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   BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66   

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https://dejure.org/1966,58
BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66 (https://dejure.org/1966,58)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1966 - 1 BvR 16/66 (https://dejure.org/1966,58)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1966 - 1 BvR 16/66 (https://dejure.org/1966,58)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Inanspruchnahme einer getrennten Veranlagung für Kirchensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 § 46; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern konfessionsverschiedener Ehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 40
  • NJW 1966, 1161
  • BB 1966, 571
  • DB 1966, 726
  • DÖV 1967, 577
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66
    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Halbteilungsgrundsatz in glaubensverschiedenen Ehen (BVerfGE 19, 268) kann für die Beurteilung des vorliegenden Falles nichts entnommen werden.

    Die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Regelung des Halbteilungsgrundsatzes bei glaubensverschiedenen Ehen unterscheidet sich von der hier zur Prüfung stehenden Kirchensteuerregelung für konfessionsverschiedene Ehen schon dadurch, daß sowohl in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Falle (BVerfGE 19, 268 [269, 274]) als auch nach der bisher geltenden Kirchensteuerregelung für glaubensverschiedene Ehen in Bayern die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes unabhängig davon war, ob die Ehegatten getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung wählten (Art. 9 Abs. 2 KiStG).

  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66
    Für eine Verletzung des Art. 14 GG fehlen jegliche Anhaltspunkte (vgl. BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [128 f], 253 [267 f]; 14, 221 [241]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66
    Für eine Verletzung des Art. 14 GG fehlen jegliche Anhaltspunkte (vgl. BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [128 f], 253 [267 f]; 14, 221 [241]).
  • BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Zusammenveranlagung stets günstiger als die Einzelveranlagung auszugestalten (vgl. zur Wahlrechtsausübung im Fall von Zuschlagsteuern BVerfG-Beschluss vom 20.04.1966 - 1 BvR 16/66, BVerfGE 20, 40; FG Münster, Urteil vom 08.02.2019 - 4 K 3907/16 Ki, juris, zum besonderen Kirchgeld).
  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 591/06

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

    BVerfGE 19, 268; fernerhin etwa BVerfGE 19, 206; 19, 226; 19, 253; 20, 40; 30, 415; 73, 388; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. August 2002 - 2 BvR 443/01 -, DVBl 2002, S. 1624) und durch die hieran anknüpfende Rechtsprechung der Fachgerichte verfassungsgemäß konkretisierend beantwortet.
  • BFH, 19.10.2005 - I R 76/04

    Kirchensteuer, besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Eine, wie die Klägerin es nennt, "freie Wahl der Veranlagungsform" in der Weise, dass die Ehegatten einkommensteuerrechtlich zusammenveranlagt werden, kirchensteuerrechtlich jedoch wie getrennt Veranlagte zu behandeln sind, ist einfachgesetzlich nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG-Beschluss vom 20. April 1966 1 BvR 16/66, BVerfGE 20, 40, 45).
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