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   BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67   

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https://dejure.org/1967,169
BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67 (https://dejure.org/1967,169)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1967 - 2 BvC 5/67 (https://dejure.org/1967,169)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1967 - 2 BvC 5/67 (https://dejure.org/1967,169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 § 48 § 93; WahlprüfG § 2
    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 359
  • DÖV 1967, 579
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
    Für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, wenn das angeblich verletzte Recht nicht innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG ausdrücklich bezeichnet oder durch den Sachvortrag erkennbar gemacht ist (BVerfGE 5, 1; 8, 141 (142)).

    So wenig wie im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Bezugnahme auf die Begründung einer anderen Verfassungsbeschwerde ausreicht (BVerfGE 8, 141 (142)), ebensowenig ist es im Wahlprüfungsverfahren statthaft, vor dem Bundesverfassungsgericht auf einen Schriftsatz im Verfahren vor dem Bundestag Bezug zu nehmen.

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
    Für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, wenn das angeblich verletzte Recht nicht innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG ausdrücklich bezeichnet oder durch den Sachvortrag erkennbar gemacht ist (BVerfGE 5, 1; 8, 141 (142)).
  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
    Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
    Wenn es den Beschwerde führern gestattet wäre, die Begründung ihrer Beschwerde später einzureichen als die Beitrittserklärungen der weiteren Wahlberechtigten, so würde der Zweck des § 48 BVerfGG vereitelt werden (vgl. BVerfGE 1, 430 (432)).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52

    Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
    Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 85, 148 ).
  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Die allgemeinen Anforderungen an verfahrenseinleitende Anträge gemäß § 23 Abs. 1 BVerfGG gelten auch für Wahlprüfungsbeschwerden (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 24, 252 ; 122, 304 ).
  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen

    1. a) Die allgemeinen Anforderungen an Anträge beim Bundesverfassungsgericht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG gelten auch für Wahlprüfungsbeschwerden (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 24, 252 ; 122, 304 ; 146, 327 ).

    Dabei reicht zur Begründung einer Wahlprüfungsbeschwerde der Verweis auf das Einspruchsschreiben an den Deutschen Bundestag nicht aus (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 122, 304 ).

    Soweit die Beschwerdeführerinnen sich diesbezüglich auf Presseartikel beziehen, die sie weder vorgelegt noch inhaltlich wiedergegeben haben, genügt dies den Begründungsanforderungen einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 122, 304 ).

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