgedrungen war, innerhalb eines Organstreits den Antrag gestellt hatte, ihr die notwendigen Auslagen zu erstatten, hat das Gericht den Antrag abgelehnt mit der Begründung, § 34 Abs. 3 BVerfGG sei eine Ausnahmevorschrift; eine Erstattung komme nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen; solche Gründe seien weder vorgetragen noch ersichtlich (BVerfGE 20, 119 [133f]).
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