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   BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64   

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https://dejure.org/1967,70
BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64 (https://dejure.org/1967,70)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1967 - 1 BvR 414/64 (https://dejure.org/1967,70)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1967 - 1 BvR 414/64 (https://dejure.org/1967,70)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Südkurier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVAVG § 37 Abs. 2 Satz 3; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2
    Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - Grundrechtsfähigkeit einer inländischen juristischen Person hinsichtlich Pressefreiheit - Umfang der Pressefreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 14.04.1964)

    Die "verliehenen" Damen - Freiheit der Berufswahl mit Vorbehalten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 271
  • NJW 1967, 976
  • MDR 1967, 558
  • WM 1967, 365
  • BB 1967, 463
  • DB 1967, 638
  • DÖV 1967, 384
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Das Grundrecht der Pressefreiheit ist nicht auf natürliche Personen oder Personengesellschaften (vgl. BVerfGE 20, 162 [171]) beschränkt.

    Daher beginnt die Pressefreiheit nicht erst mit der pressemäßigen Verbreitung einer eigenen Meinung, sondern umfaßt bereits die Beschaffung der Information und deren Verbreitung (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt BVerfGE 20, 162 [176]).

    Die Auslegung eines allgemeinen Gesetzes ist stets an dem Grundwert der Pressefreiheit zu orientieren (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 20, 162 [177]).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Die Arbeitsvermittlung, die das Monopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist (siehe hierzu das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 -), besteht nach der Definition des § 37 Abs. 1 AVAVG in einer.

    Das Monopol ist überhaupt nur so weit gerechtfertigt, als es zum Schutze überragender Gemeinschaftsgüter unerläßlich ist (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 -).

  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Die Verfügung des Arbeitsamts Konstanz vom 19. Juni 1959, der Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts Konstanz vom 27. Juli 1959 - I a 5742-W 179 -, das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 1961 - L 5 a Ar 1423/60 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 1964 - 7 RAr 15/62 - verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und werden aufgehoben.

    Das Bundessozialgericht (BSG 20, 169) hält sowohl das Monopol an sich als auch die besondere Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG für verfassungsmäßig.

  • RG, 02.05.1903 - 1021/03

    Zum Begriff der Stellenvermittelung im Sinne der §§ 34 u. 38 R.Gew.O.

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Für § 34 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 30. Juni 1900 (RGBl. S. 321), die den Gewerbebetrieb der dort noch nicht näher definierten Stellenvermittlung dem Erlaubniszwang unterworfen hatte, begriff das Reichsgericht (RGSt 36, 223 [224 f.]) die Stellenvermittlung als eine Tätigkeit, "welche auf Abschluß eines Vertrags über die gesuchte oder angebotene Stelle nach beiden Seiten, sowohl nach der Seite des Arbeitgebers als des Arbeitsuchenden, hin gerichtet ist, beide einander zuzuführen und näherzubringen und zwischen ihnen zu vermitteln sucht"; es sah eine Tätigkeit nicht für ausreichend an, die in entfernterer Weise geeignet sein mochte, "einseitig und ohne Berührung mit beiden Teilen die Erlangung oder Besetzung einer Stelle zu fördern und zu erleichtern".
  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 197/63

    Fristbeginn für die Ergebung der Verfassungsbeschwerde bei Urteilszustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde begann jedoch nicht schon mit der Verkündung, sondern erst mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung (BVerfGE 18, 192); denn nach §§ 135, 136 SGG ist eine solche Zustellung - auch der unanfechtbaren Urteile - von Amts wegen vorzunehmen.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Auch ein Zeitungsverlag, der, wie hier, in der Rechtsform einer inländischen GmbH betrieben wird, ist im Pressewesen tätig (BVerfGE 10, 118 [121]); insoweit ist das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG seinem Wesen nach auf eine inländische juristische Person anwendbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.1961 - L 5a Ar 1423/60
    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Die Verfügung des Arbeitsamts Konstanz vom 19. Juni 1959, der Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts Konstanz vom 27. Juli 1959 - I a 5742-W 179 -, das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 1961 - L 5 a Ar 1423/60 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 1964 - 7 RAr 15/62 - verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und werden aufgehoben.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Es geht nicht an, das Monopol über seinen hiernach gerechtfertigten Umfang hinaus dahin auszudehnen, daß ihm gewissermaßen fiktiv andere Lebensvorgänge angegliedert werden, für die die bezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 -).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
    Die Auslegung eines allgemeinen Gesetzes ist stets an dem Grundwert der Pressefreiheit zu orientieren (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 20, 162 [177]).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Im konkreten Fall ist dann die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Äußerung mit der politischen Treuepflicht des Beamten nach dem Grundsatz, daß rechtlich begründete Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind, zu entscheiden (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 20, 162 [177]; 21, 271 [281]).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Dagegen fallen die vom Kläger beanstandeten Äußerungen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auf die sich auch eine juristische Person des Privatrechts wie die Beklagte zu 1) berufen kann (BVerfGE 21, 271, 277; 80, 124, 131; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1711).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Der Schutzbereich erfasst nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne (vgl. BVerfGE 21, 271, 278 - Südkurier; BVerfGE 66, 116, 133; BVerfG, GRUR 2001, 170, 172; BGH, Urteil vom 16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406 Rn. 35; Urteil vom 5. Februar 2015 - I ZR 136/13, GRUR 2015, 906 Rn. 34 = WRP 2015, 1098 - TIP der Woche, mwN).
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