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   BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvF 2/65   

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https://dejure.org/1966,309
BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvF 2/65 (https://dejure.org/1966,309)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1966 - 1 BvF 2/65 (https://dejure.org/1966,309)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - 1 BvF 2/65 (https://dejure.org/1966,309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Deutsche Friedensunion

  • opinioiuris.de

    Deutsche Friedensunion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsberechtigung im abstrakten Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 52
  • NJW 1967, 244
  • MDR 1967, 192
  • DÖV 1967, 579
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvF 2/65
    Das Gericht hatte zu entscheiden, welche von zwei nach dem Verfahrensrecht in gleicher Weise möglichen Verfahrensgestaltungen der Rechtsstellung der Parteien besser entspricht; der Organstreit wurde im Verhältnis zur Verfassungsbeschwerde als das der verfassungsrechtlichen Stellung der Parteien angemessenere Verfahren angesehen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont, dass sich die quorengebundenen parlamentarischen Minderheitenrechte durch jede sich situativ bildende Minderheit ausüben lassen - ohne Ansehung ihrer Zusammensetzung und ihres Zustandekommens und ohne Rücksicht auf Partei- oder Fraktionszugehörigkeit der mitwirkenden Abgeordneten (vgl. BVerfGE 21, 52 ; 124, 78 ).

    Namentlich für die abstrakte Normenkontrolle hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Katalog der Antragsberechtigten abschließend und eine Erweiterung - im Wege der Auslegung oder Analogie - unzulässig ist (vgl. BVerfGE 21, 52 ; 68, 346 ).

    Dazu ist es nicht befugt (vgl. BVerfGE 21, 52 ).

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

    Zum anderen rechtfertigt allein die verfassungsrechtliche Bedeutung einer Maßnahme nicht die Bildung weiterer beziehungsweise die Ausweitung bestehender verfassungsgerichtlicher Verfahrensarten entgegen dem im Grundgesetz verankerten Enumerationsprinzip (vgl. BVerfGE 2, 341 ; 21, 52 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvF 2/84

    Unzulässigkeit des Betritritts im Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle

    Er ist einer Erweiterung im Wege der Auslegung oder Analogie - etwa auf politische Parteien oder Bundestagsfraktionen bzw. deren Mitglieder - nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 21, 52 (53 f.)).
  • StGH Hessen, 26.07.1978 - P.St. 789

    Aktivlegitimation; Antragsbefugnis; Budgetrecht; Haushaltsbewilligung;

    Die Aufzählung der Antragsberechtigten in Art. 131 Abs. 2 HV bedeutet nicht, daß jeder Antragsberechtigte jedes vor dem Staatsgerichtshof zulässige Verfahren beantragen kann; vielmehr muß sie im Einzelfall vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gehalts der jeweiligen verfassungsrechtlichen Streitigkeit gesehen werden, die dem Staatsgerichtshof nach Art. 131 Abs. 1 HV zur Entscheidung zugewiesen ist (vgl dazu BVerfGE 21, 52 (53)).

    Verfassungsgerichtliche Zuständigkeiten, wie denn auch Kompetenznormen, sind eng auszulegen (vgl BVerfGE 21, 52 (53f); 45, 1 (39)).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 8 B 185.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisionsrechtliche Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung gilt im übrigen von vornherein nur innerhalb der Grenzen der Rechtsetzungsgewalt der jeweiligen Gebietskörperschaft (BVerfGE 10, 354 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]; 16, 6 [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvC 2/62]; 21, 54 [BVerfG 20.12.1966 - 1 BvF 2/65]), so daß der Vergleich mit den gesetzlichen Regelungen anderer Länder schon deshalb keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründen kann, auch wenn die Klägerin - wie sie geltend macht - nahe an der Grenze zu einem Bundesland mit einem ihrer Ansicht nach günstigeren Kostenbegriff wohnt.
  • BVerwG, 08.11.1991 - 1 B 46.91

    Zwangsweise Teilnahme an der beklagten Versorgungsanstalt - Recht der

    Es bedarf insbesondere keiner revisionsgerichtlichen Klärung, daß der Satzungsgeber nicht gegen Art. 3 GG verstößt, wenn er die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente anders regelt als der Bundesgesetzgeber; denn nach gefestigter Rechtsprechung braucht ein Satzungsgeber nur innerhalb seiner Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu wahren (vgl. BVerfGE 10, 354 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]; 12, 139 ; 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 21, 54 [BVerfG 20.12.1966 - 1 BvF 2/65]).
  • BVerwG, 19.05.1993 - 1 B 191.92

    Nichtzulassung einer Revision - Eintragung in die Architektenliste im gesamten

    Nach gefestigter Rechtsprechung braucht ein Gesetzgeber nur innerhalb seiner Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu wahren (vgl. BVerfGE 10, 354 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]; 12, 139 ; 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 21, 54 [BVerfG 20.12.1966 - 1 BvF 2/65]; vgl. auch Beschlüsse vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 11, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 1 B 7.92 -).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 198.97

    Zulässigkeit von Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert - Bezeichnung

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung gilt im übrigen von vornherein nur innerhalb der Grenzen der Rechtsetzungsgewalt der jeweiligen Gebietskörperschaft (BVerfGE 10, 354 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]; 16, 6 [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvC 2/62]; 21, 54 [BVerfG 20.12.1966 - 1 BvF 2/65]), so daß der Vergleich mit den gesetzlichen Regelungen anderer Länder schon deshalb keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründen kann, auch wenn der Kläger - wie er geltend macht - nahe an der Grenze zu einem Bundesland mit einem seiner Ansicht nach günstigeren Kostenbegriff wohnt.
  • BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 197.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei der Auslegung irrevesiblen

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung gilt im übrigen von vornherein nur innerhalb der Grenzen der Rechtsetzungsgewalt der jeweiligen Gebietskörperschaft (BVerfGE 10, 354 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]; 16, 6 [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvC 2/62]; 21, 54 [BVerfG 20.12.1966 - 1 BvF 2/65]), so daß der Vergleich mit den gesetzlichen Regelungen anderer Länder schon deshalb keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründen kann, auch wenn der Kläger - wie er geltend macht - nahe an der Grenze zu einem Bundesland mit einem seiner Ansicht nach günstigeren Kostenbegriff wohnt.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

    Eine Ausdehnung der Zuständigkeiten im Wege der Analogie ist unzulässig (BVerfGE 2, 341, 346; 21, 52, 53).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 8 B 203.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Auslegung irrevesiblen

  • BVerwG, 29.10.1992 - 1 B 170.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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