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   BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66   

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https://dejure.org/1967,314
BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66 (https://dejure.org/1967,314)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1967 - 1 BvR 533/66 (https://dejure.org/1967,314)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1967 - 1 BvR 533/66 (https://dejure.org/1967,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd sechsjährigen Untersuchungshaft bei NS-Verbrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe - Tatzeiträume - Verfolgungsbehörde - Untersuchungshaft - Verhältnis der Untersuchungshaft - Lebenslange Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 220
  • NJW 1967, 871
  • MDR 1967, 462
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66
    Der Vollzug einer Untersuchungshaft, welche die in § 121 Abs. 1 StPO bestimmte Höchstdauer so erheblich wie hier überschreitet, kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 19, 342 [347 ff.]) nur ganz ausnahmsweise als zulässig erachtet werden.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Dennoch ist die Inhaftierung des Verdächtigen zur Sicherung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs - unter den Voraussetzungen des § 112a StPO darüber hinaus auch zur Sicherung vor bestimmten künftigen Wiederholungsstraftaten - zulässig (vgl. zur möglichen Dauer der Untersuchungshaft BVerfGE 21, 220 ).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß der Vollzug von Untersuchungshaft, deren Dauer die Frist des § 121 Abs. 1 StPO erheblich überschreitet, gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, wenn die Überschreitung dadurch verursacht ist, daß die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfGE 20, 45 [50]; 21, 184 [187]; 21, 220 [222]; 21, 223 [226]).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

    Entschieden ist ferner, dass sich aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen ergibt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß das in Haftsachen bis zum Erlaß eines tatrichterlichen Urteils geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) angesiedelt ist (BVerfGE 20, 45 (49 f.); 21, 184 (187); 21, 220 (222); 21, 223 (225 f.); 36, 264 (273); vgl. auch BVerfGE 42, 1 (11)).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10

    Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. September 2010 ausgeführt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 28; so auch BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Es lassen sich auch keine generellen Grenzen für die Anzahl zulässiger Arrestmaßnahmen bestimmen, da die Höchstdauer der gesamten Freiheitsentziehungen immer auch von dem Verhalten des Betroffenen und von anderen besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen wird (vgl. BVerfGE 20, 45 (50); 21, 220 (222 f.); 21, 223 (226) zur zulässigen Dauer der Untersuchungshaft bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips).
  • BVerfG, 06.04.2006 - 2 BvR 619/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Frist; Beginn nur ausnahmsweise bei

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf das sich aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04

    Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der

    Art. 2 Abs. 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen Anspruch auf angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1720/01

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Strafzeitberechnung

    Aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BFH, 10.07.1968 - VII 198/63

    Rechtswirkungen einer vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd viereinhalbjährigen Untersuchungshaft bei

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

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